Kurzantwort zu Was kostet eine Markenanmeldung? DPMA-Gebühren 2026
Eine deutsche Markenanmeldung kostet beim DPMA aktuell 290 Euro auf elektronischem Weg oder 300 Euro auf Papier. In beiden Grundgebühren sind bis zu drei Waren- oder Dienstleistungsklassen enthalten. Ab der vierten Klasse kommen jeweils 100 Euro hinzu. Eine beschleunigte Prüfung kostet zusätzlich 200 Euro. Amtliche Gebühren sind von Plattform-, Recherche- oder Beratungskosten zu trennen.
- Online-Anmeldung
- 290 € bis zu drei Klassen
- Papieranmeldung
- 300 € bis zu drei Klassen
- Weitere Klasse
- + 100 € je Klasse ab der vierten
- Beschleunigte Prüfung
- + 200 € optional
- Verlängerung
- 750 € bis zu drei Klassen
- Erstattung bei Ablehnung
- Grundsätzlich nein Antragsgebühren verfallen
Wie viel kostet es, eine Marke in Deutschland anzumelden?
Die amtliche Mindestgebühr beträgt 290 Euro bei elektronischer DPMA-Anmeldung. Auf Papier sind es 300 Euro. Bis zu drei Klassen sind enthalten; ab der vierten Klasse fallen je 100 Euro zusätzlich an.
| Gebührenart | Betrag | Enthalten beziehungsweise Zweck |
|---|---|---|
| Elektronische Anmeldung | 290 € | Anmeldegrundgebühr für bis zu drei Klassen |
| Papieranmeldung | 300 € | Anmeldegrundgebühr für bis zu drei Klassen |
| Zusätzliche Klasse | 100 € | Je Klasse ab der vierten |
| Beschleunigte Prüfung | 200 € | Optionaler Antrag auf priorisierte Bearbeitung |
| Verlängerung | 750 € | Weitere zehn Jahre, bis zu drei Klassen |
| Zusätzliche Verlängerungsklasse | 260 € | Je Klasse ab der vierten |
Amtlicher Gebührenstand: 31.07.2026. Maßgeblich bleibt die aktuelle Gebührenseite des DPMA.
Wie verändern Markenklassen die Anmeldekosten?
Eine bis drei Klassen kosten beim DPMA gleich viel. Erst ab der vierten Klasse erhöht sich die Anmeldegebühr um jeweils 100 Euro.
| Anzahl Klassen | Online | Papier | Mehrkosten gegenüber 1 Klasse online |
|---|---|---|---|
| 1 | 290 € | 300 € | 0 € |
| 2 | 290 € | 300 € | 0 € |
| 3 | 290 € | 300 € | 0 € |
| 4 | 390 € | 400 € | + 100 € |
| 5 | 490 € | 500 € | + 200 € |
| 6 | 590 € | 600 € | + 300 € |
Die Tabelle zeigt nur amtliche Anmeldegebühren, ohne Service, Recherche, Beratung oder beschleunigte Prüfung.
Die Gebührenstruktur bedeutet nicht, dass pauschal drei Klassen gewählt werden sollten, nur weil sie im Grundbetrag enthalten sind. Jede beanspruchte Ware und Dienstleistung erweitert den Registerinhalt und kann zusätzliche ältere Rechte berühren. Das Verzeichnis sollte zum tatsächlichen und realistisch geplanten Angebot passen. Der Beitrag Was sind Markenklassen? erklärt die Auswahl ausführlich.
Konkrete Kostenbeispiele für eine DPMA-Anmeldung
Eine elektronische Anmeldung in bis zu drei Klassen kostet amtlich 290 Euro. Mit vier Klassen und beschleunigter Prüfung sind es 590 Euro.
| Szenario | Berechnung | Amtliche Summe |
|---|---|---|
| Wortmarke, 1 Klasse, online | 290 € Grundgebühr | 290 € |
| Wortmarke, 3 Klassen, online | 290 € Grundgebühr | 290 € |
| Wortmarke, 4 Klassen, online | 290 € + 100 € | 390 € |
| Wortmarke, 5 Klassen, Papier | 300 € + 2 × 100 € | 500 € |
| Wortmarke, 3 Klassen, online beschleunigt | 290 € + 200 € | 490 € |
| Wortmarke, 4 Klassen, online beschleunigt | 290 € + 100 € + 200 € | 590 € |
„Wortmarke“ verändert die Grundgebühr nicht. Besondere Markenarten oder -kategorien können andere Gebühren auslösen; hier geht es um die reguläre Individualmarke.
Für eine verlässliche Gesamtkalkulation müssen neben den amtlichen Gebühren nur die tatsächlich gewünschten Zusatzleistungen addiert werden. Eine automatische Suche, eine fachliche Ähnlichkeitsrecherche und eine individuelle anwaltliche Prüfung sind nicht dasselbe und sollten nicht als austauschbare Positionen dargestellt werden.
Welche Kosten gehören zum Amt und welche zum Dienstleister?
DPMA-Anmeldegebühren und Klassengebühren sind amtliche Kosten. Gebühren für eine Plattform, Recherche oder Rechtsberatung sind separate Leistungen privater Anbieter.
| Kostenart | Empfänger | Zwingend? | Was damit bezahlt wird |
|---|---|---|---|
| Anmeldegrundgebühr | DPMA | Ja | Bearbeitung des Eintragungsantrags |
| Zusätzliche Klassengebühr | DPMA | Nur ab Klasse vier | Zusätzlicher Klassenumfang |
| Beschleunigte Prüfung | DPMA | Nein | Priorisierte amtliche Prüfung |
| Plattform-Service | Privater Anbieter | Nein | Geführte Datenerfassung und Prozessleistung |
| Automatisierter Check | Je nach Anbieter | Nein | Technischer Erstfilter |
| Individuelle Rechtsprüfung | Befugte Rechtsberatung | Nein | Einzelfallbezogene rechtliche Bewertung |
Ein automatisierter Markencheck stellt keine individuelle Rechtsberatung und keine Garantie der Eintragungsfähigkeit dar.
Die amtliche Gebühr ist bei direkter DPMA-Einreichung und bei Nutzung einer Plattform dieselbe gesetzliche Kostenposition. Eine zusätzliche Servicegebühr bezahlt nicht „mehr Schutz“, sondern die konkret beschriebene Unterstützung. Deshalb sollte eine Preisübersicht Leistungsumfang, Amtsgebühr, Servicegebühr und Gesamtbetrag separat nennen.
Für einen vollständigen Überblick über Vorbereitung, Einreichung und amtliche Prüfung eignet sich der Leitfaden zur Markenanmeldung. Wer den offiziellen Onlineweg verstehen möchte, findet Details unter Marke beim DPMA anmelden.
Wann und wie müssen DPMA-Gebühren gezahlt werden?
Die Anmeldegrundgebühr und mögliche Klassengebühren müssen innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Anmeldung beim DPMA gutgeschrieben sein.
- 1Anmeldung einreichen
Mit dem Eingang beginnt die Zahlungsfrist; sie hängt nicht vom späteren Erhalt einer Nachricht ab.
- 2Aktenzeichen sichern
Die Online-Zusammenfassung enthält das Aktenzeichen für die eindeutige Zuordnung.
- 3Gebühr berechnen
Grundbetrag, Anzahl zusätzlicher Klassen und gegebenenfalls Beschleunigung zusammenrechnen.
- 4Zahlungsart korrekt nutzen
Die amtlichen Hinweise zum maßgeblichen Einzahlungstag und Verwendungszweck beachten.
- 5Frist nicht ausreizen
Die Gutschrift muss rechtzeitig erfolgen; eine nur ausgelöste Zahlung kann je nach Zahlungsart zu spät sein.
| Problem | Amtliche Folge | Praktische Konsequenz |
|---|---|---|
| Grundgebühr nicht fristgerecht | Anmeldung gilt als zurückgenommen | Der Antrag wird nicht weiterverfolgt |
| Klassengebühren unvollständig | Teilweise Rücknahmefiktion möglich | Schutzumfang kann reduziert werden |
| Beschleunigungsgebühr verspätet | Beschleunigungsantrag gilt als zurückgenommen | Normale Bearbeitung läuft weiter |
| Falsche Zuordnung | Zahlung kann nicht rechtzeitig erkannt werden | Klärungs- und Fristrisiko |
Werden Gebühren bei Ablehnung oder Rücknahme erstattet?
Grundsätzlich nein. Anmelde- und Klassengebühren sind Antragsgebühren und verfallen unabhängig vom Ausgang des Eintragungsverfahrens.
| Situation | Grundsätzliche Erstattung? | DPMA-Hinweis |
|---|---|---|
| Anmeldung wird zurückgenommen | Nein | Antragsgebühren verfallen |
| Marke wird zurückgewiesen | Nein | Ausgang des Verfahrens ändert den Gebührencharakter nicht |
| Älterer Berechtigter widerspricht später erfolgreich | Keine automatische Erstattung der Anmeldung | Anmeldeverfahren und Widerspruch sind getrennt |
| Zahlung ohne Rechtsgrund | Grundsätzlich möglich | DPMA behält laut Gebührenhinweis eine Erstattungsgebühr von 10 € ein |
Diese Regel ist ein wesentlicher Grund, den Namen, die Markendarstellung und das Verzeichnis vor Zahlung sorgfältig zu prüfen. Eine kostenpflichtige Anmeldung ist kein Kauf einer garantierten Eintragung, sondern ein Antrag auf amtliche Prüfung.
Was kostet die Verlängerung nach zehn Jahren?
Die Verlängerung einer deutschen Marke kostet aktuell 750 Euro für bis zu drei Klassen. Ab der vierten Klasse kommen je 260 Euro hinzu.
| Klassen | Verlängerungsgebühr | Rechnung |
|---|---|---|
| 1 bis 3 | 750 € | Grundgebühr |
| 4 | 1.010 € | 750 € + 260 € |
| 5 | 1.270 € | 750 € + 2 × 260 € |
| 6 | 1.530 € | 750 € + 3 × 260 € |
Bei Zahlung erst nach Schutzablauf fallen innerhalb der sechsmonatigen Nachfrist zusätzliche Zuschläge an.
Die Schutzdauer verlängert sich nicht automatisch. Die nächste Gebühr wird sechs Monate vor Ablauf fällig und kann bis zum Ablauf zuschlagsfrei gezahlt werden. Danach besteht eine sechsmonatige Nachfrist mit Zuschlägen. Ausführliche Fristen enthält Dauer und Schutzdauer einer Markenanmeldung.
Welche weiteren amtlichen Kosten können später entstehen?
Widerspruchs-, Verfalls- oder Nichtigkeitsverfahren haben eigene Gebühren. Sie gehören nicht automatisch zu einer normalen Anmeldung.
| Verfahren | Amtliche Gebühr | Wann relevant |
|---|---|---|
| Widerspruch – Grundbetrag | 250 € | Widerspruch aus einem Widerspruchszeichen |
| Weiteres Widerspruchszeichen | 50 € | Je zusätzlichem Zeichen im Widerspruch |
| Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse | 400 € | Gesonderter Nichtigkeitsantrag |
| Verfallsantrag | 100 € | Gesondertes Verfahren, etwa wegen Nichtbenutzung |
Hinzu können je nach Fall eigene Beratungs-, Vertretungs- oder Verfahrenskosten kommen. Diese Tabelle ist keine Kostenprognose für einen Streitfall.
Häufige Fragen
Was kostet eine Wortmarke beim DPMA?
Die Markenform Wortmarke hat bei einer regulären Individualmarke keine eigene Grundgebühr. Elektronisch kostet die Anmeldung aktuell 290 Euro, auf Papier 300 Euro, jeweils für bis zu drei Klassen.
Sind drei Markenklassen immer kostenlos enthalten?
Sie sind nicht kostenlos, sondern in der Grundgebühr eingeschlossen. Ob eine, zwei oder drei Klassen beansprucht werden, ändert den Grundbetrag nicht. Gewählt werden sollten trotzdem nur sachlich passende Bereiche.
Wie viel kostet die vierte Klasse?
Die vierte Klasse erhöht die Anmeldegebühr um 100 Euro. Eine elektronische Anmeldung mit vier Klassen kostet damit aktuell 390 Euro amtliche Gebühr.
Ist eine beschleunigte DPMA-Anmeldung teurer?
Ja. Der Antrag auf beschleunigte Prüfung kostet zusätzlich 200 Euro. Er führt bei hinreichender Mitwirkung zu einer Entscheidung innerhalb von sechs Monaten, garantiert aber keine Eintragung.
Bekomme ich die 290 Euro bei Ablehnung zurück?
Grundsätzlich nein. Die DPMA-Anmeldegebühr ist eine Antragsgebühr und verfällt unabhängig vom Ausgang des Eintragungsverfahrens.
Wann muss ich die Amtsgebühr bezahlen?
Die korrekte Anmelde- und gegebenenfalls Klassengebühr muss innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Anmeldung beim DPMA gutgeschrieben sein.
Ist in der Amtsgebühr eine Markenrecherche enthalten?
Nein. Das DPMA prüft nicht umfassend, ob ältere identische oder ähnliche Marken beziehungsweise Kennzeichenrechte entgegenstehen. Recherche und Kollisionsbewertung sind gesonderte Vorbereitungsschritte.
Welche laufenden Jahresgebühren hat eine deutsche Marke?
Für die normale deutsche Marke fallen keine jährlichen Amtsgebühren an. Nach zehn Jahren ist für eine weitere Schutzperiode die Verlängerungsgebühr fällig.
Quellen und Datenstand
Für amtliche Gebühren und Verfahren verwenden wir vorrangig Primärquellen. Maßgeblich sind stets die aktuellen Angaben der zuständigen Stellen.
- 01Gebühren für MarkenDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
- 02Anmeldung einer MarkeDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
- 03Fragen rund um die MarkeDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
- 04Prüfung, Eintragung und VerlängerungDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
- 05PatentkostengesetzBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · geprüft am
- 06Markengesetz § 47 – Schutzdauer und VerlängerungBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · geprüft am