Kurzantwort zu DPMAdirektWeb: Eine Marke beim DPMA online anmelden
Eine nationale deutsche Marke kann beim DPMA über DPMAdirektWeb, DPMAdirektPro oder auf Papier angemeldet werden. Für die meisten digitalen Einzelanmeldungen ist DPMAdirektWeb der direkte signaturfreie Amtsweg ohne zusätzliche Software. Benötigt werden korrekte Anmelderdaten, die Markendarstellung und ein nach Klassen geordnetes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Die Online-Grundgebühr beträgt aktuell 290 Euro für bis zu drei Klassen.
- Online-Anwendung
- DPMAdirektWeb signaturfrei und ohne Spezialsoftware
- Online-Grundgebühr
- 290 € bis zu drei Klassen
- Papier-Grundgebühr
- 300 € bis zu drei Klassen
- Zahlungsfrist
- 3 Monate ab Eingang der Anmeldung
- Beschleunigung
- + 200 € Entscheidung binnen sechs Monaten bei Mitwirkung
- Prüfungsumfang
- Formalien + absolute Hindernisse keine ältere-Rechte-Recherche
Wie melde ich eine Marke mit DPMAdirektWeb an?
Du bereitest Inhaber, Marke und Waren-/Dienstleistungsverzeichnis vor, wählst einen der drei DPMA-Einreichungswege, kontrollierst alle Angaben und zahlst die amtliche Gebühr innerhalb von drei Monaten. Das DPMA prüft anschließend die Anmeldung und entscheidet über die Eintragung.
| Punkt | Aktueller Stand | Bedeutung |
|---|---|---|
| Zuständigkeit | Nationale deutsche Marken | Schutzgebiet grundsätzlich Deutschland |
| Einreichung | DPMAdirektWeb, DPMAdirektPro oder Papier | Drei offizielle Wege |
| Mindestangaben | Anmelder, Marke, Waren/Dienstleistungen | Ohne klare Angaben kann kein Anmeldetag entstehen |
| Onlinekosten | 290 € bis drei Klassen | Ab Klasse vier je 100 € zusätzlich |
| Bearbeitung | Erst nach vollständiger Gebührenzahlung | Zahlung nicht auf eine Rechnung verschieben |
| Kollisionsprüfung | Nicht Bestandteil der DPMA-Anmeldeprüfung | Eigene Recherche erforderlich |
Gebührenstand: 31.07.2026. Verfahrenshinweise können sich kurzfristig ändern.
DPMAdirektWeb, DPMAdirektPro oder Papier: Welcher Weg passt?
DPMAdirektWeb ist der signaturfreie Browserweg. DPMAdirektPro benötigt Software, qualifizierte Signaturkarte und Kartenleser. Alternativ ist die Anmeldung mit dem amtlichen Papierformular möglich.
| Anmeldeweg | Voraussetzungen | Grundgebühr | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| DPMAdirektWeb | Browser; keine Signaturkarte; keine spezielle Software | 290 € | Signaturfreie Online-Einreichung |
| DPMAdirektPro | DPMA-Software; qualifizierte Signaturkarte; Kartenleser | 290 € | Signaturgebundene elektronische Einreichung |
| Papierformular | Amtliches Formular und zulässiger Übermittlungsweg | 300 € | Analoge Einreichung |
Eine geführte Plattform kann Daten verständlich erfassen, ersetzt aber nicht das DPMA als zuständige Behörde.
DPMAdirektWeb führt in mehreren Schritten durch die Anmeldung. Pflichtfelder sind gekennzeichnet, und für Waren sowie Dienstleistungen steht eine Warenkorbfunktion zur Verfügung. Anders als DPMAdirektPro verlangt die Webanwendung weder eine Signaturkarte noch eine lokale Spezialsoftware. Das macht sie zum naheliegenden amtlichen Onlineweg für viele Einzelanmeldungen.
Markora übersetzt denselben fachlichen Kern in alltagssprachliche Fragen. Die amtlichen Voraussetzungen bleiben dabei unverändert. Einen Überblick über den gesamten Produktprozess gibt So funktioniert’s; direkt beginnen kannst du unter Marke anmelden.
Was muss vor der DPMA-Anmeldung vorbereitet werden?
Vor dem Start sollten der richtige Inhaber, die endgültige Markendarstellung, die Markenform und ein vollständiges, nach Klassen sortiertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis feststehen.
| Bereich | Benötigte Daten | Typisches Risiko |
|---|---|---|
| Anmelder | Vollständiger Name/Firma, Rechtsform und Anschrift | Falsche Person oder nicht registergerechte Firmierung |
| Vertreter | Gegebenenfalls Name und Anschrift | Unzulässige oder fehlende Vertretung |
| Marke | Eindeutige Darstellung und Markenform | Gestaltung stimmt nicht mit gewünschtem Schutz überein |
| Waren/Dienstleistungen | Konkrete Begriffe, nach Klassen geordnet | Zu eng, zu weit oder unklare Begriffe |
| Leitklasse | Schwerpunkt der Anmeldung | Unpassende Zuordnung kann Rückfragen begünstigen |
| Gebühren | Grundbetrag plus mögliche Klassengebühren | Unvollständige Zahlung innerhalb der Frist |
Natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften können Inhaber sein. Bei eingetragenen Unternehmen sollten Firma, Rechtsform und Anschrift dem Register entsprechen. Ein Gewerbetreibender ohne eigene juristische Person wird nach den DPMA-Tipps als natürliche Person angegeben. Auswärtige Anmelder ohne Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung im Inland benötigen grundsätzlich einen Inlandsvertreter.
Wie werden Anmelder und Inhaber korrekt angegeben?
Die Angaben müssen die Person oder Gesellschaft eindeutig identifizieren, die Markeninhaber werden soll. Name und vollständige Anschrift sind erforderlich.
| Anmeldertyp | Bezeichnung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Privatperson | Bürgerlicher Vor- und Nachname | Ein Geschäftsbetrieb ist nicht erforderlich |
| Einzelkaufmann/-frau | Im Handelsregister eingetragene Firma oder natürliche Person nach konkreter Situation | Registerangaben müssen stimmen |
| Juristische Person | Firma einschließlich Rechtsform | Name wie im maßgeblichen Register |
| Rechtsfähige Personengesellschaft | Gesellschaftsname, Rechtsform, Anschrift | Vertretungs- und Registerangaben beachten |
| Anmeldergemeinschaft | Alle beteiligten Anmelder | Verfahren wird einheitlich geführt |
Diese Übersicht ist allgemein. Gesellschafts- und Vertretungsfragen können eine individuelle Prüfung erfordern.
Die Inhaberentscheidung sollte nicht als reine Formularfrage behandelt werden. Eine spätere Übertragung ist möglich, verursacht aber zusätzlichen Aufwand. Vor der Anmeldung sollte daher geklärt sein, ob der Name persönlich oder im Vermögen einer bereits existierenden Gesellschaft gehalten werden soll.
Wie werden Marke und Markenform eingetragen?
Die Markendarstellung muss klar und eindeutig sein und genau wiedergeben, was geschützt werden soll. Für eine reine Zeichenfolge ohne Grafik ist die Markenform Wortmarke relevant.
Bei einer Wortmarke wird die Zeichenfolge direkt angegeben. Eine besondere Schrift, Farbe, mehrzeilige Anordnung oder Kombination mit Grafik führt regelmäßig zur Wort-/Bildmarke. Pro Anmeldung sollte nur eine Markendarstellung eingereicht werden. Das DPMA weist ausdrücklich darauf hin, dass die Darstellung nach der Einreichung nicht nach Belieben verändert werden kann.
Vor dem Absenden prüfen
- Ist die Zeichenfolge exakt geschrieben?
- Stimmt die gewählte Markenform mit der Darstellung überein?
- Sind bei einer Bilddatei Format, Größe und Auflösung DPMA-konform?
- Wurde kein irreführender Registrierhinweis wie ® in die Darstellung aufgenommen?
- Ist eindeutig, welcher Bestandteil tatsächlich Schutz beansprucht?
Wie wird das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellt?
Das Verzeichnis wird nach Nizza-Klassen gruppiert und numerisch aufsteigend eingereicht. Möglichst sollten akzeptierte Begriffe der eKDB beziehungsweise aktuellen Nizza-Klassifikation verwendet werden.
2026 gilt die Nizza-Klassifikation NCL 13-2026 mit 45 Klassen: 34 für Waren und 11 für Dienstleistungen. Die Klassennummer allein genügt nicht. Entscheidend sind die konkret formulierten Waren und Dienstleistungen, weil sie den beanspruchten Schutzbereich beschreiben. Die Einführung in Markenklassen erklärt typische Zuordnungen.
| Klasse | Beispielbereich | Was konkretisiert werden sollte |
|---|---|---|
| 9 | Herunterladbare Software | Funktion beziehungsweise Anwendungsbereich |
| 25 | Bekleidung, Schuhwaren, Kopfbedeckungen | Tatsächlich geplante Produktgruppen |
| 35 | Werbe- und Geschäftsführungsdienstleistungen | Konkrete Dienstleistung für Dritte |
| 41 | Ausbildung und Unterhaltung | Format und Gegenstand der Leistung |
| 42 | Technologische Dienstleistungen und SaaS | Bereitgestellte Softwarefunktion |
Die Beispiele sind keine fertigen Verzeichnisse für ein konkretes Unternehmen.
DPMAdirektWeb Schritt für Schritt
Die Webanwendung führt von den Anmelderdaten über Marke und Warenverzeichnis bis zur Zahlungsart und Zusammenfassung.
- 1Anmelder erfassen
Person oder Gesellschaft mit vollständigen, registergerechten Daten angeben.
- 2Vertretung und Zustelladresse prüfen
Nur einen zulässigen Vertreter eintragen und Zustellung eindeutig organisieren.
- 3Marke eingeben
Markenform wählen und die endgültige Markendarstellung übermitteln.
- 4Warenkorb aufbauen
Geeignete Waren- und Dienstleistungsbegriffe auswählen und Klassen prüfen.
- 5Weitere Angaben vervollständigen
Leitklasse, Prioritäten oder besondere Kategorien nur korrekt beanspruchen.
- 6Zahlungsweise festlegen
Gebührenhöhe anhand der Klassenanzahl kontrollieren.
- 7Zusammenfassung lesen
Schreibweisen, Inhaber und Verzeichnis vor dem verbindlichen Absenden vollständig prüfen.
- 8Unterlagen sichern
Zusammenfassung und Aktenzeichen für Zahlung und spätere Kommunikation aufbewahren.
Wie werden die DPMA-Gebühren berechnet und bezahlt?
Online fallen 290 Euro, auf Papier 300 Euro für bis zu drei Klassen an. Jede weitere Klasse kostet 100 Euro; eine beschleunigte Prüfung zusätzlich 200 Euro.
| Gebühr | Betrag | Frist |
|---|---|---|
| Elektronische Grundgebühr | 290 € | Innerhalb von drei Monaten ab Eingang |
| Grundgebühr Papier | 300 € | Innerhalb von drei Monaten ab Eingang |
| Klasse ab der vierten | 100 € je Klasse | Zusammen mit der Anmeldegebühr |
| Beschleunigte Prüfung | 200 € | Innerhalb von drei Monaten ab Antrag |
Das DPMA versendet keine klassische Rechnung, auf deren Eingang die Zahlungsfrist wartet. Details: Markenanmeldung Kosten.
Wird die Grundgebühr nicht rechtzeitig vollständig gezahlt, gilt die Anmeldung gesetzlich als zurückgenommen. Werden nur Klassengebühren nicht vollständig gezahlt, kann die Anmeldung teilweise als zurückgenommen gelten. Die Antragsgebühren werden bei Rücknahme oder Zurückweisung grundsätzlich nicht erstattet.
Was geschieht nach dem Absenden?
Nach vollständiger Zahlung prüft das DPMA zunächst die erforderlichen Angaben und danach absolute Schutzhindernisse. Bei erfüllten Voraussetzungen wird die Marke eingetragen und veröffentlicht.
| Phase | Amtliche Prüfung | Mögliches Ergebnis |
|---|---|---|
| Eingang | Unterlagen und Mindestangaben | Anmeldetag und Aktenzeichen |
| Gebührenkontrolle | Vollständige fristgerechte Zahlung | Bearbeitung oder Rücknahmefiktion |
| Formalprüfung | Anmelder, Darstellung und Verzeichnis | Fortsetzung oder Beanstandung |
| Sachprüfung | Absolute Schutzhindernisse | Eintragung, Teilzurückweisung oder Zurückweisung |
| Eintragung | Registeraufnahme | Urkunde und Veröffentlichung |
| Widerspruch | Nur wenn ein älterer Berechtigter tätig wird | Dreimonatige Frist nach Veröffentlichung |
Ältere identische oder ähnliche Marken werden in der normalen Anmeldeprüfung nicht umfassend gesucht. Genau deshalb gehört eine Markenrecherche in die Vorbereitung und nicht erst hinter die amtliche Eintragung.
Häufige Fragen
Kann ich eine Marke direkt online beim DPMA anmelden?
Ja. DPMAdirektWeb ermöglicht eine signaturfreie Online-Anmeldung im Browser. Eine Signaturkarte und besondere Software sind dafür nicht erforderlich.
Muss ich mich für DPMAdirektWeb registrieren?
Das DPMA beschreibt DPMAdirektWeb als signaturfreie Webanwendung. Die aktuell während des Verfahrens verlangten Identifizierungs- und Verfahrensschritte sollten unmittelbar in der Anwendung geprüft werden.
Wie hoch ist die DPMA-Anmeldegebühr?
Die elektronische Anmeldung kostet aktuell 290 Euro, die Papieranmeldung 300 Euro. Beide Grundgebühren umfassen bis zu drei Klassen; jede Klasse ab der vierten kostet 100 Euro zusätzlich.
Schickt das DPMA eine Rechnung?
Das DPMA versendet für die Markenanmeldung keine klassische Rechnung, auf die man vor Zahlung warten sollte. Die Dreimonatsfrist läuft ab Einreichung der Anmeldung.
Kann das Warenverzeichnis später ergänzt werden?
Nein. Eine Erweiterung nach der Anmeldung ist nicht möglich; das Verzeichnis kann nur eingeschränkt werden. Zusätzliche Schutzbereiche können eine neue Anmeldung erfordern.
Prüft das DPMA ähnliche Marken?
Nein. Das DPMA prüft formale Anforderungen und absolute Schutzhindernisse, aber nicht umfassend ältere identische oder ähnliche Marken beziehungsweise Kennzeichenrechte.
Wie erkenne ich, ob meine Marke eingetragen ist?
Bei Eintragung erhält der Inhaber eine Urkunde; die Eintragung wird im elektronischen Markenblatt veröffentlicht und ist in DPMAregister nachvollziehbar. Ein Aktenzeichen allein bedeutet noch keine Eintragung.
Wie lange dauert die DPMA-Prüfung?
Das Amt nennt bei Eintragungen regelmäßig wenige Monate, weist derzeit aber auf längere Verfahrensdauern hin. Eine beschleunigte Prüfung kostet 200 Euro; bei hinreichender Mitwirkung muss innerhalb von sechs Monaten entschieden werden. Das garantiert keine Eintragung.
Quellen und Datenstand
Für amtliche Gebühren und Verfahren verwenden wir vorrangig Primärquellen. Maßgeblich sind stets die aktuellen Angaben der zuständigen Stellen.
- 01Anmeldung einer MarkeDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
- 02DPMAdirektWebDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
- 03Tipps für Ihre MarkenanmeldungDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
- 04Erforderliche Angaben für eine AnmeldungDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
- 05Gebühren für MarkenDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
- 06Prüfung, Eintragung und VerlängerungDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
- 07Markengesetz § 32 – Erfordernisse der AnmeldungBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · geprüft am
- 08Formulare für MarkenDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am