Kosten & Gebühren

EUIPO-Gebühren 2026: Was kostet eine EU-Marke?

Aktuelle amtliche Gebühren für die EU-Marke: 850 Euro für eine Klasse, Klassenaufschläge, Zahlung, Erstattung und Verlängerung mit Rechenbeispielen.

Kurzantwort

Die elektronische Anmeldung einer individuellen Unionsmarke kostet beim EUIPO 850 Euro für eine Klasse. Die zweite Klasse kostet zusätzlich 50 Euro, jede Klasse ab der dritten weitere 150 Euro. Die amtliche Gebühr ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang der Anmeldung zu zahlen und wird bei einer späteren Zurückweisung regelmäßig nicht erstattet. Servicekosten müssen separat ausgewiesen werden.

1 Klasse
850 €
Elektronische Anmeldung
2. Klasse
+ 50 €
Gesamt 900 €
Ab 3. Klasse
+ 150 €
Je zusätzlicher Klasse
Zahlung
1 Monat
Grundsätzlich ab Eingang der Anmeldung

Wie hoch sind die EUIPO-Gebühren?

Die amtliche Online-Grundgebühr für eine individuelle Unionsmarke beträgt 850 Euro und enthält eine Waren- oder Dienstleistungsklasse. Für die zweite Klasse werden 50 Euro, für jede Klasse ab der dritten 150 Euro berechnet.

Die EUIPO-Gebühr richtet sich nach der Anzahl der beanspruchten Klassen und der Art der Einreichung. Eine elektronische Anmeldung ist günstiger als eine sonstige, etwa papiergebundene Anmeldung. Die Gebühr bezahlt das amtliche Verfahren; sie enthält weder eine individuelle Rechtsberatung noch eine Garantie, dass die Marke eingetragen wird.

Amtliche EUIPO-Anmeldegebühren nach Klassen
KlassenanzahlBerechnungGesamtgebühr
1850 €850 €
2850 € + 50 €900 €
3850 € + 50 € + 150 €1.050 €
4850 € + 50 € + 2 × 150 €1.200 €
5850 € + 50 € + 3 × 150 €1.350 €
6850 € + 50 € + 4 × 150 €1.500 €

Gebühren für die elektronische Anmeldung einer individuellen Unionsmarke, Stand 18.08.2026.

Warum beeinflussen Markenklassen den Preis?

Eine Marke wird nicht pauschal für sämtliche geschäftlichen Tätigkeiten geschützt. Die Anmeldung nennt konkrete Waren und Dienstleistungen und ordnet sie einer oder mehreren Nizza-Klassen zu. Ab der zweiten Klasse entstehen zusätzliche EUIPO-Gebühren.

Die Nizza-Klassifikation umfasst 45 Klassen: 34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen. Die Klassennummer strukturiert das Verzeichnis, doch der Schutzumfang ergibt sich aus den tatsächlich gewählten Begriffen. Eine Softwaremarke kann beispielsweise je nach Angebot Klasse 9 für herunterladbare Anwendungen, Klasse 42 für SaaS oder beide Klassen benötigen. Eine Übersicht bietet Markenklassen erklärt.

Mehr Klassen sind nicht automatisch besser. Jede weitere Klasse kann zusätzliche ältere Rechte in den Vergleich einbeziehen, ab der zweiten beziehungsweise dritten Klasse die Amtsgebühr erhöhen und später Benutzungsfragen aufwerfen. Das EUIPO empfiehlt klare, präzise Begriffe und warnt vor unnötig langen Listen. Realistisch geplante Angebote sollten berücksichtigt werden, reine Vorratslisten dagegen nicht.

Beispielhafte Klassenkombinationen und Amtsgebühr
GeschäftsmodellMögliche KlassenKlassenanzahlEUIPO-Gebühr
Nur herunterladbare App91850 €
Nur SaaS421850 €
Download-App und SaaS9 + 422900 €
Bekleidung plus Online-Einzelhandel25 + 352900 €
Software, SaaS und Schulungen9 + 42 + 4131.050 €

Nur Beispiele zur Gebührenlogik. Die richtige Klasse und Formulierung hängen vom konkreten Angebot ab.

Elektronische und sonstige Anmeldung im Vergleich

Die elektronische Grundgebühr beträgt 850 Euro. Für eine nicht elektronisch eingereichte individuelle Unionsmarke nennt Anhang I der Unionsmarkenverordnung eine Grundgebühr von 1.000 Euro.

Einreichungsweg und Grundgebühr
Einreichung1. Klasse2. KlasseJede Klasse ab 3
Elektronisch850 €+ 50 €+ 150 €
Sonstige Einreichung1.000 €+ 50 €+ 150 €

Die Klassenaufschläge sind gleich; der Unterschied liegt in der Grundgebühr.

Für einen digitalen Anmeldeprozess ist die elektronische Gebühr der passende Referenzwert. Auf Preis- und Zusammenfassungsseiten sollte klar „amtliche Online-Gebühr“ stehen. So wird vermieden, dass Nutzer eine Servicegebühr mit einer amtlichen Gebühr verwechseln oder den Eindruck gewinnen, sämtliche denkbaren Verfahrenskosten seien im Grundpreis enthalten.

Wann und wie wird die EUIPO-Gebühr bezahlt?

Die Grund- und gegebenenfalls Klassengebühren müssen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang der Anmeldung beim EUIPO bezahlt werden. Erst nach Zahlung wird die Anmeldung amtlich bearbeitet.

Nach Artikel 32 der Unionsmarkenverordnung hängt der Anmeldetag davon ab, dass die Gebühr innerhalb eines Monats nach Einreichung bezahlt wird. Das EUIPO nennt als Zahlungswege Kreditkarte, Banküberweisung und ein laufendes Konto beim Amt. Welcher Weg im konkreten Online-Formular angeboten wird, sollte vor dem Absenden geprüft werden.

  1. 1
    Klassenliste finalisieren

    Vor der Zahlung prüfen, ob jede benötigte Klasse enthalten und keine überflüssige Klasse ausgewählt ist.

  2. 2
    Gebühr berechnen

    Grundgebühr und Klassenaufschläge anhand der finalen Klassenanzahl bestimmen.

  3. 3
    Service getrennt ausweisen

    Amtliche EUIPO-Gebühr, Plattformleistung und optionale Expertenleistung separat darstellen.

  4. 4
    Zahlungsfrist dokumentieren

    Anmeldetag, Zahlungsweg, Transaktionsbeleg und amtliches Aktenzeichen sicher speichern.

  5. 5
    Verdächtige Forderungen prüfen

    Nicht auf inoffizielle Register- oder Veröffentlichungsrechnungen zahlen. Das EUIPO warnt ausdrücklich vor irreführenden Zahlungsaufforderungen.

Wird die Gebühr bei Ablehnung oder Rücknahme erstattet?

Im Regelfall nein. Das EUIPO weist darauf hin, dass Anmeldegebühren grundsätzlich nicht erstattet werden, wenn die Registrierung scheitert oder die Anmeldung nach Zahlung zurückgenommen wird.

Die Amtsgebühr bezahlt die Bearbeitung der Anmeldung, nicht ein bestimmtes Ergebnis. Eine Zurückweisung wegen fehlender Unterscheidungskraft, beschreibender Bedeutung oder anderer Hindernisse führt deshalb grundsätzlich nicht zur Rückzahlung. Gleiches gilt, wenn ein Widerspruch erfolgreich ist oder der Anmelder die Anmeldung später aufgibt.

Die EUIPO-Gebührenseite nennt eine enge Ausnahme: Eine Erstattung kann in Betracht kommen, wenn die Anmeldung vor oder am selben Tag zurückgenommen wird, an dem die Gebühr bezahlt wurde. Der maßgebliche Zahlungstag kann je nach Zahlungsart abweichen. Diese Ausnahme sollte nicht als reguläre Stornomöglichkeit beworben werden.

Typische Situationen und Gebührenerstattung
SituationRegelfallEinordnung
EUIPO weist Anmeldung zurückKeine ErstattungGebühr vergütet das amtliche Verfahren
Anmeldung wird nach Zahlung zurückgenommenKeine ErstattungSpäte Rücknahme ändert die Bearbeitung nicht rückwirkend
Widerspruch ist erfolgreichKeine Erstattung der AnmeldegebührVerfahrensrisiko trägt grundsätzlich der Anmelder
Rücknahme vor oder am ZahlungstagEnge Ausnahme möglichZahlungstag und EUIPO-Voraussetzungen prüfen

Keine individuelle Erstattungsentscheidung. Im konkreten Fall gelten Verordnung, EUIPO-Praxis und Zahlungsdaten.

Amtsgebühr und Servicegebühr transparent trennen

Die EUIPO-Gebühr fließt an das Amt. Eine Servicegebühr vergütet dagegen den geführten Prozess, die Aufbereitung von Angaben oder weitere ausdrücklich beschriebene Leistungen eines Anbieters.

Eine verständliche Preisübersicht sollte mindestens drei Zeilen enthalten: amtliche Gebühr, Servicegebühr und Gesamtpreis. Bei mehreren Klassen muss nachvollziehbar sein, welcher Aufschlag amtlich entsteht. Optionale Expertenleistungen gehören in eine separate Position und dürfen nicht vorausgewählt oder als amtlich erforderlich dargestellt werden. Der Überblick Markenanmeldung Kosten stellt die deutsche und europäische Gebührenlogik nebeneinander.

Empfohlene Darstellung einer Preiszusammenfassung
PositionBeispielTransparenzhinweis
EUIPO-Amtsgebühr850 € bei 1 KlasseWird vom EUIPO erhoben
ServicegebührAktueller PlattformpreisLeistungsumfang konkret nennen
Optionale ExpertenprüfungNur bei aktiver AuswahlKein Bestandteil der Amtsgebühr
GesamtSumme aller ausgewählten PositionenVor Zahlung nochmals anzeigen

Der Plattformpreis ist konfigurierbar und deshalb bewusst nicht als unveränderliche Zahl in diesem Artikel genannt.

Eine vollständige Einordnung des Verfahrens steht unter EU-Marke anmelden. Wer noch zwischen Deutschland und der EU abwägt, findet amtliche Gebühren beider Systeme in Deutsche Marke oder EU-Marke?.

Was kostet die Verlängerung einer EU-Marke?

Für die elektronische Verlängerung einer individuellen Unionsmarke gilt dieselbe Grundstruktur: 850 Euro für eine Klasse, 50 Euro für die zweite und 150 Euro für jede Klasse ab der dritten.

Eine Unionsmarke gilt zehn Jahre ab dem Anmeldetag. Die Verlängerung kann in den sechs Monaten vor Ablauf beantragt und bezahlt werden. Wird diese reguläre Frist versäumt, besteht eine zusätzliche sechsmonatige Nachfrist. Dann fällt ein Zuschlag von 25 Prozent der verspäteten Verlängerungsgebühr an; die Verordnung begrenzt diesen Zuschlag auf 1.500 Euro.

Verlängerungsgebühren und Fristen
VorgangGrundgebühr 1. KlasseKlassenaufschlägeFrist
Elektronische Verlängerung850 €2. Klasse +50 €; ab 3. je +150 €6 Monate vor Schutzende
Sonstige Verlängerung1.000 €2. Klasse +50 €; ab 3. je +150 €6 Monate vor Schutzende
Verspätete VerlängerungReguläre Gebühr plus 25 %Zuschlag auf verspätete GebührZusätzliche 6 Monate nach Ablauf

Bei der Verlängerung darf das Zeichen nicht geändert und das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nicht erweitert werden. Eine Einschränkung ist möglich. Neue Angebote benötigen gegebenenfalls eine neue Anmeldung. Verlängerungsfristen sollten unabhängig von inoffiziellen Erinnerungsdiensten überwacht werden.

SME Fund 2026: derzeit keine verfügbare Ersparnis einrechnen

Der SME Fund 2026 sah für Marken- und Designgebühren grundsätzlich eine Erstattung von bis zu 75 Prozent vor. Am 18.08.2026 sind die entsprechenden Voucher jedoch für neue Anträge wegen ausgeschöpfter Mittel nicht verfügbar.

Förderprogramme ändern sich und sind häufig budgetabhängig. Deshalb darf der reguläre Preis nicht automatisch um eine mögliche Erstattung reduziert werden. Insbesondere ist eine Aussage wie „EU-Marke für 213 Euro“ derzeit irreführend, wenn dafür ein nicht mehr neu beantragbarer Voucher vorausgesetzt wird.

FAQ

Häufige Fragen

Wie viel kostet eine EU-Marke mit einer Klasse?

Die elektronische Anmeldung einer individuellen Unionsmarke kostet amtlich 850 Euro für eine Klasse. Service- oder Beratungskosten sind darin nicht enthalten.

Wie viel kostet eine EU-Marke mit zwei Klassen?

Die amtliche Online-Gebühr beträgt 900 Euro: 850 Euro Grundgebühr plus 50 Euro für die zweite Klasse.

Wie viel kostet eine EU-Marke mit drei Klassen?

Die amtliche Online-Gebühr beträgt 1.050 Euro: 850 Euro Grundgebühr, 50 Euro für die zweite und 150 Euro für die dritte Klasse.

Wann muss die EUIPO-Gebühr bezahlt werden?

Grund- und Klassengebühren müssen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang der Anmeldung beim EUIPO entrichtet werden.

Wird die Gebühr bei Ablehnung zurückerstattet?

Grundsätzlich nicht. Die Amtsgebühr vergütet die Bearbeitung der Anmeldung und nicht den Erfolg. Das EUIPO nennt nur enge Ausnahmen bei einer sehr frühen Rücknahme.

Sind Servicegebühren in den 850 Euro enthalten?

Nein. 850 Euro sind die amtliche Online-Grundgebühr des EUIPO für eine Klasse. Gebühren eines Dienstleisters müssen separat ausgewiesen werden.

Ist der SME Fund 2026 noch verfügbar?

Für neue Anträge auf Voucher für Marken und Designs derzeit nicht. Das EUIPO weist am 18.08.2026 darauf hin, dass die Mittel dafür ausgeschöpft sind.

Kostet eine abgelehnte Marke später zusätzliche Gebühren?

Nicht jede Ablehnung erzeugt automatisch eine weitere Amtsgebühr. Antworten, Rechtsmittel, Widerspruchsverfahren, Vertretung oder eine neue Anmeldung können jedoch zusätzliche Kosten verursachen.

Nachvollziehbarkeit

Quellen und Datenstand

Für amtliche Gebühren und Verfahren verwenden wir vorrangig Primärquellen. Maßgeblich sind stets die aktuellen Angaben der zuständigen Stellen.

  1. 01Fees and paymentsEUIPO · geprüft am
  2. 02Verordnung (EU) 2017/1001, Anhang I – GebührenEUR-Lex · geprüft am
  3. 03Manage your trade markEUIPO · geprüft am
  4. 04Goods and servicesEUIPO · geprüft am
  5. 05SME Fund 2026EUIPO · geprüft am
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