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DPMAdirektWeb: Eine Marke beim DPMA online anmelden

DPMAdirektWeb Schritt für Schritt: Pflichtangaben, Warenverzeichnis, Gebühren, Kontrolle und Online-Einreichung einer DPMA-Marke erklärt.

Kurzantwort

Eine nationale deutsche Marke kann beim DPMA über DPMAdirektWeb, DPMAdirektPro oder auf Papier angemeldet werden. Für die meisten digitalen Einzelanmeldungen ist DPMAdirektWeb der direkte signaturfreie Amtsweg ohne zusätzliche Software. Benötigt werden korrekte Anmelderdaten, die Markendarstellung und ein nach Klassen geordnetes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Die Online-Grundgebühr beträgt aktuell 290 Euro für bis zu drei Klassen.

Online-Anwendung
DPMAdirektWeb
signaturfrei und ohne Spezialsoftware
Online-Grundgebühr
290 €
bis zu drei Klassen
Papier-Grundgebühr
300 €
bis zu drei Klassen
Zahlungsfrist
3 Monate
ab Eingang der Anmeldung
Beschleunigung
+ 200 €
Entscheidung binnen sechs Monaten bei Mitwirkung
Prüfungsumfang
Formalien + absolute Hindernisse
keine ältere-Rechte-Recherche

Wie melde ich eine Marke mit DPMAdirektWeb an?

Du bereitest Inhaber, Marke und Waren-/Dienstleistungsverzeichnis vor, wählst einen der drei DPMA-Einreichungswege, kontrollierst alle Angaben und zahlst die amtliche Gebühr innerhalb von drei Monaten. Das DPMA prüft anschließend die Anmeldung und entscheidet über die Eintragung.

DPMA-Markenanmeldung auf einen Blick
PunktAktueller StandBedeutung
ZuständigkeitNationale deutsche MarkenSchutzgebiet grundsätzlich Deutschland
EinreichungDPMAdirektWeb, DPMAdirektPro oder PapierDrei offizielle Wege
MindestangabenAnmelder, Marke, Waren/DienstleistungenOhne klare Angaben kann kein Anmeldetag entstehen
Onlinekosten290 € bis drei KlassenAb Klasse vier je 100 € zusätzlich
BearbeitungErst nach vollständiger GebührenzahlungZahlung nicht auf eine Rechnung verschieben
KollisionsprüfungNicht Bestandteil der DPMA-AnmeldeprüfungEigene Recherche erforderlich

Gebührenstand: 31.07.2026. Verfahrenshinweise können sich kurzfristig ändern.

DPMAdirektWeb, DPMAdirektPro oder Papier: Welcher Weg passt?

DPMAdirektWeb ist der signaturfreie Browserweg. DPMAdirektPro benötigt Software, qualifizierte Signaturkarte und Kartenleser. Alternativ ist die Anmeldung mit dem amtlichen Papierformular möglich.

Offizielle DPMA-Einreichungswege im Vergleich
AnmeldewegVoraussetzungenGrundgebührGeeignet für
DPMAdirektWebBrowser; keine Signaturkarte; keine spezielle Software290 €Signaturfreie Online-Einreichung
DPMAdirektProDPMA-Software; qualifizierte Signaturkarte; Kartenleser290 €Signaturgebundene elektronische Einreichung
PapierformularAmtliches Formular und zulässiger Übermittlungsweg300 €Analoge Einreichung

Eine geführte Plattform kann Daten verständlich erfassen, ersetzt aber nicht das DPMA als zuständige Behörde.

DPMAdirektWeb führt in mehreren Schritten durch die Anmeldung. Pflichtfelder sind gekennzeichnet, und für Waren sowie Dienstleistungen steht eine Warenkorbfunktion zur Verfügung. Anders als DPMAdirektPro verlangt die Webanwendung weder eine Signaturkarte noch eine lokale Spezialsoftware. Das macht sie zum naheliegenden amtlichen Onlineweg für viele Einzelanmeldungen.

Markenregister.online übersetzt denselben fachlichen Kern in alltagssprachliche Fragen. Die amtlichen Voraussetzungen bleiben dabei unverändert. Einen Überblick über den gesamten Produktprozess gibt So funktioniert’s; direkt beginnen kannst du unter Marke anmelden.

Was muss vor der DPMA-Anmeldung vorbereitet werden?

Vor dem Start sollten der richtige Inhaber, die endgültige Markendarstellung, die Markenform und ein vollständiges, nach Klassen sortiertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis feststehen.

Checkliste der Anmeldedaten
BereichBenötigte DatenTypisches Risiko
AnmelderVollständiger Name/Firma, Rechtsform und AnschriftFalsche Person oder nicht registergerechte Firmierung
VertreterGegebenenfalls Name und AnschriftUnzulässige oder fehlende Vertretung
MarkeEindeutige Darstellung und MarkenformGestaltung stimmt nicht mit gewünschtem Schutz überein
Waren/DienstleistungenKonkrete Begriffe, nach Klassen geordnetZu eng, zu weit oder unklare Begriffe
LeitklasseSchwerpunkt der AnmeldungUnpassende Zuordnung kann Rückfragen begünstigen
GebührenGrundbetrag plus mögliche KlassengebührenUnvollständige Zahlung innerhalb der Frist

Natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften können Inhaber sein. Bei eingetragenen Unternehmen sollten Firma, Rechtsform und Anschrift dem Register entsprechen. Ein Gewerbetreibender ohne eigene juristische Person wird nach den DPMA-Tipps als natürliche Person angegeben. Auswärtige Anmelder ohne Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung im Inland benötigen grundsätzlich einen Inlandsvertreter.

Wie werden Anmelder und Inhaber korrekt angegeben?

Die Angaben müssen die Person oder Gesellschaft eindeutig identifizieren, die Markeninhaber werden soll. Name und vollständige Anschrift sind erforderlich.

Anmeldertypen beim DPMA
AnmeldertypBezeichnungBesonderheit
PrivatpersonBürgerlicher Vor- und NachnameEin Geschäftsbetrieb ist nicht erforderlich
Einzelkaufmann/-frauIm Handelsregister eingetragene Firma oder natürliche Person nach konkreter SituationRegisterangaben müssen stimmen
Juristische PersonFirma einschließlich RechtsformName wie im maßgeblichen Register
Rechtsfähige PersonengesellschaftGesellschaftsname, Rechtsform, AnschriftVertretungs- und Registerangaben beachten
AnmeldergemeinschaftAlle beteiligten AnmelderVerfahren wird einheitlich geführt

Diese Übersicht ist allgemein. Gesellschafts- und Vertretungsfragen können eine individuelle Prüfung erfordern.

Die Inhaberentscheidung sollte nicht als reine Formularfrage behandelt werden. Eine spätere Übertragung ist möglich, verursacht aber zusätzlichen Aufwand. Vor der Anmeldung sollte daher geklärt sein, ob der Name persönlich oder im Vermögen einer bereits existierenden Gesellschaft gehalten werden soll.

Wie werden Marke und Markenform eingetragen?

Die Markendarstellung muss klar und eindeutig sein und genau wiedergeben, was geschützt werden soll. Für eine reine Zeichenfolge ohne Grafik ist die Markenform Wortmarke relevant.

Bei einer Wortmarke wird die Zeichenfolge direkt angegeben. Eine besondere Schrift, Farbe, mehrzeilige Anordnung oder Kombination mit Grafik führt regelmäßig zur Wort-/Bildmarke. Pro Anmeldung sollte nur eine Markendarstellung eingereicht werden. Das DPMA weist ausdrücklich darauf hin, dass die Darstellung nach der Einreichung nicht nach Belieben verändert werden kann.

Vor dem Absenden prüfen

  • Ist die Zeichenfolge exakt geschrieben?
  • Stimmt die gewählte Markenform mit der Darstellung überein?
  • Sind bei einer Bilddatei Format, Größe und Auflösung DPMA-konform?
  • Wurde kein irreführender Registrierhinweis wie ® in die Darstellung aufgenommen?
  • Ist eindeutig, welcher Bestandteil tatsächlich Schutz beansprucht?

Wie wird das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellt?

Das Verzeichnis wird nach Nizza-Klassen gruppiert und numerisch aufsteigend eingereicht. Möglichst sollten akzeptierte Begriffe der eKDB beziehungsweise aktuellen Nizza-Klassifikation verwendet werden.

2026 gilt die Nizza-Klassifikation NCL 13-2026 mit 45 Klassen: 34 für Waren und 11 für Dienstleistungen. Die Klassennummer allein genügt nicht. Entscheidend sind die konkret formulierten Waren und Dienstleistungen, weil sie den beanspruchten Schutzbereich beschreiben. Die Einführung in Markenklassen erklärt typische Zuordnungen.

Beispiel einer nach Klassen geordneten Struktur
KlasseBeispielbereichWas konkretisiert werden sollte
9Herunterladbare SoftwareFunktion beziehungsweise Anwendungsbereich
25Bekleidung, Schuhwaren, KopfbedeckungenTatsächlich geplante Produktgruppen
35Werbe- und GeschäftsführungsdienstleistungenKonkrete Dienstleistung für Dritte
41Ausbildung und UnterhaltungFormat und Gegenstand der Leistung
42Technologische Dienstleistungen und SaaSBereitgestellte Softwarefunktion

Die Beispiele sind keine fertigen Verzeichnisse für ein konkretes Unternehmen.

DPMAdirektWeb Schritt für Schritt

Die Webanwendung führt von den Anmelderdaten über Marke und Warenverzeichnis bis zur Zahlungsart und Zusammenfassung.

  1. 1
    Anmelder erfassen

    Person oder Gesellschaft mit vollständigen, registergerechten Daten angeben.

  2. 2
    Vertretung und Zustelladresse prüfen

    Nur einen zulässigen Vertreter eintragen und Zustellung eindeutig organisieren.

  3. 3
    Marke eingeben

    Markenform wählen und die endgültige Markendarstellung übermitteln.

  4. 4
    Warenkorb aufbauen

    Geeignete Waren- und Dienstleistungsbegriffe auswählen und Klassen prüfen.

  5. 5
    Weitere Angaben vervollständigen

    Leitklasse, Prioritäten oder besondere Kategorien nur korrekt beanspruchen.

  6. 6
    Zahlungsweise festlegen

    Gebührenhöhe anhand der Klassenanzahl kontrollieren.

  7. 7
    Zusammenfassung lesen

    Schreibweisen, Inhaber und Verzeichnis vor dem verbindlichen Absenden vollständig prüfen.

  8. 8
    Unterlagen sichern

    Zusammenfassung und Aktenzeichen für Zahlung und spätere Kommunikation aufbewahren.

Wie werden die DPMA-Gebühren berechnet und bezahlt?

Online fallen 290 Euro, auf Papier 300 Euro für bis zu drei Klassen an. Jede weitere Klasse kostet 100 Euro; eine beschleunigte Prüfung zusätzlich 200 Euro.

DPMA-Gebühren für die Anmeldung
GebührBetragFrist
Elektronische Grundgebühr290 €Innerhalb von drei Monaten ab Eingang
Grundgebühr Papier300 €Innerhalb von drei Monaten ab Eingang
Klasse ab der vierten100 € je KlasseZusammen mit der Anmeldegebühr
Beschleunigte Prüfung200 €Innerhalb von drei Monaten ab Antrag

Das DPMA versendet keine klassische Rechnung, auf deren Eingang die Zahlungsfrist wartet. Details: Markenanmeldung Kosten.

Wird die Grundgebühr nicht rechtzeitig vollständig gezahlt, gilt die Anmeldung gesetzlich als zurückgenommen. Werden nur Klassengebühren nicht vollständig gezahlt, kann die Anmeldung teilweise als zurückgenommen gelten. Die Antragsgebühren werden bei Rücknahme oder Zurückweisung grundsätzlich nicht erstattet.

Was geschieht nach dem Absenden?

Nach vollständiger Zahlung prüft das DPMA zunächst die erforderlichen Angaben und danach absolute Schutzhindernisse. Bei erfüllten Voraussetzungen wird die Marke eingetragen und veröffentlicht.

DPMA-Verfahren nach der Einreichung
PhaseAmtliche PrüfungMögliches Ergebnis
EingangUnterlagen und MindestangabenAnmeldetag und Aktenzeichen
GebührenkontrolleVollständige fristgerechte ZahlungBearbeitung oder Rücknahmefiktion
FormalprüfungAnmelder, Darstellung und VerzeichnisFortsetzung oder Beanstandung
SachprüfungAbsolute SchutzhindernisseEintragung, Teilzurückweisung oder Zurückweisung
EintragungRegisteraufnahmeUrkunde und Veröffentlichung
WiderspruchNur wenn ein älterer Berechtigter tätig wirdDreimonatige Frist nach Veröffentlichung

Ältere identische oder ähnliche Marken werden in der normalen Anmeldeprüfung nicht umfassend gesucht. Genau deshalb gehört eine Markenrecherche in die Vorbereitung und nicht erst hinter die amtliche Eintragung.

FAQ

Häufige Fragen

Kann ich eine Marke direkt online beim DPMA anmelden?

Ja. DPMAdirektWeb ermöglicht eine signaturfreie Online-Anmeldung im Browser. Eine Signaturkarte und besondere Software sind dafür nicht erforderlich.

Muss ich mich für DPMAdirektWeb registrieren?

Das DPMA beschreibt DPMAdirektWeb als signaturfreie Webanwendung. Die aktuell während des Verfahrens verlangten Identifizierungs- und Verfahrensschritte sollten unmittelbar in der Anwendung geprüft werden.

Wie hoch ist die DPMA-Anmeldegebühr?

Die elektronische Anmeldung kostet aktuell 290 Euro, die Papieranmeldung 300 Euro. Beide Grundgebühren umfassen bis zu drei Klassen; jede Klasse ab der vierten kostet 100 Euro zusätzlich.

Schickt das DPMA eine Rechnung?

Das DPMA versendet für die Markenanmeldung keine klassische Rechnung, auf die man vor Zahlung warten sollte. Die Dreimonatsfrist läuft ab Einreichung der Anmeldung.

Kann das Warenverzeichnis später ergänzt werden?

Nein. Eine Erweiterung nach der Anmeldung ist nicht möglich; das Verzeichnis kann nur eingeschränkt werden. Zusätzliche Schutzbereiche können eine neue Anmeldung erfordern.

Prüft das DPMA ähnliche Marken?

Nein. Das DPMA prüft formale Anforderungen und absolute Schutzhindernisse, aber nicht umfassend ältere identische oder ähnliche Marken beziehungsweise Kennzeichenrechte.

Wie erkenne ich, ob meine Marke eingetragen ist?

Bei Eintragung erhält der Inhaber eine Urkunde; die Eintragung wird im elektronischen Markenblatt veröffentlicht und ist in DPMAregister nachvollziehbar. Ein Aktenzeichen allein bedeutet noch keine Eintragung.

Wie lange dauert die DPMA-Prüfung?

Das Amt nennt bei Eintragungen regelmäßig wenige Monate, weist derzeit aber auf längere Verfahrensdauern hin. Eine beschleunigte Prüfung kostet 200 Euro; bei hinreichender Mitwirkung muss innerhalb von sechs Monaten entschieden werden. Das garantiert keine Eintragung.

Nachvollziehbarkeit

Quellen und Datenstand

Für amtliche Gebühren und Verfahren verwenden wir vorrangig Primärquellen. Maßgeblich sind stets die aktuellen Angaben der zuständigen Stellen.

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  4. 04Erforderliche Angaben für eine AnmeldungDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
  5. 05Gebühren für MarkenDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
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Nächster Schritt

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Beschreibe dein Vorhaben in normalen Worten. Markenregister.online bereitet die Angaben Schritt für Schritt auf.

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