Waren & Dienstleistungen

Markenklassen erklärt: Nizza-Klassen 1 bis 45

Was Markenklassen bedeuten, welche Klassen zu Software, Kleidung, Handel oder Beratung passen und warum konkrete Waren und Dienstleistungen entscheidend sind.

Kurzantwort

Die Nizza-Klassifikation ordnet Waren und Dienstleistungen 45 Klassen zu: Klassen 1 bis 34 betreffen Waren, Klassen 35 bis 45 Dienstleistungen. Für den Schutzumfang ist nicht allein die Klassennummer entscheidend, sondern die konkrete, klare und präzise Liste der beanspruchten Waren und Dienstleistungen. Am 18.08.2026 gilt die 13. Ausgabe, Version 2026, NCL 13-2026.

Gesamt
45 Klassen
Internationale Nizza-Klassifikation
Waren
Klassen 1–34
Produkte und Erzeugnisse
Dienstleistungen
Klassen 35–45
Leistungen und Tätigkeiten
Aktuelle Fassung
NCL 13-2026
In Kraft seit 01.01.2026

Was sind Markenklassen?

Markenklassen sind die 45 Gruppen der internationalen Nizza-Klassifikation. Sie strukturieren die Waren und Dienstleistungen, für die Markenschutz beantragt wird, ersetzen aber nicht deren konkrete Beschreibung.

Eine Marke schützt einen Namen nicht losgelöst von jedem geschäftlichen Zusammenhang. In der Anmeldung wird festgelegt, für welche Waren oder Dienstleistungen das Zeichen beansprucht wird. Die Nizza-Klassifikation hilft, diese Angebote international einheitlich zu ordnen. So gehört Bekleidung typischerweise in Klasse 25, herunterladbare Software in Klasse 9 und Software as a Service in Klasse 42.

Die Klasse ist nur die Ordnungsstruktur. Der rechtlich relevante Umfang ergibt sich aus den konkreten Begriffen im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Wer in Klasse 25 ausschließlich „T-Shirts“ anmeldet, beansprucht nicht automatisch jedes denkbare Produkt dieser Klasse. Eine allgemeine Einführung in das Anmeldeverfahren bietet Marke anmelden: So funktioniert es.

Grundaufbau der Nizza-Klassifikation
BereichKlassenTypische InhalteBeispiele
Waren1–34Körperliche und digitale ProdukteKosmetik, Maschinen, Software, Kleidung, Lebensmittel
Dienstleistungen35–45Geschäftliche oder persönliche LeistungenWerbung, Finanzen, Transport, Bildung, SaaS, Gastronomie

Aktuell gilt NCL 13-2026. Neue Versionen der Nizza-Klassifikation treten regelmäßig zum 1. Januar in Kraft.

Klassennummer und Schutzumfang sind nicht dasselbe

Eine Klassennummer zeigt, wo Waren oder Dienstleistungen eingeordnet sind. Sie entscheidet nicht allein, was geschützt ist oder ob zwei Angebote markenrechtlich ähnlich sind.

Artikel 33 der Unionsmarkenverordnung verlangt, dass die beanspruchten Waren und Dienstleistungen so klar und präzise bezeichnet werden, dass Behörden und Marktteilnehmer den beantragten Schutzumfang allein daraus erkennen können. Allgemeine Begriffe und Klassenüberschriften dürfen nur verwendet werden, soweit sie diese Anforderungen erfüllen. Sie werden nach ihrer wörtlichen Bedeutung ausgelegt.

Vier Grundregeln für Markenklassen
RegelBedeutungPraktische Folge
Konkrete Begriffe bestimmen den UmfangNicht die Klassennummer alleinAngebote verständlich und präzise benennen
Gleiche Klasse bedeutet nicht automatisch ÄhnlichkeitSehr unterschiedliche Waren können zusammen eingeordnet seinKonkrete Waren statt nur Nummern vergleichen
Verschiedene Klassen bedeuten nicht automatisch UnähnlichkeitWaren und Dienstleistungen können wirtschaftlich zusammenhängenKonflikte klassenübergreifend prüfen
Nach Einreichung keine ErweiterungNeue Waren oder Dienstleistungen dürfen nicht ergänzt werdenRealistische Entwicklung vorab berücksichtigen

Die Regeln folgen insbesondere Artikel 33 Absätze 2, 5 und 7 der Unionsmarkenverordnung.

Übersicht aller 45 Markenklassen

Die Klassen 1 bis 34 umfassen Waren, die Klassen 35 bis 45 Dienstleistungen. Die folgende Tabelle ist eine kompakte Orientierung und ersetzt nicht die aktuellen Klassenüberschriften, Erläuterungen und Einzelbegriffe.

Nizza-Klassen 1 bis 45 – kompakte Orientierung
KlasseBereichTypische Waren oder Dienstleistungen
1WarenChemikalien für Industrie, Wissenschaft und Landwirtschaft; Düngemittel; industrielle Klebstoffe
2WarenFarben, Lacke, Färbemittel, Druckfarben und Rostschutzmittel
3WarenKosmetik, Parfümerie, nichtmedizinische Pflege-, Wasch- und Reinigungsmittel
4WarenIndustrieöle, Schmiermittel, Brennstoffe, Leuchtstoffe und Kerzen
5WarenPharmazeutische, medizinische und veterinärmedizinische Präparate; Nahrungsergänzung
6WarenUnedle Metalle, Metallbaumaterialien, Metallwaren, Metallbehälter und Tresore
7WarenMaschinen, maschinelle Werkzeuge, Motoren und landwirtschaftliche Maschinen
8WarenHandbetätigte Werkzeuge, Schneidwaren, Besteck und Rasierer
9WarenElektronische Geräte, Datenträger, herunterladbare Software und Apps, Computer
10WarenChirurgische, medizinische, zahnärztliche und veterinärmedizinische Geräte
11WarenBeleuchtung, Heizung, Kühlung, Lüftung, Kochen, Wasser- und Sanitäranlagen
12WarenFahrzeuge und Beförderungsmittel zu Land, in der Luft oder auf dem Wasser
13WarenFeuerwaffen, Munition, Sprengstoffe und Feuerwerk
14WarenEdelmetalle, Schmuck, Edelsteine sowie Uhren und Zeitmessinstrumente
15WarenMusikinstrumente, Notenständer und Zubehör für Musikinstrumente
16WarenPapier, Druckerzeugnisse, Schreibwaren, Lehrmittel und Verpackungsmaterial aus Papier
17WarenUnverarbeitetes oder teilweise verarbeitetes Gummi und Kunststoff; Dämm- und Dichtmaterial
18WarenLeder, Reisegepäck, Taschen, Schirme, Gehstöcke und Tierzubehör
19WarenNichtmetallische Bau- und Konstruktionsmaterialien, Rohre, Asphalt und transportable Bauten
20WarenMöbel, Spiegel, Bilderrahmen und nichtmetallische Lager- oder Transportbehälter
21WarenHaushalts- und Küchenutensilien, Geschirr, Glaswaren, Bürsten und Reinigungsartikel
22WarenSeile, Netze, Zelte, Planen, Säcke und Polstermaterialien
23WarenGarne und Fäden für textile Zwecke
24WarenTextilien, Haushaltswäsche sowie Vorhänge aus Textil oder Kunststoff
25WarenBekleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen
26WarenSpitzen, Stickereien, Bänder, Knöpfe, Nadeln, Kunstblumen und Haarschmuck
27WarenTeppiche, Matten, Linoleum, Bodenbeläge und nichttextile Wandbehänge
28WarenSpiele, Spielzeug, Videospielgeräte, Sportartikel und Christbaumschmuck
29WarenFleisch, Fisch, Milchprodukte, Eier, konserviertes Obst und Gemüse, Speiseöle
30WarenKaffee, Tee, Kakao, Backwaren, Süßwaren, Gewürze, Saucen und Speiseeis
31WarenRohe Agrarprodukte, frisches Obst und Gemüse, Pflanzen, lebende Tiere und Tierfutter
32WarenBier, alkoholfreie Getränke, Mineralwasser, Fruchtgetränke und Getränkesirupe
33WarenAlkoholische Getränke und alkoholische Zubereitungen, ausgenommen Bier
34WarenTabak, Tabakersatz, E-Zigaretten, Raucherartikel und Streichhölzer
35DienstleistungenWerbung, Geschäftsführung, Unternehmensorganisation, Büro- und Einzelhandelsdienste
36DienstleistungenFinanz-, Bank-, Versicherungs- und Immobiliendienstleistungen
37DienstleistungenBau, Installation, Reparatur sowie Bergbau und Bohrarbeiten
38DienstleistungenTelekommunikationsdienste
39DienstleistungenTransport, Verpackung, Lagerung und Reiseorganisation
40DienstleistungenMaterialbearbeitung, Recycling, Wasserbehandlung und Druckdienstleistungen
41DienstleistungenErziehung, Ausbildung, Unterhaltung, Sport und kulturelle Aktivitäten
42DienstleistungenWissenschaft, Technologie, Forschung, Design, Softwareentwicklung, Hosting und SaaS
43DienstleistungenVerpflegung von Gästen und vorübergehende Beherbergung
44DienstleistungenMedizin, Veterinärwesen, Gesundheits- und Schönheitspflege sowie Landwirtschaft
45DienstleistungenRechtsdienste, persönliche Sicherheitsdienste, Dating, soziale Netzwerke und Betreuung

Die Formulierungen sind redaktionell verkürzte Orientierung. Für eine Anmeldung sind die amtlichen, aktuellen Begriffe und Erläuterungen in TMclass beziehungsweise NCLPUB zu prüfen.

Häufige Markenklassen für digitale und klassische Geschäftsmodelle

Ein Geschäftsmodell kann mehrere Schutzgegenstände enthalten. Besonders bei Software, Plattformen und Handel muss zwischen dem Produkt selbst und der erbrachten Dienstleistung unterschieden werden.

Geschäftsmodelle und häufig relevante Klassen
AngebotHäufig relevante KlasseWas damit beschrieben wirdMögliche Ergänzung
Herunterladbare mobile App9Herunterladbare Software als Ware42 bei zusätzlichem SaaS-Angebot
Software as a Service42Bereitstellung nicht herunterladbarer Software9 bei Download-Software
Bekleidungsmarke25Bekleidung, Schuhe oder Kopfbedeckungen35 für eigene Einzelhandelsdienste
Onlineshop35Online-Einzelhandelsdienstleistung für konkret benannte WarenProduktklassen für eigene Waren
Unternehmensberatung35Geschäftliche Beratung und UnternehmensdiensteAndere Klassen bei Fachberatung
Finanz-App9 und/oder 36App als Software und gegebenenfalls Finanzdienstleistung42 bei SaaS-Infrastruktur
Onlinekurs41Ausbildung, Schulung und Bereitstellung von Kursen9 für herunterladbare Lernsoftware
Restaurant43Verpflegung von Gästen30 oder 32 bei eigenen verpackten Produkten
Kosmetikstudio44Schönheitspflege3 für eigene Kosmetikprodukte
Rechtsberatung45RechtsdienstleistungenNicht mit allgemeiner Unternehmensberatung gleichsetzen

„Häufig relevant“ ist keine automatische Zuordnung. Entscheidend ist, was das Unternehmen unter der Marke tatsächlich anbietet.

Die Unterscheidung zwischen Produkt und Vertrieb ist besonders wichtig. Wer fremde Kleidung online verkauft, erbringt typischerweise Einzelhandelsdienste in Klasse 35. Wer Kleidung unter der eigenen Marke herstellt oder vertreibt, kann zusätzlich Schutz für die Waren in Klasse 25 benötigen. Klasse 35 ersetzt also nicht automatisch die jeweilige Produktklasse.

App, Software und SaaS: Klasse 9 oder 42?

TMclass führt herunterladbare mobile Anwendungen in Klasse 9. „Software as a Service [SaaS]“ ist dagegen ein akzeptierter Begriff in Klasse 42. Ein hybrides Produkt kann beide Klassen berühren. Nicht der Marketingbegriff „Plattform“, sondern die konkrete Bereitstellungsform und Leistung entscheidet.

Software-Angebote voneinander abgrenzen
LeistungTypische KlassePrüffrage
Download-App9Kann der Nutzer die Software herunterladen?
Installierbare Desktopsoftware9Wird Software als herunterladbares oder aufgezeichnetes Produkt angeboten?
SaaS42Wird nicht herunterladbare Software zeitweise bereitgestellt?
Softwareentwicklung für Dritte42Wird eine technische Entwicklungsleistung erbracht?
Telekommunikation38Besteht die Leistung in der Übertragung oder Bereitstellung von Kommunikation?

So werden passende Klassen ausgewählt

Der verlässlichste Ausgangspunkt ist eine konkrete Beschreibung des heutigen und realistisch geplanten Angebots. Erst danach werden akzeptierte Begriffe gesucht und Klassen zugeordnet.

  1. 1
    Angebote in Alltagssprache sammeln

    Produkte, Leistungsarten, Bereitstellungsformen und Zielkunden ohne juristische Begriffe aufschreiben.

  2. 2
    Waren und Dienstleistungen trennen

    Festhalten, was als Produkt angeboten und welche Leistung für Dritte erbracht wird.

  3. 3
    Kernangebot priorisieren

    Umsatzrelevante und kurzfristig geplante Angebote von bloßen Ideen unterscheiden.

  4. 4
    Begriffe in TMclass suchen

    Vorgeprüfte Begriffe der Harmonised Database verwenden, soweit sie das Angebot präzise beschreiben.

  5. 5
    Doppelte oder zu allgemeine Begriffe entfernen

    Synonyme nicht mehrfach aufnehmen und unklare Sammelbegriffe vermeiden.

  6. 6
    Gebiet und ältere Rechte prüfen

    Recherche anhand der konkreten Waren und Dienstleistungen durchführen, nicht nur anhand der Klassennummern.

  7. 7
    Finale Liste vor Einreichung kontrollieren

    Nach der Einreichung ist keine Erweiterung möglich.

TMclass ist ein Klassifikationswerkzeug, keine Prüfung der Markenverfügbarkeit. Ein dort akzeptierter Warenbegriff besagt nur, dass er für Klassifikationszwecke akzeptiert ist. Ob das Zeichen eintragungsfähig ist oder mit älteren Rechten kollidiert, wird dadurch nicht beantwortet. Für diese zweite Ebene ist eine Markenrecherche erforderlich.

Zu breite und zu enge Verzeichnisse vermeiden

Ein zu enges Verzeichnis kann wichtige Angebote ungeschützt lassen. Ein unnötig breites Verzeichnis kann Gebühren, Konfliktpotenzial und spätere Benutzungsrisiken erhöhen.

Schutzumfang sinnvoll ausbalancieren
VarianteVorteilRisikoBessere Frage
Sehr engKlare FokussierungNaheliegende Angebote fehlenWelche Angebote starten tatsächlich unter der Marke?
Realistisch präziseNachvollziehbarer SchutzumfangErfordert VorbereitungWas wird heute und in absehbarer Planung angeboten?
Sehr breitViele Begriffe auf dem PapierMehr Konflikte, Kosten und BenutzungsfragenIst jede Position geschäftlich plausibel?

Bei Unionsmarken kann fehlende ernsthafte Benutzung nach fünf Jahren rechtliche Folgen haben. Eine lange Liste schafft deshalb keinen unbefristeten Vorratsschutz. Auch das EUIPO rät dazu, unnötig lange Listen zu vermeiden. Die beanspruchten Begriffe sollten die realistische Unternehmensentwicklung abdecken, ohne beliebige Branchen auf Vorrat einzuschließen.

Wie wirken sich Klassen auf die Gebühren aus?

Beim DPMA umfasst die elektronische Grundgebühr bis zu drei Klassen. Beim EUIPO ist eine Klasse enthalten; die zweite und jede weitere Klasse kostet zusätzlich.

Klassenlogik bei DPMA und EUIPO
AmtGrundgebührEnthaltene KlassenWeitere Klassen
DPMA elektronisch290 €Bis zu 3Je 100 € ab der 4. Klasse
EUIPO online850 €12. Klasse +50 €; ab 3. Klasse je +150 €

Stand 18.08.2026; nur amtliche Anmeldegebühren. Mehr unter EUIPO-Gebühren und Deutschland oder EU.

Die Gebührenstruktur darf die fachliche Auswahl nicht verzerren. Beim DPMA sind drei Klassen zwar in der Grundgebühr enthalten, aber eine nicht benötigte dritte Klasse sollte nicht allein deshalb aufgenommen werden. Umgekehrt sollte beim EUIPO eine notwendige zweite Klasse nicht weggelassen werden, nur um 50 Euro zu sparen.

Welche Nizza-Klassifikation gilt 2026?

Am 18.08.2026 gilt die 13. Ausgabe, Version 2026, kurz NCL 13-2026. Sie ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

WIPO veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Fassungen. Eine Vorabveröffentlichung für NCL 13-2027 ist bereits verfügbar, sie ist im August 2026 aber noch nicht die geltende Version. Neue Versionen können Begriffe ändern oder einzelne Waren und Dienstleistungen in eine andere Klasse verschieben. Deshalb sollten Klasse und Wortlaut unmittelbar vor jeder neuen Anmeldung geprüft werden.

Bestehende Registrierungen werden durch eine neue Klassifikationsfassung nicht automatisch inhaltlich neu geschrieben. Für die Auslegung älterer Verzeichnisse können Anmeldetag, damalige Fassung und konkrete Formulierung relevant bleiben. Dieser Artikel ist deshalb datiert und sollte mindestens jährlich gegen WIPO und die Ämter geprüft werden.

FAQ

Häufige Fragen

Wie viele Markenklassen gibt es?

Es gibt 45 Nizza-Klassen. Die Klassen 1 bis 34 umfassen Waren, die Klassen 35 bis 45 Dienstleistungen.

Welche Markenklasse brauche ich für Software?

Herunterladbare Software und Apps gehören häufig in Klasse 9. SaaS und die Bereitstellung nicht herunterladbarer Software gehören typischerweise in Klasse 42. Das konkrete Angebot kann beide Klassen erfordern.

Welche Klasse braucht ein Onlineshop?

Online-Einzelhandelsdienste werden häufig Klasse 35 zugeordnet und müssen die betreffenden Waren benennen. Für eigene Produkte können zusätzlich deren Produktklassen erforderlich sein.

Schützt eine Klassennummer automatisch alle Waren der Klasse?

Nein. Maßgeblich sind die konkret eingereichten Waren und Dienstleistungen. Die Klassennummer allein verschafft keinen pauschalen Schutz für die gesamte Klasse.

Kann ich nach der Anmeldung eine Klasse ergänzen?

Nein. Das Verzeichnis darf später eingeschränkt, aber nicht erweitert werden. Für neue Waren oder Dienstleistungen kann eine neue Anmeldung nötig sein.

Sind Marken in verschiedenen Klassen automatisch konfliktfrei?

Nein. Waren und Dienstleistungen können auch über Klassengrenzen hinweg ähnlich sein. Umgekehrt sind Angebote in derselben Klasse nicht automatisch ähnlich.

Warum sollte ich nicht möglichst viele Klassen anmelden?

Unnötige Klassen können Gebühren und Konfliktpotenzial erhöhen. Nach Ablauf der Benutzungsschonfrist kann fehlende Benutzung zudem rechtliche Folgen für ungenutzte Waren und Dienstleistungen haben.

Welche Nizza-Version gilt aktuell?

Am 18.08.2026 gilt NCL 13-2026. Die Fassung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

Nachvollziehbarkeit

Quellen und Datenstand

Für amtliche Gebühren und Verfahren verwenden wir vorrangig Primärquellen. Maßgeblich sind stets die aktuellen Angaben der zuständigen Stellen.

  1. 01Nice ClassificationWorld Intellectual Property Organization · geprüft am
  2. 02NCL 13-2026 – Information and entry into forceWorld Intellectual Property Organization · geprüft am
  3. 03Verordnung (EU) 2017/1001, Artikel 33EUR-Lex · geprüft am
  4. 04Goods and servicesEUIPO · geprüft am
  5. 05TMclass – Classification AssistanceEUIPO · geprüft am
  6. 06FAQ: EUTM application and registration procedureEUIPO · geprüft am
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