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Cookies & Einstellungen

Transparente Übersicht über lokale Speicherungen sowie geplante Analyse- und Marketingdienste.

Stand: 20. August 2026

Einwilligung verwalten

Optionale Technologien werden erst nach deiner ausdrücklichen Auswahl geladen. Du kannst die Entscheidung jederzeit für die Zukunft ändern.

Aktuell notwendige Speicherung

Technisch erforderliche Speicherungen
NameZweckDauer
markenregister_consent_v1Speichert deine Consent-Auswahl und verhindert wiederholte Banneranzeige.Bis zum Löschen im Browser oder Änderung der Version
markora_application_draftSpeichert deinen freiwillig begonnenen Antragsentwurf lokal auf deinem Gerät.Bis zum Löschen/Überschreiben im Browser

Für notwendige Speicherungen ist keine Einwilligung erforderlich, soweit sie für den ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt notwendig sind (§ 25 Abs. 2 TDDDG).

Google Tag / Google Analytics / Google Ads

Derzeit nicht aktiv. Nach späterer technischer Aktivierung werden diese Dienste nur bei erteilter Analyse- beziehungsweise Marketing-Einwilligung geladen. Geplant ist der restriktive Einwilligungsmodus: Vor Zustimmung werden keine Google-Tags und keine Messsignale ausgelöst. Mögliche Daten sind Online-Kennungen, gekürzte oder vollständige IP-Informationen je Konfiguration, Geräte-, Seitenaufruf-, Interaktions- und Kampagnendaten. Die konkrete Konfiguration, Cookie-Namen und Laufzeiten werden vor Aktivierung ergänzt.

Meta Pixel

Derzeit nicht aktiv. Nach späterer Aktivierung wird das Pixel nur bei Marketing-Einwilligung geladen. Es kann Seitenaufrufe, Interaktionen, Kampagnenparameter, Browser- und Gerätekennungen verarbeiten und Meta-Konten zuordnen. Die konkrete Pixel-Konfiguration und Ereignisliste werden vor Aktivierung dokumentiert.

Rechtsgrundlage und Widerruf

Optionale Speicherung oder der Zugriff auf dein Gerät erfolgt auf Grundlage deiner Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG; die anschließende Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Ablehnung ist so einfach wie Zustimmung. Ein Widerruf wirkt für die Zukunft und berührt die Rechtmäßigkeit bisheriger Verarbeitung nicht.

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