Kurzantwort zu Markenklassen erklärt: Nizza-Klassen 1 bis 45
Die Nizza-Klassifikation ordnet Waren und Dienstleistungen 45 Klassen zu: Klassen 1 bis 34 betreffen Waren, Klassen 35 bis 45 Dienstleistungen. Für den Schutzumfang ist nicht allein die Klassennummer entscheidend, sondern die konkrete, klare und präzise Liste der beanspruchten Waren und Dienstleistungen. Am 18.08.2026 gilt die 13. Ausgabe, Version 2026, NCL 13-2026.
- Gesamt
- 45 Klassen Internationale Nizza-Klassifikation
- Waren
- Klassen 1–34 Produkte und Erzeugnisse
- Dienstleistungen
- Klassen 35–45 Leistungen und Tätigkeiten
- Aktuelle Fassung
- NCL 13-2026 In Kraft seit 01.01.2026
Was sind Markenklassen?
Markenklassen sind die 45 Gruppen der internationalen Nizza-Klassifikation. Sie strukturieren die Waren und Dienstleistungen, für die Markenschutz beantragt wird, ersetzen aber nicht deren konkrete Beschreibung.
Eine Marke schützt einen Namen nicht losgelöst von jedem geschäftlichen Zusammenhang. In der Anmeldung wird festgelegt, für welche Waren oder Dienstleistungen das Zeichen beansprucht wird. Die Nizza-Klassifikation hilft, diese Angebote international einheitlich zu ordnen. So gehört Bekleidung typischerweise in Klasse 25, herunterladbare Software in Klasse 9 und Software as a Service in Klasse 42.
Die Klasse ist nur die Ordnungsstruktur. Der rechtlich relevante Umfang ergibt sich aus den konkreten Begriffen im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Wer in Klasse 25 ausschließlich „T-Shirts“ anmeldet, beansprucht nicht automatisch jedes denkbare Produkt dieser Klasse. Eine allgemeine Einführung in das Anmeldeverfahren bietet Marke anmelden: So funktioniert es.
| Bereich | Klassen | Typische Inhalte | Beispiele |
|---|---|---|---|
| Waren | 1–34 | Körperliche und digitale Produkte | Kosmetik, Maschinen, Software, Kleidung, Lebensmittel |
| Dienstleistungen | 35–45 | Geschäftliche oder persönliche Leistungen | Werbung, Finanzen, Transport, Bildung, SaaS, Gastronomie |
Aktuell gilt NCL 13-2026. Neue Versionen der Nizza-Klassifikation treten regelmäßig zum 1. Januar in Kraft.
Klassennummer und Schutzumfang sind nicht dasselbe
Eine Klassennummer zeigt, wo Waren oder Dienstleistungen eingeordnet sind. Sie entscheidet nicht allein, was geschützt ist oder ob zwei Angebote markenrechtlich ähnlich sind.
Artikel 33 der Unionsmarkenverordnung verlangt, dass die beanspruchten Waren und Dienstleistungen so klar und präzise bezeichnet werden, dass Behörden und Marktteilnehmer den beantragten Schutzumfang allein daraus erkennen können. Allgemeine Begriffe und Klassenüberschriften dürfen nur verwendet werden, soweit sie diese Anforderungen erfüllen. Sie werden nach ihrer wörtlichen Bedeutung ausgelegt.
| Regel | Bedeutung | Praktische Folge |
|---|---|---|
| Konkrete Begriffe bestimmen den Umfang | Nicht die Klassennummer allein | Angebote verständlich und präzise benennen |
| Gleiche Klasse bedeutet nicht automatisch Ähnlichkeit | Sehr unterschiedliche Waren können zusammen eingeordnet sein | Konkrete Waren statt nur Nummern vergleichen |
| Verschiedene Klassen bedeuten nicht automatisch Unähnlichkeit | Waren und Dienstleistungen können wirtschaftlich zusammenhängen | Konflikte klassenübergreifend prüfen |
| Nach Einreichung keine Erweiterung | Neue Waren oder Dienstleistungen dürfen nicht ergänzt werden | Realistische Entwicklung vorab berücksichtigen |
Die Regeln folgen insbesondere Artikel 33 Absätze 2, 5 und 7 der Unionsmarkenverordnung.
Übersicht aller 45 Markenklassen
Die Klassen 1 bis 34 umfassen Waren, die Klassen 35 bis 45 Dienstleistungen. Die folgende Tabelle ist eine kompakte Orientierung und ersetzt nicht die aktuellen Klassenüberschriften, Erläuterungen und Einzelbegriffe.
| Klasse | Bereich | Typische Waren oder Dienstleistungen |
|---|---|---|
| 1 | Waren | Chemikalien für Industrie, Wissenschaft und Landwirtschaft; Düngemittel; industrielle Klebstoffe |
| 2 | Waren | Farben, Lacke, Färbemittel, Druckfarben und Rostschutzmittel |
| 3 | Waren | Kosmetik, Parfümerie, nichtmedizinische Pflege-, Wasch- und Reinigungsmittel |
| 4 | Waren | Industrieöle, Schmiermittel, Brennstoffe, Leuchtstoffe und Kerzen |
| 5 | Waren | Pharmazeutische, medizinische und veterinärmedizinische Präparate; Nahrungsergänzung |
| 6 | Waren | Unedle Metalle, Metallbaumaterialien, Metallwaren, Metallbehälter und Tresore |
| 7 | Waren | Maschinen, maschinelle Werkzeuge, Motoren und landwirtschaftliche Maschinen |
| 8 | Waren | Handbetätigte Werkzeuge, Schneidwaren, Besteck und Rasierer |
| 9 | Waren | Elektronische Geräte, Datenträger, herunterladbare Software und Apps, Computer |
| 10 | Waren | Chirurgische, medizinische, zahnärztliche und veterinärmedizinische Geräte |
| 11 | Waren | Beleuchtung, Heizung, Kühlung, Lüftung, Kochen, Wasser- und Sanitäranlagen |
| 12 | Waren | Fahrzeuge und Beförderungsmittel zu Land, in der Luft oder auf dem Wasser |
| 13 | Waren | Feuerwaffen, Munition, Sprengstoffe und Feuerwerk |
| 14 | Waren | Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine sowie Uhren und Zeitmessinstrumente |
| 15 | Waren | Musikinstrumente, Notenständer und Zubehör für Musikinstrumente |
| 16 | Waren | Papier, Druckerzeugnisse, Schreibwaren, Lehrmittel und Verpackungsmaterial aus Papier |
| 17 | Waren | Unverarbeitetes oder teilweise verarbeitetes Gummi und Kunststoff; Dämm- und Dichtmaterial |
| 18 | Waren | Leder, Reisegepäck, Taschen, Schirme, Gehstöcke und Tierzubehör |
| 19 | Waren | Nichtmetallische Bau- und Konstruktionsmaterialien, Rohre, Asphalt und transportable Bauten |
| 20 | Waren | Möbel, Spiegel, Bilderrahmen und nichtmetallische Lager- oder Transportbehälter |
| 21 | Waren | Haushalts- und Küchenutensilien, Geschirr, Glaswaren, Bürsten und Reinigungsartikel |
| 22 | Waren | Seile, Netze, Zelte, Planen, Säcke und Polstermaterialien |
| 23 | Waren | Garne und Fäden für textile Zwecke |
| 24 | Waren | Textilien, Haushaltswäsche sowie Vorhänge aus Textil oder Kunststoff |
| 25 | Waren | Bekleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen |
| 26 | Waren | Spitzen, Stickereien, Bänder, Knöpfe, Nadeln, Kunstblumen und Haarschmuck |
| 27 | Waren | Teppiche, Matten, Linoleum, Bodenbeläge und nichttextile Wandbehänge |
| 28 | Waren | Spiele, Spielzeug, Videospielgeräte, Sportartikel und Christbaumschmuck |
| 29 | Waren | Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Eier, konserviertes Obst und Gemüse, Speiseöle |
| 30 | Waren | Kaffee, Tee, Kakao, Backwaren, Süßwaren, Gewürze, Saucen und Speiseeis |
| 31 | Waren | Rohe Agrarprodukte, frisches Obst und Gemüse, Pflanzen, lebende Tiere und Tierfutter |
| 32 | Waren | Bier, alkoholfreie Getränke, Mineralwasser, Fruchtgetränke und Getränkesirupe |
| 33 | Waren | Alkoholische Getränke und alkoholische Zubereitungen, ausgenommen Bier |
| 34 | Waren | Tabak, Tabakersatz, E-Zigaretten, Raucherartikel und Streichhölzer |
| 35 | Dienstleistungen | Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensorganisation, Büro- und Einzelhandelsdienste |
| 36 | Dienstleistungen | Finanz-, Bank-, Versicherungs- und Immobiliendienstleistungen |
| 37 | Dienstleistungen | Bau, Installation, Reparatur sowie Bergbau und Bohrarbeiten |
| 38 | Dienstleistungen | Telekommunikationsdienste |
| 39 | Dienstleistungen | Transport, Verpackung, Lagerung und Reiseorganisation |
| 40 | Dienstleistungen | Materialbearbeitung, Recycling, Wasserbehandlung und Druckdienstleistungen |
| 41 | Dienstleistungen | Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung, Sport und kulturelle Aktivitäten |
| 42 | Dienstleistungen | Wissenschaft, Technologie, Forschung, Design, Softwareentwicklung, Hosting und SaaS |
| 43 | Dienstleistungen | Verpflegung von Gästen und vorübergehende Beherbergung |
| 44 | Dienstleistungen | Medizin, Veterinärwesen, Gesundheits- und Schönheitspflege sowie Landwirtschaft |
| 45 | Dienstleistungen | Rechtsdienste, persönliche Sicherheitsdienste, Dating, soziale Netzwerke und Betreuung |
Die Formulierungen sind redaktionell verkürzte Orientierung. Für eine Anmeldung sind die amtlichen, aktuellen Begriffe und Erläuterungen in TMclass beziehungsweise NCLPUB zu prüfen.
Häufige Markenklassen für digitale und klassische Geschäftsmodelle
Ein Geschäftsmodell kann mehrere Schutzgegenstände enthalten. Besonders bei Software, Plattformen und Handel muss zwischen dem Produkt selbst und der erbrachten Dienstleistung unterschieden werden.
| Angebot | Häufig relevante Klasse | Was damit beschrieben wird | Mögliche Ergänzung |
|---|---|---|---|
| Herunterladbare mobile App | 9 | Herunterladbare Software als Ware | 42 bei zusätzlichem SaaS-Angebot |
| Software as a Service | 42 | Bereitstellung nicht herunterladbarer Software | 9 bei Download-Software |
| Bekleidungsmarke | 25 | Bekleidung, Schuhe oder Kopfbedeckungen | 35 für eigene Einzelhandelsdienste |
| Onlineshop | 35 | Online-Einzelhandelsdienstleistung für konkret benannte Waren | Produktklassen für eigene Waren |
| Unternehmensberatung | 35 | Geschäftliche Beratung und Unternehmensdienste | Andere Klassen bei Fachberatung |
| Finanz-App | 9 und/oder 36 | App als Software und gegebenenfalls Finanzdienstleistung | 42 bei SaaS-Infrastruktur |
| Onlinekurs | 41 | Ausbildung, Schulung und Bereitstellung von Kursen | 9 für herunterladbare Lernsoftware |
| Restaurant | 43 | Verpflegung von Gästen | 30 oder 32 bei eigenen verpackten Produkten |
| Kosmetikstudio | 44 | Schönheitspflege | 3 für eigene Kosmetikprodukte |
| Rechtsberatung | 45 | Rechtsdienstleistungen | Nicht mit allgemeiner Unternehmensberatung gleichsetzen |
„Häufig relevant“ ist keine automatische Zuordnung. Entscheidend ist, was das Unternehmen unter der Marke tatsächlich anbietet.
Die Unterscheidung zwischen Produkt und Vertrieb ist besonders wichtig. Wer fremde Kleidung online verkauft, erbringt typischerweise Einzelhandelsdienste in Klasse 35. Wer Kleidung unter der eigenen Marke herstellt oder vertreibt, kann zusätzlich Schutz für die Waren in Klasse 25 benötigen. Klasse 35 ersetzt also nicht automatisch die jeweilige Produktklasse.
App, Software und SaaS: Klasse 9 oder 42?
TMclass führt herunterladbare mobile Anwendungen in Klasse 9. „Software as a Service [SaaS]“ ist dagegen ein akzeptierter Begriff in Klasse 42. Ein hybrides Produkt kann beide Klassen berühren. Nicht der Marketingbegriff „Plattform“, sondern die konkrete Bereitstellungsform und Leistung entscheidet.
| Leistung | Typische Klasse | Prüffrage |
|---|---|---|
| Download-App | 9 | Kann der Nutzer die Software herunterladen? |
| Installierbare Desktopsoftware | 9 | Wird Software als herunterladbares oder aufgezeichnetes Produkt angeboten? |
| SaaS | 42 | Wird nicht herunterladbare Software zeitweise bereitgestellt? |
| Softwareentwicklung für Dritte | 42 | Wird eine technische Entwicklungsleistung erbracht? |
| Telekommunikation | 38 | Besteht die Leistung in der Übertragung oder Bereitstellung von Kommunikation? |
So werden passende Klassen ausgewählt
Der verlässlichste Ausgangspunkt ist eine konkrete Beschreibung des heutigen und realistisch geplanten Angebots. Erst danach werden akzeptierte Begriffe gesucht und Klassen zugeordnet.
- 1Angebote in Alltagssprache sammeln
Produkte, Leistungsarten, Bereitstellungsformen und Zielkunden ohne juristische Begriffe aufschreiben.
- 2Waren und Dienstleistungen trennen
Festhalten, was als Produkt angeboten und welche Leistung für Dritte erbracht wird.
- 3Kernangebot priorisieren
Umsatzrelevante und kurzfristig geplante Angebote von bloßen Ideen unterscheiden.
- 4Begriffe in TMclass suchen
Vorgeprüfte Begriffe der Harmonised Database verwenden, soweit sie das Angebot präzise beschreiben.
- 5Doppelte oder zu allgemeine Begriffe entfernen
Synonyme nicht mehrfach aufnehmen und unklare Sammelbegriffe vermeiden.
- 6Gebiet und ältere Rechte prüfen
Recherche anhand der konkreten Waren und Dienstleistungen durchführen, nicht nur anhand der Klassennummern.
- 7Finale Liste vor Einreichung kontrollieren
Nach der Einreichung ist keine Erweiterung möglich.
TMclass ist ein Klassifikationswerkzeug, keine Prüfung der Markenverfügbarkeit. Ein dort akzeptierter Warenbegriff besagt nur, dass er für Klassifikationszwecke akzeptiert ist. Ob das Zeichen eintragungsfähig ist oder mit älteren Rechten kollidiert, wird dadurch nicht beantwortet. Für diese zweite Ebene ist eine Markenrecherche erforderlich.
Zu breite und zu enge Verzeichnisse vermeiden
Ein zu enges Verzeichnis kann wichtige Angebote ungeschützt lassen. Ein unnötig breites Verzeichnis kann Gebühren, Konfliktpotenzial und spätere Benutzungsrisiken erhöhen.
| Variante | Vorteil | Risiko | Bessere Frage |
|---|---|---|---|
| Sehr eng | Klare Fokussierung | Naheliegende Angebote fehlen | Welche Angebote starten tatsächlich unter der Marke? |
| Realistisch präzise | Nachvollziehbarer Schutzumfang | Erfordert Vorbereitung | Was wird heute und in absehbarer Planung angeboten? |
| Sehr breit | Viele Begriffe auf dem Papier | Mehr Konflikte, Kosten und Benutzungsfragen | Ist jede Position geschäftlich plausibel? |
Bei Unionsmarken kann fehlende ernsthafte Benutzung nach fünf Jahren rechtliche Folgen haben. Eine lange Liste schafft deshalb keinen unbefristeten Vorratsschutz. Auch das EUIPO rät dazu, unnötig lange Listen zu vermeiden. Die beanspruchten Begriffe sollten die realistische Unternehmensentwicklung abdecken, ohne beliebige Branchen auf Vorrat einzuschließen.
Wie wirken sich Klassen auf die Gebühren aus?
Beim DPMA umfasst die elektronische Grundgebühr bis zu drei Klassen. Beim EUIPO ist eine Klasse enthalten; die zweite und jede weitere Klasse kostet zusätzlich.
| Amt | Grundgebühr | Enthaltene Klassen | Weitere Klassen |
|---|---|---|---|
| DPMA elektronisch | 290 € | Bis zu 3 | Je 100 € ab der 4. Klasse |
| EUIPO online | 850 € | 1 | 2. Klasse +50 €; ab 3. Klasse je +150 € |
Stand 18.08.2026; nur amtliche Anmeldegebühren. Mehr unter EUIPO-Gebühren und Deutschland oder EU.
Die Gebührenstruktur darf die fachliche Auswahl nicht verzerren. Beim DPMA sind drei Klassen zwar in der Grundgebühr enthalten, aber eine nicht benötigte dritte Klasse sollte nicht allein deshalb aufgenommen werden. Umgekehrt sollte beim EUIPO eine notwendige zweite Klasse nicht weggelassen werden, nur um 50 Euro zu sparen.
Welche Nizza-Klassifikation gilt 2026?
Am 18.08.2026 gilt die 13. Ausgabe, Version 2026, kurz NCL 13-2026. Sie ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
WIPO veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Fassungen. Eine Vorabveröffentlichung für NCL 13-2027 ist bereits verfügbar, sie ist im August 2026 aber noch nicht die geltende Version. Neue Versionen können Begriffe ändern oder einzelne Waren und Dienstleistungen in eine andere Klasse verschieben. Deshalb sollten Klasse und Wortlaut unmittelbar vor jeder neuen Anmeldung geprüft werden.
Bestehende Registrierungen werden durch eine neue Klassifikationsfassung nicht automatisch inhaltlich neu geschrieben. Für die Auslegung älterer Verzeichnisse können Anmeldetag, damalige Fassung und konkrete Formulierung relevant bleiben. Dieser Artikel ist deshalb datiert und sollte mindestens jährlich gegen WIPO und die Ämter geprüft werden.
Häufige Fragen
Wie viele Markenklassen gibt es?
Es gibt 45 Nizza-Klassen. Die Klassen 1 bis 34 umfassen Waren, die Klassen 35 bis 45 Dienstleistungen.
Welche Markenklasse brauche ich für Software?
Herunterladbare Software und Apps gehören häufig in Klasse 9. SaaS und die Bereitstellung nicht herunterladbarer Software gehören typischerweise in Klasse 42. Das konkrete Angebot kann beide Klassen erfordern.
Welche Klasse braucht ein Onlineshop?
Online-Einzelhandelsdienste werden häufig Klasse 35 zugeordnet und müssen die betreffenden Waren benennen. Für eigene Produkte können zusätzlich deren Produktklassen erforderlich sein.
Schützt eine Klassennummer automatisch alle Waren der Klasse?
Nein. Maßgeblich sind die konkret eingereichten Waren und Dienstleistungen. Die Klassennummer allein verschafft keinen pauschalen Schutz für die gesamte Klasse.
Kann ich nach der Anmeldung eine Klasse ergänzen?
Nein. Das Verzeichnis darf später eingeschränkt, aber nicht erweitert werden. Für neue Waren oder Dienstleistungen kann eine neue Anmeldung nötig sein.
Sind Marken in verschiedenen Klassen automatisch konfliktfrei?
Nein. Waren und Dienstleistungen können auch über Klassengrenzen hinweg ähnlich sein. Umgekehrt sind Angebote in derselben Klasse nicht automatisch ähnlich.
Warum sollte ich nicht möglichst viele Klassen anmelden?
Unnötige Klassen können Gebühren und Konfliktpotenzial erhöhen. Nach Ablauf der Benutzungsschonfrist kann fehlende Benutzung zudem rechtliche Folgen für ungenutzte Waren und Dienstleistungen haben.
Welche Nizza-Version gilt aktuell?
Am 18.08.2026 gilt NCL 13-2026. Die Fassung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Quellen und Datenstand
Für amtliche Gebühren und Verfahren verwenden wir vorrangig Primärquellen. Maßgeblich sind stets die aktuellen Angaben der zuständigen Stellen.
- 01Nice ClassificationWorld Intellectual Property Organization · geprüft am
- 02NCL 13-2026 – Information and entry into forceWorld Intellectual Property Organization · geprüft am
- 03Verordnung (EU) 2017/1001, Artikel 33EUR-Lex · geprüft am
- 04Goods and servicesEUIPO · geprüft am
- 05TMclass – Classification AssistanceEUIPO · geprüft am
- 06FAQ: EUTM application and registration procedureEUIPO · geprüft am