Europäische Union

EU-Marke beim EUIPO anmelden: Ablauf, Kosten und Risiken

Wie du eine Unionsmarke beim EUIPO anmeldest: Schutzgebiet, amtliche Gebühren, Markenrecherche, Nizza-Klassen, Prüfung und Widerspruch verständlich erklärt.

Kurzantwort

Eine Unionsmarke wird zentral beim EUIPO angemeldet und wirkt einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Die amtliche Online-Gebühr beginnt bei 850 Euro für eine Klasse. Vor der Einreichung sollten das Zeichen, ältere Rechte sowie das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sorgfältig geprüft werden. Nach der amtlichen Prüfung und Veröffentlichung beginnt eine dreimonatige Widerspruchsfrist. Weder eine Recherche noch die Anmeldung garantieren eine Eintragung.

Schutzgebiet
27 EU-Mitgliedstaaten
Ein einheitliches Schutzrecht
Amtliche Gebühr
ab 850 €
Online-Anmeldung mit einer Klasse
Widerspruch
3 Monate
Ab Veröffentlichung der Anmeldung
Schutzdauer
10 Jahre
Ab Anmeldetag, verlängerbar

Was ist eine EU-Marke?

Die EU-Marke, rechtlich Unionsmarke genannt, ist ein einheitliches Markenrecht für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie wird mit einer Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, dem EUIPO, beantragt.

Mit einer Unionsmarke lässt sich ein Zeichen zentral für die gesamte EU schützen. Beim Launch unterstützt Markenregister.online ausschließlich Wortmarken. Eine Wortmarke besteht aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder anderen üblichen typografischen Zeichen, ohne dass eine bestimmte grafische Gestaltung beansprucht wird. Mehr dazu erklärt der Artikel Was ist eine Wortmarke?.

Der große Vorteil ist die einheitliche Wirkung: eine Anmeldung, eine Akte und grundsätzlich ein Schutzrecht für alle 27 EU-Mitgliedstaaten. Genau diese Einheitlichkeit ist zugleich ein Risiko. Ein absolutes Schutzhindernis, das nur in einem Teil der Union besteht, kann die gesamte Anmeldung betreffen. Auch ältere Rechte aus einzelnen Mitgliedstaaten können Grundlage eines Widerspruchs sein.

EU-Marke auf einen Blick
MerkmalAktueller StandBedeutung
Zuständiges AmtEUIPOZentrale Anmeldung bei der EU-Agentur in Alicante
GebietAlle 27 EU-MitgliedstaatenNicht auf einzelne EU-Länder beschränkbar
Online-Grundgebühr850 €Enthält eine Waren- oder Dienstleistungsklasse
Schutzdauer10 Jahre ab AnmeldetagBeliebig oft um weitere zehn Jahre verlängerbar
Widerspruchsfrist3 MonateBeginnt nach Veröffentlichung der Anmeldung

Stand: 18.08.2026. Amtliche Gebühren können sich ändern und werden vom EUIPO erhoben.

Für wen ist eine Unionsmarke sinnvoll?

Eine EU-Marke kommt besonders infrage, wenn ein Unternehmen bereits in mehreren EU-Staaten tätig ist oder eine konkrete Expansion dorthin plant. Das größtmögliche Gebiet ist jedoch nicht automatisch die wirtschaftlich beste Wahl.

Entscheidend ist nicht der Unternehmenssitz, sondern der realistische Schutzbedarf. Ein SaaS-Anbieter mit Kunden in mehreren Mitgliedstaaten, ein EU-weit liefernder Onlineshop oder eine Marke mit kurzfristiger Expansion kann von der zentralen Anmeldung profitieren. Wer dagegen auf absehbare Zeit ausschließlich in Deutschland tätig ist, sollte auch eine nationale Anmeldung prüfen. Der direkte Vergleich steht in Deutsche Marke oder EU-Marke?.

Typische Ausgangslagen und mögliche Schutzstrategie
AusgangslageNaheliegende PrüfungWarum
Geschäft nur in DeutschlandDeutsche MarkeTerritorial fokussierter und niedrigere amtliche Einstiegskosten
Aktiver Verkauf in mehreren EU-LändernEU-MarkeEinheitlicher Schutz in allen Mitgliedstaaten
EU-Expansion konkret in den nächsten MonatenEU-Marke oder StufenstrategiePrioritäten, Budget und Konfliktrisiko abwägen
Relevantes älteres Recht in einem EU-LandIndividuelle PrüfungEin einzelner territorialer Konflikt kann die Unionsmarke beeinträchtigen
Schutz auch im Vereinigten KönigreichZusätzliches UK-RechtDas Vereinigte Königreich ist nicht Teil der Unionsmarke

Die Tabelle ist eine Orientierung und keine Einzelfallberatung. Die passende Route hängt von Markt, Zeichen und älteren Rechten ab.

Was sollte vor der Anmeldung feststehen?

Vor der Einreichung müssen mindestens das anzumeldende Zeichen, der Inhaber und die beanspruchten Waren und Dienstleistungen feststehen. Eine spätere Erweiterung des Verzeichnisses ist nicht möglich.

Die fünf zentralen Vorbereitungsfragen

  • Welcher Zeichenfolge soll als Wortmarke geschützt werden?
  • Wer soll rechtlicher Inhaber sein: eine Person oder ein Unternehmen?
  • In welchen Märkten wird die Marke heute und realistisch in naher Zukunft benutzt?
  • Welche konkreten Waren oder Dienstleistungen werden unter dem Zeichen angeboten?
  • Welche identischen oder ähnlichen älteren Rechte könnten entgegenstehen?

Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bestimmt den sachlichen Schutzbereich. Eine reine Klassennummer reicht dafür nicht aus. Die Begriffe müssen klar und präzise erkennen lassen, wofür Schutz beantragt wird. Hilfreich ist die Einordnung in der Übersicht der Markenklassen. Das EUIPO empfiehlt vorab akzeptierte Begriffe aus der Harmonised Database über TMclass.

Markenrecherche vor der EUIPO-Anmeldung

Eine Recherche sollte nicht nur nach identischen Namen suchen. Relevant sind auch ähnliche Zeichen, das Schutzgebiet und die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen.

TMview stellt kostenlos Informationen aus den nationalen Markenämtern der EU, dem EUIPO und zahlreichen weiteren teilnehmenden Ämtern bereit. Ein sinnvoller Check kombiniert den Markennamen mit Gebiets-, Status- und Waren-/Dienstleistungsfiltern. Wie ein Rechercheprotokoll aufgebaut werden kann, zeigt Markenrecherche mit TMview.

Ein fehlender identischer Treffer ist keine Verfügbarkeitsgarantie. Datenbanken können zeitversetzt oder unvollständig sein, und eine rechtliche Verwechslungsgefahr hängt von mehreren Faktoren ab. Neben eingetragenen Marken können weitere ältere Rechte relevant sein. Umgekehrt bedeutet ein ähnlicher Treffer nicht automatisch, dass eine Anmeldung unmöglich ist.

Was ein Rechercheergebnis aussagt – und was nicht
ErgebnisZulässige EinordnungNicht daraus ableiten
Kein identischer TrefferKeine identische Marke im verwendeten Suchlauf gefundenDie Marke ist frei oder sicher eintragbar
Identischer TrefferHoher Prüfbedarf bei Gebiet und Waren/DienstleistungenJede Nutzung ist automatisch verboten
Ähnlicher TrefferVerwechslungsrisiko muss individuell bewertet werdenDie Anmeldung wird sicher abgelehnt
Treffer in anderer KlasseKonkrete Waren und Dienstleistungen vergleichenVerschiedene Klassen schließen einen Konflikt aus

EU-Marke anmelden: der Ablauf in Schritten

Nach Vorbereitung und Recherche wird die Anmeldung eingereicht und bezahlt. Das EUIPO prüft Formalien und absolute Schutzhindernisse, veröffentlicht die Anmeldung und eröffnet damit die dreimonatige Widerspruchsfrist.

  1. 1
    Zeichen festlegen

    Die exakte Wortfolge bestimmen. Schreibweise, Leerzeichen und Zeichen vor der Einreichung kontrollieren.

  2. 2
    Inhaber bestimmen

    Name beziehungsweise Firma, Rechtsform und Anschrift korrekt erfassen. Der Inhaber wird öffentlich im Register geführt.

  3. 3
    Waren und Dienstleistungen erstellen

    Tatsächliche und realistisch geplante Angebote klar und präzise beschreiben und Nizza-Klassen zuordnen.

  4. 4
    Ältere Rechte recherchieren

    Identische und ähnliche Zeichen in den relevanten Gebieten und Tätigkeitsbereichen prüfen.

  5. 5
    Anmeldung einreichen

    Antragsdaten, Markendarstellung und Verzeichnis an das EUIPO übermitteln.

  6. 6
    Gebühr bezahlen

    Die Grund- und gegebenenfalls Klassengebühren innerhalb der amtlichen Frist entrichten.

  7. 7
    Prüfung und Veröffentlichung

    Das EUIPO prüft die Anmeldung. Nach Veröffentlichung läuft die dreimonatige Widerspruchsfrist.

  8. 8
    Eintragung verwalten

    Nach erfolgreichem Abschluss Registerdaten überwachen, Benutzung dokumentieren und Verlängerung planen.

Verfahrensphasen und feste Fristen
PhaseWas geschieht?Zeitangabe
ZahlungEUIPO verarbeitet die Anmeldung nach ZahlungGrundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang der Anmeldung
Amtliche PrüfungFormalien und absolute SchutzhindernisseKeine seriös garantierbare feste Dauer
VeröffentlichungAnmeldung erscheint im EU-MarkenblattBeginn der Widerspruchsfrist
WiderspruchInhaber älterer Rechte können widersprechen3 Monate ab Veröffentlichung
RegistrierungEintragung, wenn keine Hindernisse verbleibenVom konkreten Verfahrensverlauf abhängig

Feste Bearbeitungszeiten sollten nicht versprochen werden. Rückfragen oder Widersprüche können das Verfahren verlängern.

Was prüft das EUIPO?

Das EUIPO prüft unter anderem, ob die Anmeldung formell ordnungsgemäß ist und absolute Schutzhindernisse bestehen. Ein umfassendes positives Gutachten zu sämtlichen älteren Rechten ist damit nicht verbunden.

Ein Zeichen muss geeignet sein, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Rein beschreibende Angaben oder Zeichen ohne Unterscheidungskraft können zurückgewiesen werden. Bei einer Unionsmarke genügt es grundsätzlich, wenn ein absolutes Schutzhindernis nur in einem Teil der EU besteht. Sprachliche Bedeutungen in anderen Mitgliedstaaten können daher relevant sein.

Relative Konflikte mit älteren Marken werden typischerweise im Widerspruchsverfahren geltend gemacht. Nach Veröffentlichung haben Inhaber älterer Rechte drei Monate Zeit, Widerspruch einzulegen. Das Ergebnis hängt vom jeweiligen Zeichen, den betroffenen Waren und Dienstleistungen, dem Gebiet und weiteren rechtlichen Faktoren ab.

Was kostet eine EU-Markenanmeldung?

Die amtliche Online-Gebühr beträgt 850 Euro für eine Klasse, zusätzlich 50 Euro für die zweite und 150 Euro für jede Klasse ab der dritten.

EUIPO-Gebühren nach Klassenanzahl
KlassenBerechnungAmtliche Gebühr
1850 €850 €
2850 € + 50 €900 €
3850 € + 50 € + 150 €1.050 €
4850 € + 50 € + 2 × 150 €1.200 €
5850 € + 50 € + 3 × 150 €1.350 €

Nur amtliche Online-Anmeldegebühren für eine individuelle Unionsmarke; Service- oder Beratungskosten sind nicht enthalten.

Amtliche Gebühr und Servicegebühr sollten stets getrennt ausgewiesen werden. Die Anmeldegebühr wird im Regelfall nicht erstattet, wenn die Anmeldung später scheitert oder nach Zahlung zurückgenommen wird. Weitere Rechenbeispiele stehen unter EUIPO-Gebühren 2026.

Nach der Eintragung: Benutzung, Überwachung und Verlängerung

Eine eingetragene Unionsmarke gilt zehn Jahre ab dem Anmeldetag und kann beliebig oft um zehn Jahre verlängert werden. Sie sollte für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen ernsthaft benutzt werden.

Nach Artikel 18 der Unionsmarkenverordnung kann eine Marke Sanktionen ausgesetzt sein, wenn sie innerhalb von fünf Jahren nach der Eintragung nicht ernsthaft in der Union für die geschützten Waren oder Dienstleistungen benutzt wird. Ein unnötig breites Verzeichnis schafft deshalb nicht automatisch dauerhaft mehr Schutz. Benutzungsnachweise wie Produktabbildungen, Rechnungen und Werbung sollten geordnet aufbewahrt werden.

Praktische Aufgaben nach der Registrierung

  • Registerdaten und Zustelladresse aktuell halten.
  • Benutzung für die einzelnen Waren und Dienstleistungen dokumentieren.
  • Neue kollidierende Anmeldungen beobachten oder beobachten lassen.
  • Verlängerungsfrist und Budget frühzeitig einplanen.
  • Bei neuen Angeboten prüfen, ob eine zusätzliche Anmeldung erforderlich ist.
FAQ

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen EU-Marke und Unionsmarke?

Es gibt keinen inhaltlichen Unterschied. „Unionsmarke“ ist die rechtliche deutsche Bezeichnung; „EU-Marke“ ist der geläufige Such- und Alltagsbegriff.

Gilt eine EU-Marke automatisch in allen 27 Mitgliedstaaten?

Eine eingetragene Unionsmarke hat einheitliche Wirkung in der gesamten Europäischen Union. Sie lässt sich nicht auf einzelne Mitgliedstaaten beschränken. Das Vereinigte Königreich ist nicht umfasst.

Wie hoch sind die amtlichen EUIPO-Gebühren?

Die elektronische Anmeldung einer individuellen Unionsmarke kostet 850 Euro für eine Klasse, 50 Euro zusätzlich für die zweite Klasse und 150 Euro für jede Klasse ab der dritten.

Wie lange dauert die Anmeldung?

Eine feste Dauer lässt sich nicht seriös zusagen. Prüfung, Rückfragen, Veröffentlichung und ein möglicher Widerspruch beeinflussen den Zeitbedarf. Fest ist die dreimonatige Widerspruchsfrist nach Veröffentlichung.

Prüft das EUIPO, ob ältere ähnliche Marken existieren?

Das amtliche Prüfungsverfahren ist keine umfassende rechtliche Freigabe gegenüber allen älteren Rechten. Inhaber älterer Rechte können nach Veröffentlichung widersprechen. Eine eigene Recherche vor der Anmeldung bleibt wichtig.

Kann ich Waren oder Dienstleistungen später ergänzen?

Nein. Das eingereichte Verzeichnis kann nicht nachträglich erweitert werden. Eine Einschränkung ist möglich; für zusätzliche Angebote kann eine neue Anmeldung erforderlich sein.

Bekomme ich die EUIPO-Gebühr bei Ablehnung zurück?

Grundsätzlich nicht. Nach den EUIPO-Hinweisen sind Anmeldegebühren im Regelfall nicht erstattbar, wenn die Registrierung scheitert. Es bestehen nur enge Ausnahmen, etwa bei sehr früher Rücknahme vor oder am Zahlungstag.

Garantiert ein Markencheck die Eintragung?

Nein. Ein automatisierter Check ist eine erste Orientierung. Er kann weder sämtliche älteren Rechte erfassen noch die rechtliche Bewertung des konkreten Zeichens garantieren.

Nachvollziehbarkeit

Quellen und Datenstand

Für amtliche Gebühren und Verfahren verwenden wir vorrangig Primärquellen. Maßgeblich sind stets die aktuellen Angaben der zuständigen Stellen.

  1. 01Verordnung (EU) 2017/1001 über die UnionsmarkeEUR-Lex · geprüft am
  2. 02Where to registerEUIPO · geprüft am
  3. 03Fees and paymentsEUIPO · geprüft am
  4. 04Goods and servicesEUIPO · geprüft am
  5. 05ExaminationEUIPO · geprüft am
  6. 06OppositionEUIPO · geprüft am
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