Marke eingeben
Du startest nur mit dem Namen.
Wir bereiten deine Wortmarkenanmeldung vollständig vor und führen dich bis zur eigenen Einreichung beim DPMA oder EUIPO.
Aus deinem Markennamen wird Schritt für Schritt eine prüfbare, transparente Anmeldung.
Du startest nur mit dem Namen.
Ein Satz in deinen eigenen Worten reicht.
Deutschland oder die gesamte EU.
Paket erhalten und selbst ans Amt übergeben.
Der Vorgang bleibt ernst. Die Bedienung muss es nicht kompliziert machen.
Behördensprache: Markendarstellung / Markenform
Einfache Frage: Wie heißt deine Marke?
Behördensprache: Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
Einfache Frage: Was möchtest du anbieten?
Behördensprache: Territorialer Schutzumfang
Einfache Frage: Deutschland oder gesamte EU?
Wähle den Schutz, der zu deinem Markt passt. Im Checkout zahlst du nur markora; die Amtsgebühr später direkt ans Amt.
Amtliche Gebühren erhebt das jeweilige Markenamt. Du zahlst sie nach der Einreichung direkt an das Amt; sie sind nicht im markora-Checkout enthalten und können sich ändern.
Amtliche Gebühren erhebt das jeweilige Markenamt. Du zahlst sie nach der Einreichung direkt an das Amt; sie sind nicht im markora-Checkout enthalten und können sich ändern.
Die KI sucht nach öffentlich auffindbaren Hinweisen bei DPMA, EUIPO und TMview. Für Klarheit ohne falsche Freigabeversprechen.
Der KI-gestützte Orientierungsscheck durchsucht öffentlich auffindbare Hinweise aus amtlichen Quellen, aber weder vollständig noch rechtsverbindlich. Er ersetzt keine vollständige Ähnlichkeitsrecherche oder Rechtsberatung und garantiert weder Verfügbarkeit noch Eintragung.
Ehrliche Antworten zu Ablauf, Schutz und Gebühren – ohne Kleingedrucktes.
Das Ausfüllen bei markora dauert nur wenige Minuten. Die anschließende Bearbeitung durch DPMA oder EUIPO hängt vom Einzelfall und der Auslastung des Amts ab. Wir versprechen deshalb keine feste amtliche Bearbeitungszeit.
Eine Anmeldung ist nicht dasselbe wie eine Eintragung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Schutz später auf den Anmeldetag zurückwirken. Ob und in welchem Umfang Schutz entsteht, hängt von der amtlichen Prüfung und dem weiteren Verfahren ab.
Ähnliche ältere Marken können ein Konfliktrisiko darstellen. Der aktuelle Schnellcheck führt dich transparent zu DPMAregister und TMview; eine automatisierte Live-Auswertung startet erst nach Anbindung einer amtlichen oder lizenzierten Schnittstelle.
Eine Wortmarke schützt eine konkrete Folge aus Buchstaben, Zahlen oder üblichen Schriftzeichen – unabhängig von einem bestimmten Logo-Design. Zum Launch unterstützen wir ausschließlich diese Markenart.
Nein. Du beschreibst in normalen Worten, was du anbieten möchtest. Daraus wird ein verständlicher Vorschlag für relevante Waren- und Dienstleistungsbereiche aufbereitet, den du vor der Einreichung prüfst.
Eine DPMA-Anmeldung zielt auf Schutz in Deutschland. Eine Unionsmarke wird zentral beim EUIPO angemeldet und kann einheitlichen Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten bieten.
Das Markenamt kann eine Anmeldung unter anderem wegen formeller Mängel oder absoluter Schutzhindernisse beanstanden oder ablehnen. Wir informieren dich über den Status und weisen dich bei auffälligen Fällen auf mögliche nächste Schritte hin.
Amtliche Anmeldegebühren werden nach der Einreichung grundsätzlich nicht allein deshalb zurückerstattet, weil die Marke später nicht eingetragen wird. Vor der Zahlung wird dieser Hinweis noch einmal klar bestätigt.
Nein. Die geführte Registerrecherche ist eine erste Orientierung. Sie ersetzt keine individuelle markenrechtliche Prüfung und ist keine Garantie der Eintragungsfähigkeit.
Eine bestehende Anmeldung lässt sich nicht einfach um Länder erweitern. Je nach Ziel kann später eine weitere nationale, europäische oder internationale Anmeldung erforderlich sein. Internationale Anmeldungen gehören nicht zum aktuellen Self-Service-Angebot.
Gib ihn ein. Den Rest erklären wir dir unterwegs.