Dauer · Fristen

Wie lange dauert eine Markenanmeldung beim DPMA?

Wie lange dauert eine Markenanmeldung? Reguläre und beschleunigte DPMA-Prüfung, Widerspruchsfrist, Schutzbeginn und zehnjährige Schutzdauer erklärt.

Kurzantwort

Das DPMA beschreibt ein erfolgreiches Eintragungsverfahren grundsätzlich als regelmäßig in wenigen Monaten abgeschlossen. Aktuell weist es wegen stark gestiegener Anmeldezahlen jedoch ausdrücklich auf längere Verfahrensdauern hin. Eine feste Bearbeitungszeit gibt es für die normale Anmeldung nicht. Bei einer gebührenpflichtigen beschleunigten Prüfung muss bei hinreichender Mitwirkung innerhalb von sechs Monaten entschieden werden. Das ist keine Garantie, dass die Marke eingetragen wird.

Reguläre Prüfung
Regelmäßig wenige Monate
aktuell längere Verfahren möglich
Beschleunigte Prüfung
Entscheidung binnen 6 Monaten
bei hinreichender Mitwirkung
Beschleunigungsgebühr
200 €
zusätzlich
Widerspruchsfrist
3 Monate
nach Veröffentlichung der Eintragung
Schutzdauer
10 Jahre
nach § 47 MarkenG vom Anmeldetag gerechnet
Verlängerung
Je weitere 10 Jahre
beliebig oft gegen Gebühren

Wie lange dauert die Eintragung einer Marke?

Bei unkomplizierten Eintragungen spricht das DPMA von regelmäßig wenigen Monaten. Im Jahr 2026 warnt das Amt jedoch vor längeren Verfahrensdauern. Rückfragen, Beanstandungen, unklare Verzeichnisse oder hohe Arbeitsbestände können die Bearbeitung verlängern.

Dauer und Fristen der DPMA-Markenanmeldung auf einen Blick
ZeitraumOffizieller RahmenWichtig zu wissen
Reguläres EintragungsverfahrenRegelmäßig wenige MonateKeine feste Garantie; aktuell längere Bearbeitung
Beschleunigte PrüfungEntscheidung innerhalb von sechs MonatenNur bei hinreichender Mitwirkung; kostet 200 €
Zahlung der AnmeldungInnerhalb von drei MonatenFrist beginnt mit Eingang der Anmeldung
Widerspruch gegen EintragungInnerhalb von drei MonatenFrist beginnt nach Veröffentlichung der Eintragung
Erste SchutzperiodeZehn JahreNach § 47 MarkenG vom Anmeldetag gerechnet
VerlängerungsperiodeJe weitere zehn JahreGegen rechtzeitige Gebührenzahlung

Anmeldetag, Eintragung und Schutzdauer: drei unterschiedliche Zeitpunkte

Der Anmeldetag bestimmt grundsätzlich den Zeitrang. Der Registerschutz entsteht mit der Eintragung. Die zehnjährige Schutzdauer wird nach § 47 MarkenG vom Tag der Anmeldung an gerechnet; der Fristenlauf beginnt am Folgetag.

Die wichtigsten Zeitpunkte einer deutschen Marke
ZeitpunktRechtliche beziehungsweise praktische FunktionNicht damit verwechseln
AnmeldetagBestimmt grundsätzlich Zeitrang und Ausgangspunkt der SchutzdauerIst noch keine Eintragung
AktenzeichenOrdnet die eingegangene Anmeldung beim DPMA zuIst kein Schutzzertifikat
EintragungBegründet den Schutz als eingetragene RegistermarkeBeendet nicht jedes Konfliktrisiko
VeröffentlichungMacht die Eintragung amtlich bekanntStartet die Widerspruchsfrist
Ablauf der WiderspruchsfristReguläre dreimonatige Widerspruchsphase endetSchließt spätere Verfalls- oder Nichtigkeitsverfahren nicht generell aus
SchutzendeEnde der zehnjährigen Periode ohne VerlängerungVerlängerung erfolgt nicht automatisch

§ 33 MarkenG definiert den Anmeldetag als den Tag, an dem die Anmeldung mit den Mindestangaben nach § 32 Absatz 2 beim DPMA eingereicht ist. Dazu gehören Antrag, identifizierbarer Anmelder, Markendarstellung und Waren-/Dienstleistungsverzeichnis. Fehlen wesentliche Angaben oder ist der Schutzgegenstand nicht eindeutig, kann sich der Anmeldetag verschieben oder die Anmeldung scheitern.

Welche Phasen durchläuft eine DPMA-Anmeldung?

Nach Eingang und Zahlung prüft das Amt zunächst die erforderlichen Angaben und danach absolute Schutzhindernisse. Bei erfüllten Voraussetzungen folgen Eintragung, Veröffentlichung und eine dreimonatige Widerspruchsphase.

  1. 1
    Anmeldung geht ein

    Das DPMA erfasst Unterlagen und vergibt ein Aktenzeichen; bei vollständigen Mindestangaben steht der Anmeldetag fest.

  2. 2
    Gebühren werden gezahlt

    Die Grund- und möglichen Klassengebühren müssen innerhalb von drei Monaten gutgeschrieben sein.

  3. 3
    Formalien werden geprüft

    Anmelder, Markendarstellung und Waren-/Dienstleistungsverzeichnis werden auf formale Anforderungen geprüft.

  4. 4
    Schutzfähigkeit wird geprüft

    Das Amt untersucht absolute Schutzhindernisse wie fehlende Unterscheidungskraft oder beschreibende Angaben.

  5. 5
    Rückfragen oder Beanstandung

    Sind Punkte offen, erhält der Anmelder Gelegenheit zur Reaktion; das kann die Dauer deutlich verlängern.

  6. 6
    Eintragung und Veröffentlichung

    Bei erfolgreicher Prüfung wird die Marke eingetragen und im elektronischen Markenblatt veröffentlicht.

  7. 7
    Widerspruchsphase

    Ältere Berechtigte können innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung Widerspruch erheben.

Die zeitliche Reihenfolge zeigt, warum „Anmeldung abgeschlossen“ mehrdeutig ist. Das Formular kann in kurzer Zeit ausgefüllt sein, während die amtliche Prüfung Monate dauert. Die Eintragung kann erfolgt sein, obwohl die Widerspruchsfrist noch läuft. Eine verständliche Statusanzeige sollte diese Phasen deshalb getrennt benennen.

Warum dauert eine Markenanmeldung manchmal länger?

Unvollständige Angaben, unklare Markendarstellungen, ungeeignete Verzeichnisbegriffe, ausstehende Gebühren, amtliche Beanstandungen und ein hohes Anmeldeaufkommen können die Bearbeitung verlängern.

Faktoren, die die Bearbeitungsdauer beeinflussen
FaktorMögliche AuswirkungSinnvolle Vorbereitung
Unvollständige AnmelderdatenRückfrage oder formale BeanstandungRegistergerechte Namen und Anschrift verwenden
Unklare MarkendarstellungKlärung des SchutzgegenstandsDarstellung und Markenform vorab abgleichen
Freie VerzeichnisformulierungenKlassifikations- oder BestimmtheitsfragenMöglichst akzeptierte eKDB-Begriffe nutzen
Verspätete GebührenKeine Bearbeitung oder RücknahmefiktionZahlung früh und eindeutig zuordnen
Absolute SchutzhindernisseBeanstandung und StellungnahmeverfahrenSchutzfähigkeit vorab kritisch prüfen
Hohes AmtsaufkommenLängere Wartezeit trotz sauberer AnmeldungNicht vollständig durch den Anmelder steuerbar

Das DPMA weist aktuell ausdrücklich darauf hin, dass in kurzer Zeit stark gestiegene Anmeldezahlen zu längeren Verfahrensdauern führen. Als Maßnahmen nennt das Amt den Online-Anmeldeweg, möglichst Begriffe der einheitlichen Klassifikationsdatenbank und zurückhaltende Sachstandsanfragen. Die praktische Vorbereitung des Online-Formulars erklärt die DPMAdirektWeb-Anleitung.

DPMA-Markenzahlen 2024 und 2025
Kennzahl20242025Veränderung beziehungsweise Einordnung
Nationale Anmeldungen77.22493.291+20,8 %
Eintragungen50.01655.863+11,7 %
Zurückweisungen7.3437.503Absolute Zahl; keine individuelle Erfolgsquote
Offene Verfahren zum Jahresende29.02439.886Höherer Bestand offener Verfahren

Quelle: DPMA-Jahresbericht 2025. Statistische Gesamtwerte erlauben keine Prognose für einen konkreten Namen.

Was bringt die beschleunigte Prüfung?

Für zusätzlich 200 Euro wird die Anmeldung vorrangig bearbeitet. Bei hinreichender Mitwirkung des Anmelders muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung entschieden sein.

Reguläre und beschleunigte Markenprüfung im Vergleich
MerkmalRegulärBeschleunigt
ZusatzgebührKeine200 €
Offizieller ZeitrahmenRegelmäßig wenige Monate, aber keine feste GarantieEntscheidung binnen sechs Monaten bei hinreichender Mitwirkung
PrüfungsmaßstabMarkenG und formale RegelnIdentischer Prüfungsmaßstab
Eintragung garantiert?NeinNein
Kollisionsrecherche enthalten?NeinNein

„Entscheidung“ kann Eintragung, teilweise Zurückweisung oder Zurückweisung bedeuten. Die beschleunigte Prüfung senkt nicht die gesetzlichen Anforderungen und ersetzt keine Markenrecherche. Das DPMA nennt sie insbesondere als mögliche Option, wenn später eine internationale Registrierung auf der deutschen Anmeldung aufbauen soll.

Ist die Marke nach der Eintragung sofort endgültig sicher?

Nein. Nach Veröffentlichung der Eintragung können Inhaber bestimmter älterer Rechte innerhalb von drei Monaten Widerspruch erheben. Auch später kommen je nach Voraussetzungen Verfalls- oder Nichtigkeitsverfahren in Betracht.

Das DPMA prüft im normalen Eintragungsverfahren nicht, ob ältere ähnliche oder identische Marken entgegenstehen. Daher ist die Veröffentlichung für ältere Berechtigte wichtig. Ein erfolgreicher Widerspruch kann zur vollständigen oder teilweisen Löschung führen. Eine Recherche vor Einreichung bleibt trotz späterer amtlicher Prüfung zentral; ihre Grenzen erklärt Wie funktioniert eine Markenrecherche?.

Eintragung, Widerspruch und spätere Verfahren
PhaseZeitraumMögliches Risiko
EintragungNach erfolgreicher DPMA-PrüfungÄltere Rechte wurden nicht umfassend von Amts wegen geprüft
WiderspruchDrei Monate nach VeröffentlichungÄltere Berechtigte können die Eintragung angreifen
NichtigkeitAbhängig vom geltend gemachten Grund und VerfahrenEintragung kann wegen absoluter Hindernisse oder älterer Rechte angegriffen werden
VerfallInsbesondere nach fünfjähriger Nichtbenutzung relevantMarke kann ganz oder teilweise gelöscht werden

Wie lange ist eine deutsche Marke geschützt?

Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre und wird nach § 47 MarkenG vom Tag der Anmeldung an gerechnet; der Lauf beginnt am Folgetag. Sie kann gegen Zahlung der Verlängerungsgebühren beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden.

Beispiel für Schutzdauer und Verlängerung
EreignisBeispieldatumBedeutung
Anmeldetag17.01.2026Ausgangspunkt von Zeitrang und Schutzdauer
Reguläres Schutzende17.01.2036Bei einer nach aktueller Regel behandelten Marke
Verlängerungsgebühr fälligAb 17.07.2035Sechs Monate vor Schutzende
Zuschlagsfreie ZahlungBis 17.01.2036Zahlung bis zum Schutzende
NachfristBis 17.07.2036Nur mit Verspätungszuschlägen
Neue Schutzperiode18.01.2036 bis 17.01.2046Wirksam am Tag nach Ablauf

Das Beispiel folgt der aktuellen DPMA-Darstellung. Fristberechnung und Zahlung sollten im konkreten Registerfall geprüft werden.

Für Marken, die vor dem 14.01.2019 eingetragen wurden, gilt eine Übergangsbesonderheit: Ihre Schutzdauer endet grundsätzlich erst mit Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt. Bei neueren Eintragungen endet sie grundsätzlich an dem Kalendertag, der nach zehn Jahren dem Anmeldetag entspricht.

Die Verlängerung kostet aktuell 750 Euro für bis zu drei Klassen und 260 Euro je zusätzlicher Klasse ab der vierten. Die vollständige Gebührenrechnung steht unter Markenanmeldung Kosten.

Welche Rolle spielt die Benutzung nach der Eintragung?

Wird die Marke nach dem Zeitpunkt, ab dem kein Widerspruch mehr möglich ist, fünf Jahre lang nicht ernsthaft benutzt, kann sie auf Antrag wegen Verfalls gelöscht werden.

§§ 26 und 49 MarkenG verbinden den dauerhaften Bestand mit der ernsthaften Benutzung für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen. Bei einem laufenden Widerspruch verschiebt sich der maßgebliche Beginn nach den gesetzlichen Regeln. Auch eine Benutzung in abweichender Form kann genügen, wenn der kennzeichnende Charakter nicht verändert wird; das ist eine Einzelfallfrage.

Dauerhaft im Blick behalten

  • Benutzung für die tatsächlich eingetragenen Waren und Dienstleistungen dokumentieren
  • Kennzeichnenden Charakter bei Designänderungen nicht unbemerkt verändern
  • Registerdaten und Zustellanschrift aktuell halten
  • Neue kollidierende Anmeldungen nicht allein vom DPMA überwachen lassen
  • Verlängerungstermin unabhängig von einer amtlichen Erinnerung verwalten
FAQ

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine normale Markenanmeldung beim DPMA?

Das DPMA spricht bei Eintragung regelmäßig von wenigen Monaten, weist aktuell aber ausdrücklich auf längere Verfahrensdauern hin. Für die normale Prüfung gibt es keine feste Eintragungsfrist.

Kann eine Marke in wenigen Tagen eingetragen werden?

Eine solche Dauer lässt sich nicht seriös versprechen. Selbst bei einer formal sauberen Anmeldung bleibt die amtliche Prüfung erforderlich und die Arbeitslage des DPMA beeinflussbar.

Was kostet die beschleunigte Prüfung?

Der Antrag kostet zusätzlich 200 Euro. Bei hinreichender Mitwirkung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung entschieden sein.

Garantiert die beschleunigte Prüfung eine Eintragung?

Nein. Beschleunigt wird die Entscheidung, nicht abgesenkt wird der Prüfungsmaßstab. Die Entscheidung kann auch eine teilweise oder vollständige Zurückweisung sein.

Ab wann ist eine angemeldete Marke geschützt?

Der Schutz als eingetragene Registermarke entsteht mit der Eintragung. Der Anmeldetag bestimmt grundsätzlich den Zeitrang; die zehnjährige Schutzdauer wird von diesem Tag an gerechnet und läuft fristlich ab dem Folgetag.

Wie lange läuft die Widerspruchsfrist?

Gegen eine nationale Eintragung kann innerhalb von drei Monaten nach dem Tag ihrer Veröffentlichung Widerspruch erhoben werden.

Wie lange gilt eine deutsche Marke?

Die erste Schutzperiode beträgt zehn Jahre, gerechnet vom Tag der Anmeldung; der Fristenlauf beginnt am Folgetag. Sie kann gegen rechtzeitige Gebührenzahlung beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.

Erinnert das DPMA an die Verlängerung?

Das DPMA gibt aktuell an, den Inhaber acht Monate vor Ablauf zu unterrichten, haftet aber nicht, wenn die Unterrichtung unterbleibt. Der Termin sollte deshalb eigenständig überwacht werden.

Nachvollziehbarkeit

Quellen und Datenstand

Für amtliche Gebühren und Verfahren verwenden wir vorrangig Primärquellen. Maßgeblich sind stets die aktuellen Angaben der zuständigen Stellen.

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