Kurzantwort zu Was ist eine Wortmarke? Schutz, Kosten und Anmeldung erklärt
Eine Wortmarke besteht aus einer Zeichenfolge ohne grafische oder farbige Ausgestaltung. Nach den DPMA-Hinweisen kann sie Wörter, Buchstaben, Zahlen und weitere übliche Schriftzeichen enthalten. Ihr Schutzgegenstand ist die gewählte Zeichenfolge in üblichen Schriftarten sowie Groß- und Kleinschreibung. Ob sie eintragungsfähig ist und mit älteren Rechten kollidiert, hängt jedoch vom konkreten Namen und den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen ab.
- Schutzgegenstand
- Zeichenfolge ohne konkrete grafische Gestaltung
- Mögliche Bestandteile
- Wörter, Buchstaben, Zahlen sowie DPMA-übliche Schriftzeichen
- Online-Grundgebühr
- 290 € beim DPMA bis zu drei Klassen
- Schutzgebiet
- Deutschland bei nationaler DPMA-Eintragung
- Schutzdauer
- 10 Jahre beliebig verlängerbar
- Kollisionsprüfung
- Nicht durch das DPMA Recherche bleibt erforderlich
Was ist eine Wortmarke?
Eine Wortmarke ist eine Marke aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen üblichen Schriftzeichen ohne grafische oder farbige Ausgestaltung. Geschützt wird die angemeldete Zeichenfolge, nicht ein bestimmtes Logo-Design.
Das DPMA verwendet für die Darstellung einer Wortmarke eine übliche Druckschrift. Der Schutzgegenstand umfasst nach den amtlichen Erläuterungen die gewählte Zeichenfolge in sämtlichen üblichen Schriftarten sowie in Groß- und Kleinschreibung. Wer zum Beispiel eine reine Unternehmens- oder Produktbezeichnung flexibel in unterschiedlichen Layouts einsetzen will, prüft deshalb häufig zuerst die Wortmarke.
| Merkmal | Einordnung | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
| Grafische Gestaltung | Nicht Teil der Wortmarke | Ein Logo kann separat relevant sein |
| Farbe | Nicht beansprucht | Der Schutz ist nicht auf eine konkrete Farbe festgelegt |
| Groß-/Kleinschreibung | Nach DPMA grundsätzlich neutral | Binnengroßschreibung begründet nicht allein einen anderen Schutzgegenstand |
| Schriftart | Übliche Schriftarten umfasst | Keine Festlegung auf eine bestimmte Typografie |
| Schutzbereich | An Waren und Dienstleistungen gebunden | Kein pauschaler Schutz in jeder Branche |
| Eintragung | Nur bei erfüllten Voraussetzungen | Unterscheidungskraft und weitere Hindernisse werden geprüft |
Welche Zeichen sind bei einer Wortmarke zulässig?
Zulässig sind Zeichen, die sich mit den beim DPMA üblichen Schriftzeichen darstellen lassen, insbesondere lateinische Buchstaben, arabische Ziffern und bestimmte Sonderzeichen.
Nach den DPMA-Informationen können Wortmarken aus einem oder mehreren Wörtern, einzelnen Buchstaben, Zahlen und bestimmten üblichen Zeichen bestehen. Das Amt nennt beispielsweise Punkt, Semikolon, Doppelpunkt, Plus, Minus, kaufmännisches Und, Ausrufezeichen, Fragezeichen und @. Maßgeblich ist die jeweils veröffentlichte Liste üblicher Schriftzeichen, nicht eine beliebige Tastatureingabe.
| Bestandteil | Als Wortmarke grundsätzlich möglich? | Hinweis |
|---|---|---|
| Lateinische Buchstaben | Ja | Einzelne Buchstaben oder Zeichenfolgen |
| Arabische Ziffern | Ja | Allein oder in Kombination |
| Übliche Sonderzeichen | Teilweise | Nur Zeichen aus dem amtlich akzeptierten Bestand |
| Besondere Schriftart | Nein, wenn die Gestaltung beansprucht wird | Dann regelmäßig Wort-/Bildmarke |
| Farbige Buchstaben | Nein | Farbe und Gestaltung führen regelmäßig zur Wort-/Bildmarke |
| Mehrzeilige Anordnung | Nein | Die konkrete Anordnung ist grafische Gestaltung |
| Nichtlateinische Schriftzeichen | Regelmäßig Bildmarkencharakter | Darstellungs- und Übersetzungsanforderungen beachten |
Die formale Darstellbarkeit sagt noch nichts darüber aus, ob das Zeichen auch unterscheidungskräftig und eintragungsfähig ist.
Wichtig ist außerdem: Pro Anmeldung wird eine Marke eingereicht. Die Darstellung sollte exakt dem gewünschten Schutzgegenstand entsprechen. Das DPMA weist darauf hin, dass sie nachträglich nicht einfach verändert werden kann. Ein bereits in die Darstellung aufgenommenes ® kann problematisch sein, weil es eine bestehende Registrierung suggerieren kann.
Wortmarke, Wort-/Bildmarke oder Bildmarke: Was ist der Unterschied?
Die Wortmarke schützt die Zeichenfolge ohne Gestaltung. Eine Wort-/Bildmarke beansprucht den konkreten Gesamteindruck aus Wort und Grafik; eine Bildmarke besteht aus bildlichen Elementen ohne Wortbestandteile.
| Merkmal | Wortmarke | Wort-/Bildmarke | Bildmarke |
|---|---|---|---|
| Reine Zeichenfolge | Kern des Schutzgegenstands | Kann enthalten sein | Nein |
| Besondere Typografie | Nein | Ja | Gegebenenfalls |
| Farbe | Nein | Möglich | Möglich |
| Grafisches Element | Nein | Ja | Ja |
| Mehrzeilige Anordnung | Nein | Möglich | Möglich |
| Typischer Fokus | Name selbst | Name plus konkreter visueller Auftritt | Reines Bildzeichen |
Eine Wort-/Bildmarke macht einen für sich schutzunfähigen Wortbestandteil nicht automatisch als Wort exklusiv. Das DPMA betont, dass aus schutzunfähigen Wortelementen keine Verbietungsrechte gegen die Wortverwendung entstehen.
Welche Form sinnvoll ist, hängt vom Ziel ab. Soll der Name unabhängig vom jeweils verwendeten Design im Mittelpunkt stehen, spricht das für die Prüfung einer Wortmarke. Ist gerade ein individuelles Logo prägend oder der Wortbestandteil schwach, kann eine Wort-/Bildmarke ergänzend relevant sein. Die Schutzfähigkeit und der Schutzumfang sind trotzdem getrennt und konkret zu bewerten.
Was schützt eine Wortmarke – und was nicht?
Geschützt wird die eingetragene Zeichenfolge für die erfassten Waren und Dienstleistungen. Ob gegen ein anderes Zeichen vorgegangen werden kann, ist eine Frage des konkreten Konflikts und nicht allein der identischen Schreibweise.
Was der Registereintrag grundsätzlich festlegt
- Zeichen: die konkret angemeldete Wort- oder Zeichenfolge
- Inhaber: die Person oder Gesellschaft, der die Marke zugeordnet ist
- Gebiet: bei einer nationalen Marke grundsätzlich Deutschland
- Waren und Dienstleistungen: der konkret eingetragene Leistungsbereich
- Zeitrang: grundsätzlich Anmeldetag oder wirksam beanspruchte Priorität
| Annahme | Richtige Einordnung |
|---|---|
| „Die Marke schützt das Wort weltweit.“ | Nein. Das Schutzgebiet folgt dem gewählten Markensystem. |
| „Das Wort gehört mir in jeder Branche.“ | Nein. Der Schutz ist grundsätzlich an Waren und Dienstleistungen gebunden; bekannte Marken können Besonderheiten aufweisen. |
| „Ohne identischen Treffer gibt es kein Risiko.“ | Nein. Auch ähnliche Zeichen und andere ältere Kennzeichen können relevant sein. |
| „Mit der Anmeldung beginnt sofort voller Schutz.“ | Der Registerschutz entsteht mit Eintragung; der Anmeldetag bleibt für Zeitrang und Schutzdauer wichtig. |
| „Ein Logo schützt automatisch das Wort allein.“ | Nicht zwingend. Der Schutzgegenstand der Wort-/Bildmarke ist der konkrete Gesamteindruck. |
Für die Einschätzung eines Konflikts genügt deshalb keine starre Tabelle. Klang, Schriftbild, Bedeutung, Kennzeichnungskraft sowie Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen können zusammenwirken. Ein automatisierter Markencheck ist ein sinnvoller erster Filter, aber keine verbindliche Kollisionsbewertung.
Wann ist eine Wortmarke nicht eintragungsfähig?
Eine Wortmarke kann insbesondere an absoluten Schutzhindernissen scheitern, etwa fehlender Unterscheidungskraft oder einem ausschließlich beschreibenden Inhalt für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen.
§ 8 MarkenG nennt mehrere absolute Schutzhindernisse. Für Wortmarken besonders relevant sind fehlende Unterscheidungskraft, rein beschreibende Angaben und Zeichen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten üblich geworden sind. Auch täuschungsgeeignete, sittenwidrige oder bösgläubig angemeldete Zeichen können ausgeschlossen sein.
| Schutzhindernis | Kernfrage | Hypothetisches Warnsignal |
|---|---|---|
| Fehlende Unterscheidungskraft | Erkennt das Publikum einen betrieblichen Herkunftshinweis? | Nur eine banale Werbeaussage |
| Beschreibende Angabe | Beschreibt der Begriff Art, Qualität, Zweck oder andere Merkmale? | Produktbezeichnung für genau dieses Produkt |
| Übliche Bezeichnung | Ist das Zeichen in der Branche allgemein gebräuchlich? | Alltäglicher Gattungsbegriff |
| Täuschungsgefahr | Kann das Zeichen über Eigenschaften oder Herkunft irreführen? | Unzutreffende geografische Aussage |
| Bösgläubigkeit | Dient die Anmeldung erkennbar sachfremder Behinderung? | Gezielte Aneignung eines fremden Kennzeichens |
Die Beispiele sind abstrakte Warnsignale, keine Bewertung eines konkreten Namens.
Die Schutzfähigkeit wird immer in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen beurteilt. Ein Begriff kann für eine Leistung beschreibend und für eine völlig andere Leistung unterscheidungskräftig sein. Deshalb sollte die Namensprüfung nicht vom Waren- und Dienstleistungsverzeichnis getrennt werden.
Wie recherchiert man eine Wortmarke?
Eine sinnvolle Recherche beginnt mit identischen Zeichen und erweitert die Suche auf ähnliche Schreibweisen, Klänge und Bedeutungen in relevanten Waren- und Dienstleistungsbereichen.
- 1Identische Zeichenfolge suchen
Prüfe exakte Schreibweisen und naheliegende Varianten in den offiziellen Registern.
- 2Ähnliche Schreibweisen prüfen
Berücksichtige Buchstabendreher, Endungen, Worttrennungen und typische Abwandlungen.
- 3Klang und Bedeutung einbeziehen
Auch unterschiedlich geschriebene Namen können ähnlich klingen oder denselben Begriffsgehalt vermitteln.
- 4Waren und Dienstleistungen vergleichen
Ordne Treffer anhand der konkreten Verzeichnisse und nicht nur anhand von Klassennummern ein.
- 5Weitere Kennzeichenquellen beachten
Unternehmenskennzeichen und benutzte Zeichen sind nicht vollständig in einem Markenregister abgebildet.
Wie wird eine Wortmarke beim DPMA angemeldet?
Für die Anmeldung werden Inhaber, Zeichenfolge und Waren-/Dienstleistungsverzeichnis erfasst. Die elektronische Grundgebühr beträgt 290 Euro für bis zu drei Klassen.
- 1Zeichenfolge festlegen
Schreibweise prüfen und auf grafische oder farbige Elemente verzichten, wenn eine reine Wortmarke gewünscht ist.
- 2Inhaber festlegen
Name und Anschrift der natürlichen oder juristischen Person korrekt erfassen.
- 3Tätigkeit konkretisieren
Produkte und Leistungen so beschreiben, dass ein belastbares Verzeichnis erstellt werden kann.
- 4Klassen und Begriffe wählen
Aktuelle Begriffe der Nizza-Klassifikation beziehungsweise eKDB verwenden.
- 5Anmeldung prüfen und einreichen
Alle Angaben kontrollieren, da Marke und Verzeichnis später nicht erweitert werden können.
- 6Gebühr fristgerecht zahlen
Die korrekte Gebühr muss innerhalb von drei Monaten ab Eingang der Anmeldung gutgeschrieben sein.
Der vollständige Leitfaden zur Markenanmeldung erklärt Recherche, Klassen und amtliche Prüfung im Zusammenhang. Eine geführte Wortmarkenanmeldung lässt sich unter Marke anmelden beginnen.
Was kostet eine Wortmarke?
Beim DPMA kostet die elektronische Anmeldung aktuell 290 Euro und die Papieranmeldung 300 Euro für bis zu drei Klassen. Jede weitere Klasse ab der vierten kostet 100 Euro.
| Gebührenart | Betrag | Umfang |
|---|---|---|
| Elektronische Anmeldung | 290 € | Bis zu drei Klassen |
| Papieranmeldung | 300 € | Bis zu drei Klassen |
| Zusätzliche Klasse | 100 € | Je Klasse ab der vierten |
| Beschleunigte Prüfung | 200 € | Optional zusätzlich |
| Verlängerung | 750 € | Bis zu drei Klassen für weitere zehn Jahre |
| Zusätzliche Klasse bei Verlängerung | 260 € | Je Klasse ab der vierten |
Gebührenstand: 31.07.2026. Eine vollständige Kalkulation bietet Markenanmeldung: Kosten 2026.
Häufige Fragen
Schützt eine Wortmarke auch unterschiedliche Schriftarten?
Nach den DPMA-Hinweisen umfasst der Schutzgegenstand der Wortmarke die Zeichenfolge in sämtlichen üblichen Schriftarten sowie Groß- und Kleinschreibung. Daraus folgt aber kein grenzenloser Schutz gegen jede Verwendung; der konkrete Schutzumfang ist einzelfallabhängig.
Kann ich ein Logo als Wortmarke anmelden?
Die reine Zeichenfolge eines Logos kann als Wortmarke in Betracht kommen. Soll die konkrete Schrift, Farbe, Anordnung oder Grafik geschützt werden, handelt es sich regelmäßig um eine Wort-/Bildmarke beziehungsweise Bildmarke.
Ist eine Wortmarke besser als eine Wort-/Bildmarke?
Nicht pauschal. Die Wortmarke fokussiert die Zeichenfolge; die Wort-/Bildmarke den konkreten visuellen Gesamteindruck. Welche Strategie passt, hängt von Name, Gestaltung, Schutzfähigkeit und Nutzung ab.
Kann ein beschreibender Begriff als Wortmarke geschützt werden?
Ausschließlich beschreibende Angaben können nach § 8 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen sein. Die Bewertung bezieht sich immer auf die konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen.
Schützt eine deutsche Wortmarke in der ganzen EU?
Nein. Eine beim DPMA eingetragene nationale Marke wirkt grundsätzlich in Deutschland. Für ein einheitliches EU-weites System ist die Unionsmarke beim EUIPO relevant.
Wie lange gilt eine Wortmarke?
Eine eingetragene deutsche Wortmarke hat zunächst eine Schutzdauer von zehn Jahren ab dem Anmeldetag. Sie kann gegen rechtzeitige Zahlung jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden.
Kann ich eine Wortmarke später ändern?
Die angemeldete Markendarstellung kann nach der Einreichung nicht beliebig geändert werden. Ein neuer oder wesentlich veränderter Name erfordert regelmäßig eine neue Anmeldung.
Prüft ein automatischer Markencheck die Eintragungsfähigkeit?
Nein. Ein automatisierter Check kann Treffer sichtbar machen, ersetzt aber weder die Prüfung absoluter Schutzhindernisse noch eine individuelle Bewertung möglicher Konflikte mit älteren Rechten.
Quellen und Datenstand
Für amtliche Gebühren und Verfahren verwenden wir vorrangig Primärquellen. Maßgeblich sind stets die aktuellen Angaben der zuständigen Stellen.
- 01Fragen rund um die MarkeDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
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- 03Erforderliche Angaben für eine AnmeldungDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
- 04Gebühren für MarkenDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
- 05Markengesetz § 3 – Als Marke schutzfähige ZeichenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · geprüft am
- 06Markengesetz § 8 – Absolute SchutzhindernisseBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · geprüft am