Markenpflege · Inhaberwechsel

Marke übertragen: Vertrag, Kosten und Umschreibung beim DPMA

Marke übertragen: So funktionieren Vertrag, DPMA-Umschreibung, Nachweise, Kosten und Inhaberwechsel bei deutscher Marke oder Unionsmarke.

Kurzantwort

Eine Marke kann vollständig oder für einen Teil der geschützten Waren und Dienstleistungen auf einen neuen Inhaber übertragen werden. Bei einer deutschen Marke wird der Rechtsübergang mit dem DPMA-Formular W 7616, bei einer Teilübertragung mit W 7617 zur Eintragung beantragt. Der Antrag auf Umschreibung ist beim DPMA gebührenfrei. Sind alter und neuer Inhaber beteiligt und unterschreiben beide, reicht dies grundsätzlich als Nachweis; eine Beglaubigung ist regelmäßig nicht erforderlich. Der Übertragungsvertrag selbst sollte Rechte, Kaufpreis, Stichtag, Zusicherungen und offene Verfahren eindeutig regeln. Bei komplexen Transaktionen ist individuelle rechtliche und steuerliche Beratung sinnvoll.

Vollübertragung
W 7616
für alle Waren und Dienstleistungen
Teilübertragung
W 7617
nur für einen Teil des Schutzumfangs
DPMA-Umschreibung
0 €
der Antrag ist gebührenfrei
Beglaubigung
Nicht erforderlich
bei den üblichen Nachweisen nach § 28 DPMAV
Unionsmarke
Schriftform
rechtsgeschäftliche Übertragung muss unterschrieben sein
Register
Sofort aktualisieren
Zustellungen und Rechtsdurchsetzung hängen daran

Wie kann man eine Marke auf einen neuen Inhaber übertragen?

Für eine Markenübertragung braucht es zwei getrennte Schritte: Erstens eine wirksame Vereinbarung oder einen anderen Rechtsübergang, beispielsweise durch Gesamtrechtsnachfolge. Zweitens sollte der neue Inhaber im Markenregister eingetragen werden. Bei einer deutschen Marke nutzen die Beteiligten für die vollständige Übertragung das DPMA-Formular W 7616. Unterschreiben bisheriger Inhaber und Rechtsnachfolger gemeinsam, genügt dies grundsätzlich als Nachweis des Rechtsübergangs.

Marke übertragen: Die wichtigsten Schritte auf einen Blick
SchrittDeutsche MarkeUnionsmarkeErgebnis
Marke prüfenDPMAregister und Akte kontrollierenEUIPO-Register und Akte kontrollierenInhaber, Schutzumfang und Belastungen sind bekannt
Übertragung vereinbarenVertrag mit eindeutigem Schutzrecht und UmfangSchriftlicher Vertrag mit Unterschriften der ParteienRechtsgeschäft ist dokumentiert
Registerantrag stellenW 7616 oder W 7617Online-Antrag auf Eintragung des RechtsübergangsUmschreibung wird amtlich bearbeitet
Nachweis beifügenGemeinsame Unterschrift, Zustimmung oder ÜbertragungsunterlagenZustimmung beider Parteien oder sonstiger NachweisAmt kann den Übergang nachvollziehen
Register kontrollierenNeuen Inhaber in DPMAregister prüfenNeuen Inhaber im EUIPO-Register prüfenÖffentlicher Registerstand ist aktualisiert

Wann wird eine Marke typischerweise übertragen?

Marken wechseln den Inhaber besonders häufig bei Unternehmensverkäufen, Umstrukturierungen, Gründungen, Nachfolgen und separaten Markenverkäufen. Entscheidend ist, ob nur das Kennzeichen oder ein ganzer Betrieb übertragen wird und welche Verträge, Lizenzen sowie offenen Verfahren mitbetroffen sein sollen.

Typische Anlässe für einen Markeninhaberwechsel
AnlassTypische KonstellationBesonders prüfen
UnternehmensverkaufBetrieb oder Geschäftsbereich wird übernommenWelche Marken, Domains, Designs und Lizenzen zum Geschäft gehören
Asset DealEinzelne Schutzrechte werden gezielt gekauftExakte Registerdaten, Kaufpreis und Übergabestichtag
Umwandlung oder VerschmelzungRecht geht durch Gesamtrechtsnachfolge überRegister- und Umwandlungsnachweise
Gründung einer GmbHMarke wurde zuvor privat angemeldetVertrag zwischen Gründer und Gesellschaft sowie steuerliche Folgen
Konzerninterne ÜbertragungMarke wechselt zu Holding oder IP-GesellschaftLizenzierung, Verrechnungspreise und tatsächliche Nutzung
ErbfallRechtsnachfolger treten an die Stelle des InhabersErbnachweis, Beteiligte und Verfügungsbefugnis
TeilverkaufNur bestimmte Waren oder Dienstleistungen wechselnSaubere Trennung ohne Überschneidung

Nach § 27 MarkenG wird eine zu einem Geschäftsbetrieb gehörende Marke im Zweifel von der Übertragung dieses Betriebs oder Betriebsteils erfasst. Eine klare vertragliche Zuordnung ist trotzdem sinnvoll: Sie verhindert Streit darüber, ob die Marke, anhängige Anmeldungen, Domains, Social-Media-Konten oder Gestaltungsrechte tatsächlich mitübertragen wurden.

Was sollte in einem Markenübertragungsvertrag stehen?

Der Vertrag sollte die Parteien, die Marke mit Register- oder Aktenzeichen, den übertragenen Schutzumfang, Kaufpreis, Stichtag und Mitwirkung bei der Umschreibung eindeutig benennen. Zusätzlich sind bestehende Lizenzen, Belastungen, Streitigkeiten, Nutzungsunterlagen, Gewährleistung und die Übergabe weiterer Markenwerte zu regeln.

Checkliste für einen Markenübertragungsvertrag
RegelungspunktWas konkret festhalten?Warum wichtig?
VertragsparteienVollständige Namen, Rechtsformen, Anschriften und VertretungsberechtigteDer richtige Inhaber und Erwerber müssen feststehen
SchutzrechtMarke, Register, Aktenzeichen, Anmeldetag und SchutzgebietVerwechslungen mit ähnlichen Rechten werden vermieden
UmfangVollständige Marke oder exakt bestimmte Waren und DienstleistungenTeilübertragungen brauchen eine klare Abgrenzung
KaufpreisBetrag, Umsatzsteuerbehandlung, Fälligkeit und ZahlungswegWirtschaftliche Hauptleistung wird nachvollziehbar
ÜbergangsstichtagZeitpunkt von Nutzen, Lasten und VerfügungsbefugnisPflichten und Einnahmen werden zeitlich zugeordnet
ZusicherungenBestand, Inhaberschaft, Lizenzen, Sicherheiten und bekannte VerfahrenRisiken werden offengelegt und verteilt
UmschreibungWer Formular, Nachweise und Rückfragen bearbeitetRegisteränderung bleibt nicht liegen
Begleitende WerteDomains, Logos, Accounts, Designs und NutzungsnachweiseDer Markenbetrieb kann praktisch fortgeführt werden
Fortbestehende NutzungOb der Verkäufer den Namen noch verwenden darfSpätere Konflikte werden reduziert

Diese Checkliste ist allgemeine Orientierung und kein Vertragsmuster oder Rechtsrat. Umfangreiche Kaufverträge sollten individuell rechtlich und steuerlich geprüft werden.

Wie funktioniert die Umschreibung einer Marke beim DPMA?

Für den vollständigen Rechtsübergang einer deutschen Marke ist das aktuelle Formular W 7616 vorgesehen, für einen Teil-Rechtsübergang W 7617. Der Antrag kann vom bisherigen Inhaber, vom Rechtsnachfolger oder gemeinsam gestellt werden. Die Umschreibung selbst ist beim DPMA gebührenfrei.

  1. 1
    Aktuellen Registerstand abrufen

    Aktenzeichen, eingetragenen Inhaber, Anschrift, Vertreter, Schutzumfang und laufende Fristen in DPMAregister kontrollieren.

  2. 2
    Übertragungsumfang festlegen

    Entscheiden, ob alle Waren und Dienstleistungen oder nur ein klar abgegrenzter Teil übergehen.

  3. 3
    Passendes Formular wählen

    W 7616 für den vollständigen Rechtsübergang oder W 7617 für eine Teilübertragung verwenden.

  4. 4
    Beteiligte vollständig angeben

    Registerdaten des bisherigen Inhabers und vollständige Angaben des Rechtsnachfolgers eintragen.

  5. 5
    Rechtsübergang nachweisen

    Beide Seiten unterschreiben oder Zustimmung beziehungsweise geeignete Übertragungsunterlagen beifügen.

  6. 6
    Unterlagen an das DPMA senden

    Den Antrag über einen zugelassenen Einreichungsweg übermitteln und einen Versandnachweis sichern.

  7. 7
    Umschreibung kontrollieren

    Registereintrag nach Bearbeitung prüfen und falsche oder fehlende Angaben unverzüglich klären.

Welches DPMA-Formular ist richtig?
ÄnderungFormularEinordnung
Alle Waren und Dienstleistungen gehen auf neuen Inhaber überW 7616Vollständiger Rechtsübergang
Nur ein Teil der Waren und Dienstleistungen geht überW 7617Teil-Rechtsübergang mit konkretem Verzeichnis
Gleicher Inhaber, aber neuer Name oder neue AnschriftW 7614Keine Übertragung; nur Änderung von Registerangaben
Mehrere Marken zwischen denselben BeteiligtenGemeinsamer Antrag möglichAktenzeichen vollständig aufführen
Marke in der AnmeldephaseW 7616 beziehungsweise W 7617Auch eine Markenanmeldung kann übergehen

Nach § 28 DPMAV muss der Antrag insbesondere Aktenzeichen, den bisherigen Inhaber in eingetragener Form, Angaben zum Rechtsnachfolger und gegebenenfalls dessen Vertreter enthalten. Wird der Antrag von beiden Seiten unterschrieben, genügt dies grundsätzlich als Nachweis. Alternativ kann der Rechtsnachfolger eine Zustimmung des bisherigen Inhabers oder geeignete unterschriebene Übertragungsunterlagen vorlegen. Eine Beglaubigung der üblichen Erklärungen und Unterschriften ist nicht erforderlich.

Kann man eine Marke nur für einzelne Klassen oder Leistungen übertragen?

Ja. Nach § 27 MarkenG kann eine Marke für alle oder nur einen Teil der geschützten Waren und Dienstleistungen übertragen werden. Beim DPMA wird dafür das Formular W 7617 genutzt. Entscheidend ist nicht nur die Klassennummer, sondern das konkrete Verzeichnis der übertragenen Waren und Dienstleistungen.

Vollständige und teilweise Markenübertragung im Vergleich
PunktVollständige ÜbertragungTeilübertragung
Übertragener UmfangAlle eingetragenen Waren und DienstleistungenNur konkret benannte Waren und Dienstleistungen
DPMA-FormularW 7616W 7617
RegisterfolgeEin neuer Inhaber für die gesamte MarkeAufteilung in verbleibenden und übertragenen Schutzumfang
KomplexitätMeist überschaubarHöher wegen Abgrenzung und möglicher Überschneidungen
VertragGesamtes Markenrecht eindeutig benennenJeden übertragenen Begriff beziehungsweise Bereich präzise bestimmen
Typisches RisikoBegleitrechte werden vergessenWarenverzeichnisse sind unklar oder überschneiden sich

Was kostet es, eine Marke zu übertragen?

Der Antrag auf Eintragung eines Rechtsübergangs ist beim DPMA gebührenfrei. Auch für die Eintragung einer Übertragung einer Unionsmarke wird nach den aktuellen EUIPO-Formularhinweisen keine Amtsgebühr erhoben. Kosten können trotzdem durch Vertragsgestaltung, Prüfung, Übersetzungen, Steuern, Beratung und die Bewertung der Marke entstehen.

Kosten einer Markenübertragung im Überblick
KostenpunktTypischer BetragHinweis
DPMA-Umschreibung0 €Der Antrag auf Eintragung des Rechtsübergangs ist gebührenfrei
EUIPO-Eintragung einer Markenübertragung0 €Gilt für Unionsmarken; nicht mit gebührenpflichtigen Designvorgängen verwechseln
ÜbertragungsvertragNach UmfangKosten entstehen nur bei externer Erstellung oder Prüfung
MarkenbewertungNach Methode und AnbieterVor allem bei größeren Kaufpreisen und Unternehmensverkäufen relevant
ÜbersetzungenNach Sprache und UmfangBei grenzüberschreitenden Transaktionen möglich
SteuernEinzelfallabhängigUmsatz-, Ertrag- und Bilanzfolgen fachlich prüfen

Stand der amtlichen Informationen: 14.09.2026. Maßgeblich sind die aktuellen Formulare und Gebührenangaben des zuständigen Amts.

Der Kaufpreis einer Marke ist keine amtliche Gebühr. Er wird zwischen den Parteien vereinbart und hängt unter anderem von Bekanntheit, Umsatzbezug, Ertragschancen, verbleibender Schutzdauer, Schutzgebieten, rechtlicher Stärke und bestehenden Risiken ab. Wer eine Marke übernimmt, sollte außerdem die nächste Markenverlängerung und die dafür anfallenden Gebühren in die Gesamtkosten einrechnen.

Wie überträgt man eine Unionsmarke beim EUIPO?

Eine Unionsmarke kann unabhängig vom Unternehmen vollständig oder teilweise übertragen werden. Nach Artikel 20 der Unionsmarkenverordnung muss eine rechtsgeschäftliche Übertragung schriftlich erfolgen und von den Vertragsparteien unterschrieben sein, sofern sie nicht auf einer gerichtlichen Entscheidung beruht. Der Rechtsübergang wird auf Antrag im EUIPO-Register eingetragen und veröffentlicht.

Rechtsübergang bei deutscher Marke und Unionsmarke
PunktDPMA-MarkeEUIPO-Unionsmarke
Vollständige ÜbertragungMöglichMöglich
TeilübertragungMöglichMöglich
Anmeldung übertragbarJaJa
FormNachweis nach § 28 DPMAVRechtsgeschäft schriftlich und von Parteien unterschrieben
Gemeinsame ZustimmungGemeinsame Unterschrift genügt grundsätzlichGemeinsam unterschriebener Registerantrag kann als Nachweis genügen
Amtsgebühr für MarkenübertragungKeineKeine
Wirkung im VerfahrenRechtsnachfolger kann Rechte im Amtsverfahren ab Eingang des Umschreibungsantrags geltend machenBis zur Eintragung kann der Rechtsnachfolger Registerrechte grundsätzlich nicht geltend machen

Bei Unionsmarken ist die Registeraktualisierung besonders wichtig, weil die Rechte einheitlich für die gesamte EU verwaltet werden. Der neue Inhaber sollte zugleich Vertreter, Zustellwege, laufende Fristen und gegebenenfalls Lizenzen prüfen. Grundlagen zum System bietet der Leitfaden EU-Marke anmelden.

Was sollte der Käufer vor einer Markenübernahme prüfen?

Vor dem Kauf sollte der Erwerber nicht nur den Registereintrag ansehen. Wichtig sind Schutzstatus, Inhaber, Klassen, Benutzung, Verlängerungsfrist, laufende Verfahren, Lizenzen, Pfandrechte, territoriale Reichweite und die tatsächliche Rechtekette. Eine eingetragene Marke kann wirtschaftlich schwach oder rechtlich angreifbar sein.

Due-Diligence-Check vor einer Markenübertragung
PrüffeldKonkrete FrageMöglicher Nachweis
RegisterstatusIst die Marke eingetragen und in Kraft?Aktueller Registerauszug
InhaberschaftIst der Verkäufer tatsächlich verfügungsberechtigt?Register, Verträge und Rechtsnachfolgen
SchutzumfangPassen Waren, Dienstleistungen und Gebiet zum Vorhaben?Registerverzeichnis und Geschäftskonzept
BenutzungWurde die Marke in relevanter Form rechtserhaltend benutzt?Rechnungen, Werbung, Produktabbildungen und Vertriebsdaten
FristenWann muss die Marke verlängert werden?Registerdaten und Fristenkalender
StreitigkeitenLaufen Widersprüche, Löschungs- oder Verletzungsverfahren?Akten, Schriftsätze und Vertragsgarantien
BelastungenBestehen Lizenzen, Sicherheiten oder Pfandrechte?Register, Lizenz- und Finanzierungsverträge
Ähnliche RechteIst der Marktauftritt trotz Eintragung konfliktträchtig?Aktuelle Markenrecherche
BegleitrechteWerden Domain, Logo, Designs und Accounts mitübertragen?Anlagenverzeichnis zum Vertrag

Was muss der neue Markeninhaber nach der Übertragung erledigen?

Nach der Umschreibung sollte der neue Inhaber Registerdaten, Zustelladresse, Vertreter und Fristen kontrollieren. Zusätzlich müssen Lizenzen, Verträge, Domains, Plattformkonten, Produktkennzeichnungen und Nutzungsnachweise organisatorisch übernommen werden. Die Marke bleibt nur wertvoll, wenn sie korrekt benutzt, überwacht und verlängert wird.

Aufgaben nach dem Inhaberwechsel

  • Aktualisierten Registerauszug und Übertragungsunterlagen revisionssicher speichern
  • Verlängerungsdatum mit mehreren Vorfristen in den Fristenkalender übernehmen
  • Vertreter, Zustellanschrift und interne Verantwortliche aktualisieren
  • Bestehende Lizenznehmer, Vertriebspartner und Plattformen informieren
  • Domains, Social-Media-Konten, Design- und Urheberrechte tatsächlich übertragen
  • Rechtserhaltende Benutzung dokumentieren und Nachweise geordnet archivieren
  • Beobachtung neuer Markenanmeldungen für relevante Zeichen einrichten
  • SEPA-Mandate und Zahlungswege beim DPMA separat prüfen; sie wechseln nicht automatisch mit dem Inhaber

Welche Fehler sollte man bei einer Markenübertragung vermeiden?

Die häufigsten Fehler sind ungenaue Registerangaben, ein unklarer Übertragungsumfang, fehlende Zustimmung, verwechselte Namensänderung, nicht geregelte Begleitrechte und eine verspätete Umschreibung. Bei Teilübertragungen und Unternehmensverkäufen steigt das Risiko widersprüchlicher Verträge.

Typische Fehler bei der Markenübertragung
FehlerMögliche FolgeBesser
Nur Markenname statt Registernummer genanntUnklar, welches Recht gemeint istAmt, Registernummer, Gebiet und Status exakt aufführen
Namensänderung als Übertragung beantragtFalscher VerfahrenswegIdentität des Inhabers und tatsächlichen Rechtsübergang unterscheiden
Teilübertragung nur nach Klassen bezeichnetUnklarer oder überschneidender SchutzumfangKonkrete Waren und Dienstleistungen benennen
Nur Kaufvertrag abgeschlossenRegister zeigt weiterhin den alten InhaberUmschreibung sofort beantragen und kontrollieren
Domains und Logo vergessenMarke und Marktauftritt fallen auseinanderBegleitrechte in einer Anlage vollständig auflisten
Offene Verfahren nicht geprüftFristen oder Risiken werden übernommenAkte und Garantien vor Vollzug prüfen
Verlängerung übersehenZuschläge oder SchutzverlustFristen beim Übergang ausdrücklich übergeben
FAQ

Häufige Fragen

Kann man eine eingetragene Marke verkaufen?

Ja. Eine eingetragene Marke und auch eine laufende Markenanmeldung können vollständig oder für einen Teil der Waren und Dienstleistungen übertragen werden. Vertrag und anschließende Registerumschreibung sollten den Umfang eindeutig abbilden.

Was kostet die Umschreibung einer Marke beim DPMA?

Der Antrag auf Eintragung eines Rechtsübergangs ist beim DPMA gebührenfrei. Private Kosten können für Vertrag, Prüfung, Beratung, Bewertung, Übersetzung und steuerliche Begleitung entstehen.

Welches Formular braucht man für eine Markenübertragung?

Für die vollständige Übertragung einer deutschen Marke ist das Formular W 7616 vorgesehen. Wird nur ein Teil der geschützten Waren und Dienstleistungen übertragen, ist W 7617 das passende DPMA-Formular.

Muss ein Markenübertragungsvertrag notariell beurkundet werden?

Für die üblichen Nachweise im DPMA-Umschreibungsverfahren ist nach § 28 DPMAV keine Beglaubigung der Erklärungen oder Unterschriften erforderlich. Ob eine Transaktion aus anderen Gründen eine besondere Form verlangt, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Kann ich eine Marke von mir privat auf meine GmbH übertragen?

Ja. Dafür sollte ein Rechtsübergang zwischen der Person und der Gesellschaft eindeutig vereinbart und anschließend beim Amt umgeschrieben werden. Kaufpreis, Einlage, Umsatzsteuer und Bilanzierung können steuerliche Fragen auslösen.

Kann man nur einzelne Markenklassen übertragen?

Eine Teilübertragung ist möglich. Entscheidend ist jedoch das konkrete Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, nicht nur die Klassennummer. Beim DPMA wird dafür das Formular W 7617 verwendet.

Ist die Markenübertragung vor der Umschreibung wirksam?

Bei deutschen Marken ist die Registereintragung grundsätzlich deklaratorisch und nicht Voraussetzung des Rechtsübergangs. Sie bleibt dennoch sehr wichtig, weil der Registerinhaber als Rechtsinhaber vermutet wird und verfahrensrechtliche Wirkungen an den Umschreibungsantrag anknüpfen.

Was kostet die Übertragung einer Unionsmarke beim EUIPO?

Nach den aktuellen EUIPO-Formularhinweisen wird für die Eintragung der Übertragung einer Unionsmarke keine Amtsgebühr erhoben. Vertrags-, Beratungs- oder Übersetzungskosten sind davon getrennt.

Gehen Domains und Social-Media-Konten automatisch mit der Marke über?

Nein. Eine Markenübertragung erfasst nicht automatisch jeden technischen Account oder jedes weitere Recht. Domains, Konten, Logos, Designs, Inhalte und Zugangsdaten sollten im Vertrag und in der Übergabe gesondert geregelt werden.

Nachvollziehbarkeit

Quellen und Datenstand

Für amtliche Gebühren und Verfahren verwenden wir vorrangig Primärquellen. Maßgeblich sind stets die aktuellen Angaben der zuständigen Stellen.

  1. 01§ 27 MarkenG – RechtsübergangBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am
  2. 02§ 28 MarkenG – Vermutung der RechtsinhaberschaftBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am
  3. 03§ 28 DPMAV – Eintragung eines RechtsübergangsBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am
  4. 04§ 33 MarkenV – Teilweiser RechtsübergangBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am
  5. 05Antrag auf Eintragung eines Rechtsübergangs W 7616Deutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
  6. 06Antrag auf Eintragung eines Teil-Rechtsübergangs W 7617Deutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
  7. 07Formulare für MarkenDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
  8. 08Richtlinie für die Prüfung von Markenanmeldungen und RegisterführungDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
  9. 09Richtlinien für die Umschreibung von Schutzrechten und AnmeldungenDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
  10. 10Häufig gestellte Fragen: Unionsmarken – RegisterAmt der Europäischen Union für geistiges Eigentum · geprüft am
  11. 11Hinweise zum Antrag auf sonstige EintragungenAmt der Europäischen Union für geistiges Eigentum · geprüft am
  12. 12Verordnung (EU) 2017/1001, Artikel 20EUR-Lex · geprüft am
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