Kurzantwort zu Wortmarke oder Wort-/Bildmarke: Was passt zu deinem Namen?
Eine Wortmarke schützt die angemeldete Zeichenfolge ohne festgelegtes Logo-Design. Eine Wort-/Bildmarke schützt dagegen den konkret angemeldeten visuellen Gesamteindruck aus Text und Gestaltung. Steht der Name selbst im Mittelpunkt und soll er flexibel gestaltet werden, ist die Wortmarke oft der naheliegende Ausgangspunkt. Ist die besondere Grafik das prägende Element oder der Wortbestandteil allein möglicherweise schwach, kann eine Wort-/Bildmarke relevant sein. Welche Variante strategisch passt, hängt immer vom konkreten Zeichen und den beanspruchten Waren und Dienstleistungen ab.
- Wortmarke
- Zeichenfolge ohne festgelegte Farbe oder Grafik
- Wort-/Bildmarke
- Gesamtdarstellung Text, Typografie, Farbe und Grafik
- DPMA online
- ab 290 € bis zu drei Klassen, Gebührenstand 18.08.2026
- Wichtig
- Kein Automatismus die passende Markenform ist eine Einzelfallentscheidung
Worin unterscheiden sich Wortmarke und Wort-/Bildmarke?
Der zentrale Unterschied ist der Schutzgegenstand: Bei der Wortmarke steht die Zeichenfolge im Register. Bei der Wort-/Bildmarke ist die konkrete visuelle Gestaltung Teil der Marke.
Das DPMA beschreibt eine Wortmarke als Marke aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder anderen üblichen Schriftzeichen ohne grafische oder farbige Ausgestaltung. Der Schutzgegenstand umfasst die eingetragene Zeichenfolge und wird grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Standardschrift oder Groß-/Kleinschreibung festgelegt. Eine Wort-/Bildmarke enthält dagegen Wortelemente in einer besonderen typografischen, farbigen, bildlichen oder sonstigen grafischen Gestaltung.
| Merkmal | Wortmarke | Wort-/Bildmarke |
|---|---|---|
| Was wird eingetragen? | Die Zeichenfolge | Die konkrete Kombination aus Wort und Gestaltung |
| Besondere Schriftart | Nein | Kann Bestandteil sein |
| Farbe | Nicht Teil der Darstellung | Kann ausdrücklich Bestandteil sein |
| Grafisches Element | Nein | Ja, möglich |
| Mehrzeilige Anordnung | Regelmäßig nein | Kann Bestandteil sein |
| Flexibilität im Markenauftritt | Name kann in unterschiedlichen üblichen Gestaltungen verwendet werden | Abweichungen müssen am eingetragenen Gesamteindruck gemessen werden |
| Typischer Fokus | Der Name selbst | Logo oder prägende Gesamtgestaltung |
Quelle: DPMA – Fragen rund um die Marke und DPMA – Markenformen, geprüft am 18.08.2026.
Was schützt eine Wortmarke – und was nicht?
Geschützt wird die angemeldete Zeichenfolge für die konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen. Ein bestimmtes Logo, eine Farbe oder jede denkbare Nutzung des Wortes werden nicht automatisch erfasst.
Bei einer Wortmarke liegt der Fokus auf dem Namen. Das kann praktisch sein, wenn dieselbe Bezeichnung auf Website, Verpackung, App-Icon und Geschäftspapieren in wechselnden Designs genutzt werden soll. Entscheidend ist aber, dass der Begriff als Marke schutzfähig ist. Rein beschreibende oder nicht unterscheidungskräftige Angaben können an absoluten Schutzhindernissen scheitern.
| Aussage | Einordnung |
|---|---|
| „Der Name ist unabhängig vom Logo angemeldet.“ | Grundsätzlich richtig: Das konkrete Logo ist nicht der Schutzgegenstand der Wortmarke. |
| „Groß- und Kleinschreibung entscheiden über den Schutz.“ | Zu pauschal: Das DPMA behandelt übliche Groß-/Kleinschreibung bei der Wortmarke neutral. |
| „Das Wort gehört mir in allen Branchen.“ | Falsch: Der beanspruchte Waren- und Dienstleistungsbereich ist zentral. |
| „Jede ähnliche Bezeichnung verletzt die Marke.“ | Falsch: Eine mögliche Verwechslungsgefahr muss im konkreten Kontext beurteilt werden. |
| „Eine Eintragung beweist, dass keine älteren Rechte existieren.“ | Falsch: Das DPMA prüft ältere identische oder ähnliche Marken im Anmeldeverfahren nicht umfassend. |
Mehr zum Schutzbereich findest du im Ratgeber Was ist eine Wortmarke?.
Eine Wortmarke kann besonders naheliegen, wenn …
- der Name selbst der wiedererkennbare Kern der Marke ist,
- der Name in unterschiedlichen Designs und Medien verwendet werden soll,
- die Zeichenfolge genügend Unterscheidungskraft besitzt,
- das Logo noch nicht final ist oder später modernisiert werden soll,
- der Schutz nicht an eine bestimmte Farb- oder Schriftgestaltung gebunden sein soll.
Was schützt eine Wort-/Bildmarke?
Eine Wort-/Bildmarke schützt den im Register hinterlegten visuellen Gesamteindruck. Der enthaltene Wortbestandteil wird dadurch nicht automatisch so behandelt, als wäre er separat als Wortmarke eingetragen.
Bei einer Wort-/Bildmarke können Schriftart, Anordnung, Farbe, Symbol und Wortbestandteile zusammenspielen. Das ist relevant, wenn gerade diese Kombination Wiedererkennung schafft. Die Darstellung muss so eingereicht werden, wie sie im Register erscheinen soll. Nach der Anmeldung kann der Schutzgegenstand nicht einfach durch ein neues Logo ersetzt werden.
Ein häufiger Denkfehler lautet: Eine grafische Gestaltung mache jeden beschreibenden Begriff zu einem exklusiv geschützten Wort. Das DPMA weist ausdrücklich darauf hin, dass aus nicht schutzfähigen Wortelementen einer Wort-/Bildmarke nicht automatisch Verbietungsrechte gegen die Verwendung des Wortes entstehen. Eine besondere Grafik kann zur Schutzfähigkeit des Gesamteindrucks beitragen, ersetzt aber keine separate Prüfung des Wortbestandteils.
Welche Markenform passt zu welchem Ziel?
Die richtige Wahl folgt nicht dem Motto „mehr ist immer besser“, sondern der Frage, welches Element Kunden langfristig als Herkunftshinweis erkennen sollen.
| Ausgangslage | Tendenziell prüfen | Warum |
|---|---|---|
| Der Name ist eigenständig und soll in wechselnden Designs erscheinen | Wortmarke | Der Name steht im Mittelpunkt, nicht das aktuelle Layout |
| Das Logo besteht aus einem starken Symbol mit integriertem Namen | Wort-/Bildmarke | Der Gesamteindruck ist das prägende Kennzeichen |
| Der Name ist möglicherweise beschreibend, die Grafik aber sehr eigenständig | Wort-/Bildmarke fachlich prüfen | Die Grafik kann für den Gesamteindruck relevant sein; der Wortbestandteil wird dadurch nicht automatisch monopolisiert |
| Name und Logo sind beide wirtschaftlich zentral | Getrennte Anmeldungen prüfen | Zwei Schutzgegenstände können unterschiedliche strategische Funktionen haben |
| Das Logo ist noch nicht final | Wortmarke zuerst prüfen | Eine frühe Wort-/Bildmarke würde an eine vorläufige Gestaltung anknüpfen |
| Nur ein abstraktes Symbol ohne Wörter soll geschützt werden | Bildmarke | Es gibt keinen Wortbestandteil |
Die Tabelle ist eine Orientierung, keine Beurteilung der Schutzfähigkeit eines konkreten Zeichens.
- 1Den Markenkern benennen
Soll der Name, das Symbol oder gerade die Kombination wiedererkannt werden?
- 2Nutzung der nächsten Jahre betrachten
Bleibt die Gestaltung stabil oder sind Rebrandings und unterschiedliche Kampagnen wahrscheinlich?
- 3Schutzfähigkeit getrennt prüfen
Kann der Wortbestandteil selbst unterscheidungskräftig sein? Welche Rolle spielt die Grafik?
- 4Waren und Dienstleistungen festlegen
Der Schutzbereich hängt nicht nur von der Markenform, sondern auch vom Verzeichnis ab. Die Markenklassen-Übersicht hilft bei der Vorbereitung.
- 5Ältere Rechte recherchieren
Identische und ähnliche Zeichen müssen im relevanten Schutzgebiet und Angebotsbereich eingeordnet werden.
Kosten: Ist eine Wort-/Bildmarke teurer als eine Wortmarke?
Für eine normale Markenanmeldung richten sich die amtlichen Grundgebühren grundsätzlich nach Amt, Einreichungsweg und Klassenanzahl – nicht danach, ob eine Wortmarke oder Wort-/Bildmarke angemeldet wird.
| Amt und Einreichung | Enthaltene Klassen | Amtliche Gebühr |
|---|---|---|
| DPMA online | Bis zu drei Klassen | 290 € |
| DPMA Papier | Bis zu drei Klassen | 300 € |
| DPMA ab vierter Klasse | Je weitere Klasse | + 100 € |
| EUIPO online | Eine Klasse | 850 € |
| EUIPO zweite Klasse | Zusätzlich | + 50 € |
| EUIPO ab dritter Klasse | Je weitere Klasse | + 150 € |
Amtliche Gebühren können sich ändern. Quellen: DPMA Gebühren und EUIPO Gebühren. markora unterstützt zum Launch ausschließlich Wortmarken.
Wer Name und Logo getrennt anmeldet, reicht zwei eigenständige Markenanmeldungen ein. Damit fallen die amtlichen Gebühren grundsätzlich je Anmeldung an. Ob diese zusätzliche Investition sinnvoll ist, hängt von wirtschaftlicher Bedeutung, Schutzfähigkeit und tatsächlicher Nutzung ab. Den vollständigen Prozess erklärt der Leitfaden Marke anmelden.
Sechs häufige Fehler bei der Wahl der Markenform
- Logo und Namen gleichsetzen: Eine Wort-/Bildmarke ist nicht dasselbe wie eine separate Wortmarke plus separate Bildmarke.
- Vorläufiges Design anmelden: Ein kurzfristig geplantes Rebranding kann die strategische Wirkung einer Wort-/Bildmarke reduzieren.
- Grafik als Reparaturversprechen sehen: Eine einfache Verzierung macht einen rein beschreibenden Begriff nicht automatisch stark schutzfähig.
- Warenverzeichnis unterschätzen: Selbst die passende Markenform schützt nur innerhalb ihres beanspruchten Bereichs.
- Recherche auf identische Treffer begrenzen: Klanglich, bildlich oder begrifflich ähnliche ältere Zeichen können relevant sein.
- Eintragung mit Konfliktfreiheit verwechseln: Das Amt prüft nicht jedes ältere Recht, das später gegen die Marke geltend gemacht werden könnte.
Wie eine Recherche aufgebaut wird, erklärt der Ratgeber Markenrecherche: Datenbanken, Ablauf und Grenzen.
Fazit: Schütze den Markenkern, nicht nur den aktuellen Look
Eine Wortmarke ist häufig die klarere Wahl, wenn der eigenständige Name langfristig und gestaltungsunabhängig verwendet werden soll. Eine Wort-/Bildmarke passt eher, wenn die konkrete visuelle Kombination selbst das entscheidende Kennzeichen ist. In wichtigen oder unklaren Fällen kann es sinnvoll sein, beide Schutzgegenstände getrennt und fachkundig zu bewerten.
Häufige Fragen
Was ist besser: Wortmarke oder Wort-/Bildmarke?
Keine Markenform ist pauschal besser. Eine Wortmarke stellt die Zeichenfolge in den Mittelpunkt, eine Wort-/Bildmarke den konkret angemeldeten visuellen Gesamteindruck. Maßgeblich sind Markenkern, Schutzfähigkeit, geplante Nutzung und Waren- beziehungsweise Dienstleistungen.
Schützt eine Wortmarke auch mein Logo?
Nicht als konkreten grafischen Schutzgegenstand. Die Wortmarke betrifft die Zeichenfolge. Ein eigenständiges Logo kann als Bildmarke oder gemeinsam mit dem Namen als Wort-/Bildmarke relevant sein.
Schützt eine Wort-/Bildmarke automatisch den enthaltenen Namen?
Nicht automatisch in derselben Weise wie eine separate Wortmarke. Schutzgegenstand ist die Gesamtdarstellung. Nicht schutzfähige Wortelemente erhalten durch eine einfache Grafik nicht ohne Weiteres ein eigenständiges Ausschließlichkeitsrecht.
Kann ich Wortmarke und Wort-/Bildmarke gleichzeitig anmelden?
Ja, es handelt sich dann um getrennte Anmeldungen mit jeweils eigenem Schutzgegenstand und eigenen Gebühren. Ob diese Strategie wirtschaftlich sinnvoll ist, sollte am konkreten Markenauftritt geprüft werden.
Ist die amtliche Gebühr für beide Markenformen gleich?
Bei einer normalen Individualmarkenanmeldung hängt die Grundgebühr grundsätzlich vom Amt, Einreichungsweg und der Klassenanzahl ab, nicht von der Wahl zwischen Wortmarke und Wort-/Bildmarke. Für zwei getrennte Anmeldungen fallen Gebühren doppelt an.
Was passiert mit einer Wort-/Bildmarke nach einem Logo-Relaunch?
Die eingetragene Marke bleibt der hinterlegten Darstellung zugeordnet. Ob die modernisierte Nutzung noch ausreichend zur eingetragenen Form passt, ist eine Einzelfallfrage. Bei deutlichen Änderungen kann eine neue Anmeldung relevant werden.
Unterstützt markora auch Wort-/Bildmarken?
Zum Launch unterstützt markora ausschließlich Wortmarken für Deutschland und die Europäische Union. Komplexere oder grafische Markenformen gehören nicht zum aktuellen Self-Service-Angebot.
Quellen und Datenstand
Für amtliche Gebühren und Verfahren verwenden wir vorrangig Primärquellen. Maßgeblich sind stets die aktuellen Angaben der zuständigen Stellen.
- 01Fragen rund um die MarkeDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
- 02Markenformen und deren DarstellungDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
- 03Gebühren für MarkenDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
- 04Gebühren und ZahlungenAmt der Europäischen Union für geistiges Eigentum · geprüft am
- 05Richtlinie für die Prüfung von MarkenanmeldungenDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am