Kurzantwort zu Wie lange dauert eine Markenanmeldung beim DPMA?
Das DPMA beschreibt ein erfolgreiches Eintragungsverfahren grundsätzlich als regelmäßig in wenigen Monaten abgeschlossen. Aktuell weist es wegen stark gestiegener Anmeldezahlen jedoch ausdrücklich auf längere Verfahrensdauern hin. Eine feste Bearbeitungszeit gibt es für die normale Anmeldung nicht. Bei einer gebührenpflichtigen beschleunigten Prüfung muss bei hinreichender Mitwirkung innerhalb von sechs Monaten entschieden werden. Das ist keine Garantie, dass die Marke eingetragen wird.
- Reguläre Prüfung
- Regelmäßig wenige Monate aktuell längere Verfahren möglich
- Beschleunigte Prüfung
- Entscheidung binnen 6 Monaten bei hinreichender Mitwirkung
- Beschleunigungsgebühr
- 200 € zusätzlich
- Widerspruchsfrist
- 3 Monate nach Veröffentlichung der Eintragung
- Schutzdauer
- 10 Jahre nach § 47 MarkenG vom Anmeldetag gerechnet
- Verlängerung
- Je weitere 10 Jahre beliebig oft gegen Gebühren
Wie lange dauert die Eintragung einer Marke?
Bei unkomplizierten Eintragungen spricht das DPMA von regelmäßig wenigen Monaten. Im Jahr 2026 warnt das Amt jedoch vor längeren Verfahrensdauern. Rückfragen, Beanstandungen, unklare Verzeichnisse oder hohe Arbeitsbestände können die Bearbeitung verlängern.
| Zeitraum | Offizieller Rahmen | Wichtig zu wissen |
|---|---|---|
| Reguläres Eintragungsverfahren | Regelmäßig wenige Monate | Keine feste Garantie; aktuell längere Bearbeitung |
| Beschleunigte Prüfung | Entscheidung innerhalb von sechs Monaten | Nur bei hinreichender Mitwirkung; kostet 200 € |
| Zahlung der Anmeldung | Innerhalb von drei Monaten | Frist beginnt mit Eingang der Anmeldung |
| Widerspruch gegen Eintragung | Innerhalb von drei Monaten | Frist beginnt nach Veröffentlichung der Eintragung |
| Erste Schutzperiode | Zehn Jahre | Nach § 47 MarkenG vom Anmeldetag gerechnet |
| Verlängerungsperiode | Je weitere zehn Jahre | Gegen rechtzeitige Gebührenzahlung |
Anmeldetag, Eintragung und Schutzdauer: drei unterschiedliche Zeitpunkte
Der Anmeldetag bestimmt grundsätzlich den Zeitrang. Der Registerschutz entsteht mit der Eintragung. Die zehnjährige Schutzdauer wird nach § 47 MarkenG vom Tag der Anmeldung an gerechnet; der Fristenlauf beginnt am Folgetag.
| Zeitpunkt | Rechtliche beziehungsweise praktische Funktion | Nicht damit verwechseln |
|---|---|---|
| Anmeldetag | Bestimmt grundsätzlich Zeitrang und Ausgangspunkt der Schutzdauer | Ist noch keine Eintragung |
| Aktenzeichen | Ordnet die eingegangene Anmeldung beim DPMA zu | Ist kein Schutzzertifikat |
| Eintragung | Begründet den Schutz als eingetragene Registermarke | Beendet nicht jedes Konfliktrisiko |
| Veröffentlichung | Macht die Eintragung amtlich bekannt | Startet die Widerspruchsfrist |
| Ablauf der Widerspruchsfrist | Reguläre dreimonatige Widerspruchsphase endet | Schließt spätere Verfalls- oder Nichtigkeitsverfahren nicht generell aus |
| Schutzende | Ende der zehnjährigen Periode ohne Verlängerung | Verlängerung erfolgt nicht automatisch |
§ 33 MarkenG definiert den Anmeldetag als den Tag, an dem die Anmeldung mit den Mindestangaben nach § 32 Absatz 2 beim DPMA eingereicht ist. Dazu gehören Antrag, identifizierbarer Anmelder, Markendarstellung und Waren-/Dienstleistungsverzeichnis. Fehlen wesentliche Angaben oder ist der Schutzgegenstand nicht eindeutig, kann sich der Anmeldetag verschieben oder die Anmeldung scheitern.
Welche Phasen durchläuft eine DPMA-Anmeldung?
Nach Eingang und Zahlung prüft das Amt zunächst die erforderlichen Angaben und danach absolute Schutzhindernisse. Bei erfüllten Voraussetzungen folgen Eintragung, Veröffentlichung und eine dreimonatige Widerspruchsphase.
- 1Anmeldung geht ein
Das DPMA erfasst Unterlagen und vergibt ein Aktenzeichen; bei vollständigen Mindestangaben steht der Anmeldetag fest.
- 2Gebühren werden gezahlt
Die Grund- und möglichen Klassengebühren müssen innerhalb von drei Monaten gutgeschrieben sein.
- 3Formalien werden geprüft
Anmelder, Markendarstellung und Waren-/Dienstleistungsverzeichnis werden auf formale Anforderungen geprüft.
- 4Schutzfähigkeit wird geprüft
Das Amt untersucht absolute Schutzhindernisse wie fehlende Unterscheidungskraft oder beschreibende Angaben.
- 5Rückfragen oder Beanstandung
Sind Punkte offen, erhält der Anmelder Gelegenheit zur Reaktion; das kann die Dauer deutlich verlängern.
- 6Eintragung und Veröffentlichung
Bei erfolgreicher Prüfung wird die Marke eingetragen und im elektronischen Markenblatt veröffentlicht.
- 7Widerspruchsphase
Ältere Berechtigte können innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung Widerspruch erheben.
Die zeitliche Reihenfolge zeigt, warum „Anmeldung abgeschlossen“ mehrdeutig ist. Das Formular kann in kurzer Zeit ausgefüllt sein, während die amtliche Prüfung Monate dauert. Die Eintragung kann erfolgt sein, obwohl die Widerspruchsfrist noch läuft. Eine verständliche Statusanzeige sollte diese Phasen deshalb getrennt benennen.
Warum dauert eine Markenanmeldung manchmal länger?
Unvollständige Angaben, unklare Markendarstellungen, ungeeignete Verzeichnisbegriffe, ausstehende Gebühren, amtliche Beanstandungen und ein hohes Anmeldeaufkommen können die Bearbeitung verlängern.
| Faktor | Mögliche Auswirkung | Sinnvolle Vorbereitung |
|---|---|---|
| Unvollständige Anmelderdaten | Rückfrage oder formale Beanstandung | Registergerechte Namen und Anschrift verwenden |
| Unklare Markendarstellung | Klärung des Schutzgegenstands | Darstellung und Markenform vorab abgleichen |
| Freie Verzeichnisformulierungen | Klassifikations- oder Bestimmtheitsfragen | Möglichst akzeptierte eKDB-Begriffe nutzen |
| Verspätete Gebühren | Keine Bearbeitung oder Rücknahmefiktion | Zahlung früh und eindeutig zuordnen |
| Absolute Schutzhindernisse | Beanstandung und Stellungnahmeverfahren | Schutzfähigkeit vorab kritisch prüfen |
| Hohes Amtsaufkommen | Längere Wartezeit trotz sauberer Anmeldung | Nicht vollständig durch den Anmelder steuerbar |
Das DPMA weist aktuell ausdrücklich darauf hin, dass in kurzer Zeit stark gestiegene Anmeldezahlen zu längeren Verfahrensdauern führen. Als Maßnahmen nennt das Amt den Online-Anmeldeweg, möglichst Begriffe der einheitlichen Klassifikationsdatenbank und zurückhaltende Sachstandsanfragen. Die praktische Vorbereitung des Online-Formulars erklärt die DPMAdirektWeb-Anleitung.
| Kennzahl | 2024 | 2025 | Veränderung beziehungsweise Einordnung |
|---|---|---|---|
| Nationale Anmeldungen | 77.224 | 93.291 | +20,8 % |
| Eintragungen | 50.016 | 55.863 | +11,7 % |
| Zurückweisungen | 7.343 | 7.503 | Absolute Zahl; keine individuelle Erfolgsquote |
| Offene Verfahren zum Jahresende | 29.024 | 39.886 | Höherer Bestand offener Verfahren |
Quelle: DPMA-Jahresbericht 2025. Statistische Gesamtwerte erlauben keine Prognose für einen konkreten Namen.
Was bringt die beschleunigte Prüfung?
Für zusätzlich 200 Euro wird die Anmeldung vorrangig bearbeitet. Bei hinreichender Mitwirkung des Anmelders muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung entschieden sein.
| Merkmal | Regulär | Beschleunigt |
|---|---|---|
| Zusatzgebühr | Keine | 200 € |
| Offizieller Zeitrahmen | Regelmäßig wenige Monate, aber keine feste Garantie | Entscheidung binnen sechs Monaten bei hinreichender Mitwirkung |
| Prüfungsmaßstab | MarkenG und formale Regeln | Identischer Prüfungsmaßstab |
| Eintragung garantiert? | Nein | Nein |
| Kollisionsrecherche enthalten? | Nein | Nein |
„Entscheidung“ kann Eintragung, teilweise Zurückweisung oder Zurückweisung bedeuten. Die beschleunigte Prüfung senkt nicht die gesetzlichen Anforderungen und ersetzt keine Markenrecherche. Das DPMA nennt sie insbesondere als mögliche Option, wenn später eine internationale Registrierung auf der deutschen Anmeldung aufbauen soll.
Ist die Marke nach der Eintragung sofort endgültig sicher?
Nein. Nach Veröffentlichung der Eintragung können Inhaber bestimmter älterer Rechte innerhalb von drei Monaten Widerspruch erheben. Auch später kommen je nach Voraussetzungen Verfalls- oder Nichtigkeitsverfahren in Betracht.
Das DPMA prüft im normalen Eintragungsverfahren nicht, ob ältere ähnliche oder identische Marken entgegenstehen. Daher ist die Veröffentlichung für ältere Berechtigte wichtig. Ein erfolgreicher Widerspruch kann zur vollständigen oder teilweisen Löschung führen. Eine Recherche vor Einreichung bleibt trotz späterer amtlicher Prüfung zentral; ihre Grenzen erklärt Wie funktioniert eine Markenrecherche?.
| Phase | Zeitraum | Mögliches Risiko |
|---|---|---|
| Eintragung | Nach erfolgreicher DPMA-Prüfung | Ältere Rechte wurden nicht umfassend von Amts wegen geprüft |
| Widerspruch | Drei Monate nach Veröffentlichung | Ältere Berechtigte können die Eintragung angreifen |
| Nichtigkeit | Abhängig vom geltend gemachten Grund und Verfahren | Eintragung kann wegen absoluter Hindernisse oder älterer Rechte angegriffen werden |
| Verfall | Insbesondere nach fünfjähriger Nichtbenutzung relevant | Marke kann ganz oder teilweise gelöscht werden |
Wie lange ist eine deutsche Marke geschützt?
Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre und wird nach § 47 MarkenG vom Tag der Anmeldung an gerechnet; der Lauf beginnt am Folgetag. Sie kann gegen Zahlung der Verlängerungsgebühren beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden.
| Ereignis | Beispieldatum | Bedeutung |
|---|---|---|
| Anmeldetag | 17.01.2026 | Ausgangspunkt von Zeitrang und Schutzdauer |
| Reguläres Schutzende | 17.01.2036 | Bei einer nach aktueller Regel behandelten Marke |
| Verlängerungsgebühr fällig | Ab 17.07.2035 | Sechs Monate vor Schutzende |
| Zuschlagsfreie Zahlung | Bis 17.01.2036 | Zahlung bis zum Schutzende |
| Nachfrist | Bis 17.07.2036 | Nur mit Verspätungszuschlägen |
| Neue Schutzperiode | 18.01.2036 bis 17.01.2046 | Wirksam am Tag nach Ablauf |
Das Beispiel folgt der aktuellen DPMA-Darstellung. Fristberechnung und Zahlung sollten im konkreten Registerfall geprüft werden.
Für Marken, die vor dem 14.01.2019 eingetragen wurden, gilt eine Übergangsbesonderheit: Ihre Schutzdauer endet grundsätzlich erst mit Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt. Bei neueren Eintragungen endet sie grundsätzlich an dem Kalendertag, der nach zehn Jahren dem Anmeldetag entspricht.
Die Verlängerung kostet aktuell 750 Euro für bis zu drei Klassen und 260 Euro je zusätzlicher Klasse ab der vierten. Die vollständige Gebührenrechnung steht unter Markenanmeldung Kosten.
Welche Rolle spielt die Benutzung nach der Eintragung?
Wird die Marke nach dem Zeitpunkt, ab dem kein Widerspruch mehr möglich ist, fünf Jahre lang nicht ernsthaft benutzt, kann sie auf Antrag wegen Verfalls gelöscht werden.
§§ 26 und 49 MarkenG verbinden den dauerhaften Bestand mit der ernsthaften Benutzung für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen. Bei einem laufenden Widerspruch verschiebt sich der maßgebliche Beginn nach den gesetzlichen Regeln. Auch eine Benutzung in abweichender Form kann genügen, wenn der kennzeichnende Charakter nicht verändert wird; das ist eine Einzelfallfrage.
Dauerhaft im Blick behalten
- Benutzung für die tatsächlich eingetragenen Waren und Dienstleistungen dokumentieren
- Kennzeichnenden Charakter bei Designänderungen nicht unbemerkt verändern
- Registerdaten und Zustellanschrift aktuell halten
- Neue kollidierende Anmeldungen nicht allein vom DPMA überwachen lassen
- Verlängerungstermin unabhängig von einer amtlichen Erinnerung verwalten
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine normale Markenanmeldung beim DPMA?
Das DPMA spricht bei Eintragung regelmäßig von wenigen Monaten, weist aktuell aber ausdrücklich auf längere Verfahrensdauern hin. Für die normale Prüfung gibt es keine feste Eintragungsfrist.
Kann eine Marke in wenigen Tagen eingetragen werden?
Eine solche Dauer lässt sich nicht seriös versprechen. Selbst bei einer formal sauberen Anmeldung bleibt die amtliche Prüfung erforderlich und die Arbeitslage des DPMA beeinflussbar.
Was kostet die beschleunigte Prüfung?
Der Antrag kostet zusätzlich 200 Euro. Bei hinreichender Mitwirkung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung entschieden sein.
Garantiert die beschleunigte Prüfung eine Eintragung?
Nein. Beschleunigt wird die Entscheidung, nicht abgesenkt wird der Prüfungsmaßstab. Die Entscheidung kann auch eine teilweise oder vollständige Zurückweisung sein.
Ab wann ist eine angemeldete Marke geschützt?
Der Schutz als eingetragene Registermarke entsteht mit der Eintragung. Der Anmeldetag bestimmt grundsätzlich den Zeitrang; die zehnjährige Schutzdauer wird von diesem Tag an gerechnet und läuft fristlich ab dem Folgetag.
Wie lange läuft die Widerspruchsfrist?
Gegen eine nationale Eintragung kann innerhalb von drei Monaten nach dem Tag ihrer Veröffentlichung Widerspruch erhoben werden.
Wie lange gilt eine deutsche Marke?
Die erste Schutzperiode beträgt zehn Jahre, gerechnet vom Tag der Anmeldung; der Fristenlauf beginnt am Folgetag. Sie kann gegen rechtzeitige Gebührenzahlung beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.
Erinnert das DPMA an die Verlängerung?
Das DPMA gibt aktuell an, den Inhaber acht Monate vor Ablauf zu unterrichten, haftet aber nicht, wenn die Unterrichtung unterbleibt. Der Termin sollte deshalb eigenständig überwacht werden.
Quellen und Datenstand
Für amtliche Gebühren und Verfahren verwenden wir vorrangig Primärquellen. Maßgeblich sind stets die aktuellen Angaben der zuständigen Stellen.
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