Eine eingetragene Marke gilt grundsätzlich zehn Jahre und kann anschließend beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden. Beim DPMA kostet die Verlängerung einer Individualmarke derzeit 750 Euro für bis zu drei Klassen; jede weitere Klasse kostet 260 Euro. Eine Unionsmarke kostet bei elektronischer Verlängerung 850 Euro für eine Klasse, 50 Euro für die zweite und 150 Euro ab der dritten Klasse. Regulär wird innerhalb der sechs Monate vor dem Ablaufdatum gehandelt. Danach besteht noch eine sechsmonatige Nachfrist mit Zuschlägen. Wer auch diese Frist versäumt, verliert den Registerschutz.
- Schutzdauer
- 10 Jahre anschließend beliebig oft verlängerbar
- DPMA-Verlängerung
- 750 € Individualmarke, bis zu drei Klassen
- EUIPO online
- 850 € Individualmarke, eine Klasse
- Reguläres Zeitfenster
- 6 Monate vor Ablauf der Schutzdauer
- Nachfrist
- weitere 6 Monate nur mit Zuschlag
- Verlängerungswirkung
- +10 Jahre ab Ende der bisherigen Schutzdauer
Wie kann man eine Marke verlängern?
Für eine deutsche Marke genügt bei vollständiger Verlängerung grundsätzlich die fristgerechte und korrekt zugeordnete Zahlung der DPMA-Verlängerungsgebühr. Eine teilweise Verlängerung erfordert das Formular W 7412. Eine Unionsmarke wird am einfachsten über das Online-Verlängerungsformular des EUIPO verlängert. In beiden Systemen sollte der Vorgang vor dem Ablaufdatum erledigt werden.
| Punkt | Deutsche Marke beim DPMA | Unionsmarke beim EUIPO |
|---|---|---|
| Schutzdauer | 10 Jahre ab dem maßgeblichen Anmeldetag | 10 Jahre ab dem Anmeldetag |
| Reguläres Zeitfenster | Gebühr wird 6 Monate vor Schutzende fällig; bis Schutzende zuschlagsfrei zahlbar | Antrag und Gebühr innerhalb von 6 Monaten vor dem Ablaufdatum |
| Nachfrist | 6 Monate nach Schutzende mit Zuschlagsgebühren | 6 Monate nach Ablauf mit 25 % Zuschlag |
| Vollständige Verlängerung | Korrekte Gebührenzahlung genügt grundsätzlich | Online-Antrag und Gebührenzahlung |
| Teilweise Verlängerung | Formular W 7412 mit den verbleibenden Waren und Dienstleistungen | Online möglich; einzelne Klassen können ausgenommen werden |
| Neue Waren hinzufügen | Bei der Verlängerung nicht möglich | Bei der Verlängerung nicht möglich |
Gebühren- und Fristenstand: 10.09.2026. Entscheidend sind der konkrete Registereintrag und die aktuellen Angaben des zuständigen Amts.
Was kostet es, eine Marke zu verlängern?
Die Kosten hängen vom Schutzgebiet, der Markenart, der Zahl der fortgeführten Klassen und einer möglichen Verspätung ab. Beim DPMA sind in der Verlängerungsgebühr für eine Individualmarke bis zu drei Klassen enthalten. Beim EUIPO wird bereits ab der zweiten Klasse zusätzlich berechnet.
| Marke | Grundgebühr | Enthaltene Klassen | Weitere Klassen |
|---|---|---|---|
| Deutsche Individualmarke | 750 € | bis zu 3 Klassen | 260 € je Klasse ab der 4. Klasse |
| Deutsche Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke | 1.800 € | bis zu 3 Klassen | 260 € je Klasse ab der 4. Klasse |
| Unionsmarke, online | 850 € | 1 Klasse | 50 € für Klasse 2; 150 € je Klasse ab Klasse 3 |
| Unionsmarke, Papier | 1.000 € | 1 Klasse | 50 € für Klasse 2; 150 € je Klasse ab Klasse 3 |
Amtliche Gebühren ohne private Beratungs- oder Servicekosten. Für eine individuelle Kostenentscheidung ist der aktuelle Gebührenrechner beziehungsweise das aktuelle Formular des Amts maßgeblich.
| Umfang | DPMA | EUIPO online | Einordnung |
|---|---|---|---|
| 1 Klasse | 750 € | 850 € | DPMA-Grundgebühr enthält bereits bis zu drei Klassen |
| 2 Klassen | 750 € | 900 € | EUIPO berechnet 50 € für die zweite Klasse |
| 3 Klassen | 750 € | 1.050 € | EUIPO berechnet ab der dritten Klasse 150 € je Klasse |
| 4 Klassen | 1.010 € | 1.200 € | DPMA berechnet ab der vierten Klasse 260 € |
| 5 Klassen | 1.270 € | 1.350 € | Nur tatsächlich benötigte Klassen fortführen |
Rechenbeispiele für Individualmarken bei fristgerechter Verlängerung. Eine verspätete Verlängerung ist teurer.
Die Verlängerung ist deutlich teurer als die ursprüngliche deutsche Online-Anmeldung. Deshalb lohnt sich vor der Zahlung eine Bestandsaufnahme: Welche Waren und Dienstleistungen werden noch angeboten, welche Klassen sind geschäftlich wichtig und welche Teile des Verzeichnisses werden nicht mehr benötigt? Die ursprünglichen Kosten einer Markenanmeldung und die EUIPO-Gebühren werden in separaten Leitfäden aufgeschlüsselt.
Welche Frist gilt für die Markenverlängerung?
Die reguläre Verlängerung sollte innerhalb der sechs Monate vor dem Ende der Schutzdauer erledigt werden. Nach dem Ablauf bleibt bei DPMA und EUIPO noch eine sechsmonatige Nachfrist. Diese Rettungsphase verursacht Zuschläge und sollte nicht als normale Planungsfrist behandelt werden.
| Zeitpunkt | DPMA | EUIPO | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| Vor dem regulären Fenster | Schutzende und Inhaberdaten kontrollieren | Registerdaten und Konto kontrollieren | Internen Verantwortlichen und Budget festlegen |
| 6 Monate vor Ablauf | Verlängerungsgebühr ist fällig | Antrag und Zahlung sind möglich | Vorgang jetzt abschließen |
| Bis zum Schutzende | Zuschlagsfreie Zahlung möglich | Reguläre Einreichung und Zahlung möglich | Nicht bis zum letzten Bankarbeitstag warten |
| Bis 6 Monate nach Ablauf | Nachfrist mit DPMA-Zuschlagsgebühren | Nachfrist mit 25 % Zuschlag | Sofort handeln und Zahlung exakt prüfen |
| Nach Ende der Nachfrist | Löschung wegen Nichtverlängerung | Löschung aus dem Register | Rechtliche Folgen individuell prüfen lassen |
Bei deutschen Marken hängt das konkrete Schutzende vom Anmeldedatum ab. Für ab dem 14. Januar 2019 eingetragene Marken endet die zehnjährige Schutzdauer grundsätzlich an dem Kalendertag, der dem Anmeldetag entspricht. Bei älteren Marken endet sie nach der DPMA-Darstellung mit Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt. Maßgeblich ist das im Register ausgewiesene Schutzendedatum.
Wie verlängert man eine deutsche Marke beim DPMA?
Bei einer vollständigen Verlängerung genügt grundsätzlich die korrekte Zahlung der Verlängerungsgebühr mit Registernummer und Gebührennummer. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht zwingend. Wer den Schutz nur für einen Teil der Waren und Dienstleistungen fortführen möchte, verwendet das amtliche Formular W 7412.
- 1Registereintrag prüfen
Registernummer, Schutzendedatum, Inhaber, Zustellanschrift sowie bestehende Waren und Dienstleistungen in DPMAregister kontrollieren.
- 2Schutzumfang entscheiden
Festlegen, ob die Marke vollständig oder nur für einen Teil der bisherigen Waren und Dienstleistungen verlängert werden soll.
- 3Gebühr berechnen
Für eine Individualmarke 750 Euro bis zu drei Klassen und 260 Euro für jede weitere fortzuführende Klasse kalkulieren.
- 4Zahlung eindeutig zuordnen
Bei der Zahlung die richtige Gebührennummer, die Registernummer und den Namen des Inhabers angeben.
- 5Teilweise Verlängerung beantragen
Nur bei einer Einschränkung das Formular W 7412 ausfüllen und die verbleibenden Waren und Dienstleistungen konkret benennen.
- 6Registerstand nachhalten
Nach der Buchung kontrollieren, ob das neue Schutzendedatum in DPMAregister eingetragen wurde.
| Vorhaben | Formular W 7412 | Wichtig |
|---|---|---|
| Alle bisherigen Waren und Dienstleistungen verlängern | Grundsätzlich nicht erforderlich | Vollständige und korrekt zugeordnete Zahlung genügt |
| Nur einzelne Klassen verlängern | Erforderlich | Die fortzuführenden Waren und Dienstleistungen konkret angeben |
| Einzelne Begriffe innerhalb einer Klasse streichen | Erforderlich | Teilweise Verlängerung bewirkt eine Einschränkung des Schutzumfangs |
| Neue Waren oder Dienstleistungen ergänzen | Nicht möglich | Dafür ist grundsätzlich eine neue Markenanmeldung zu prüfen |
| Inhaber oder Anschrift ändern | Anderes Formular | Registeränderung getrennt von der Verlängerung beantragen |
Wie verlängert man eine Unionsmarke beim EUIPO?
Das EUIPO empfiehlt die elektronische Verlängerung über sein Online-Formular. Sie kostet für eine Individualmarke 850 Euro für die erste Klasse und ist damit günstiger als die Papierverlängerung. Antrag und Zahlung müssen regulär spätestens bis zum Ablaufdatum eingehen.
- 1EUIPO-Konto öffnen
Die betreffende Unionsmarke aufrufen und Inhaber-, Vertreter- und Kontaktdaten kontrollieren.
- 2Klassen auswählen
Entscheiden, ob alle oder nur bestimmte eingetragene Klassen fortgeführt werden sollen.
- 3Online-Verlängerung starten
Das offizielle Verlängerungsformular nutzen; die elektronische Variante ist günstiger als Papier.
- 4Gebühren prüfen und zahlen
850 Euro für die erste Klasse, 50 Euro für die zweite und 150 Euro für jede weitere Klasse berücksichtigen.
- 5Bestätigung sichern
Einreichungs- und Zahlungsbestätigung herunterladen und die Registeraktualisierung kontrollieren.
Wer künftig nur noch in einzelnen EU-Staaten Schutz benötigt, sollte nicht vorschnell auf eine Verlängerung verzichten. Das EUIPO nennt neben der Verlängerung auch die Umwandlung in nationale Rechte als mögliche Strategie. Das ist rechtlich und kostenmäßig komplexer und sollte vor Fristablauf individuell geprüft werden. Grundlagen zur Reichweite finden sich im Vergleich deutsche Marke oder EU-Marke.
Kann man die Marke bei der Verlängerung ändern?
Das registrierte Zeichen kann durch die Verlängerung nicht modernisiert oder ausgetauscht werden. Auch neue Waren und Dienstleistungen lassen sich nicht ergänzen. Möglich ist nur, den bisherigen Schutzumfang vollständig fortzuführen oder durch Streichungen einzuschränken.
| Änderungswunsch | Bei Verlängerung möglich? | Sinnvoller Weg |
|---|---|---|
| Gleiches Zeichen weiter schützen | Ja | Marke fristgerecht verlängern |
| Nicht mehr benötigte Waren streichen | Ja | Teilweise Verlängerung wählen |
| Nicht mehr benötigte Klassen streichen | Ja | Kosten und tatsächliche Nutzung gemeinsam prüfen |
| Neue Produkte oder Leistungen ergänzen | Nein | Neue Anmeldung für den zusätzlichen Schutzumfang prüfen |
| Logo oder Schreibweise modernisieren | Nein | Neue Marke für das veränderte Zeichen prüfen |
| Inhaber- oder Adressdaten berichtigen | Nicht als Verlängerung | Gesonderte Registeränderung einreichen |
Die Entscheidung über eine neue Anmeldung hängt davon ab, wie stark sich Zeichen, Angebot oder Geschäftsmodell verändert haben. Wer bislang nur eine Wortmarke besitzt und nun zusätzlich ein neues Logo schützen möchte, sollte die Unterschiede zwischen Wortmarke und Wort-/Bildmarke beachten. Eine Verlängerung ersetzt keine Recherche für ein neues Zeichen.
Wann lohnt sich die Verlängerung einer Marke?
Eine Verlängerung ist besonders sinnvoll, wenn das Zeichen weiter geschäftlich genutzt wird, Wiedererkennung aufgebaut hat oder für Lizenzen, Vertrieb und Unternehmenswert relevant bleibt. Vor der Zahlung sollten jedoch Nutzung, Schutzumfang, mögliche Konflikte und die künftige Marktstrategie geprüft werden.
| Prüffrage | Spricht eher für Verlängerung | Spricht für nähere Prüfung |
|---|---|---|
| Wird die Marke aktiv genutzt? | Ja, nachweisbar für zentrale Waren oder Dienstleistungen | Seit Jahren keine ernsthafte Nutzung |
| Hat der Name wirtschaftlichen Wert? | Bekanntheit, Kundenbindung, Lizenzen oder Vertrieb | Projekt dauerhaft beendet |
| Passt der Schutzumfang noch? | Klassen decken das heutige Angebot ab | Viele alte Klassen, neue Angebote nicht erfasst |
| Bleibt das Schutzgebiet relevant? | Deutschland beziehungsweise EU bleiben Kernmärkte | Geschäft vollständig verlagert oder aufgegeben |
| Sind Registerdaten aktuell? | Inhaber und Anschrift stimmen | Umfirmierung, Verkauf oder Adresswechsel nicht eingetragen |
Allein die Zahlung schützt nicht gegen einen späteren Verfallsantrag wegen Nichtbenutzung. Nach § 49 MarkenG kann eine Marke auf Antrag verfallen, wenn sie über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren nicht rechtserhaltend benutzt wurde. Unternehmen sollten deshalb Nutzungsnachweise wie Produktabbildungen, Rechnungen, Werbemittel und zeitlich dokumentierte Vertriebsunterlagen geordnet aufbewahren.
Welche Fehler sollte man bei der Verlängerung vermeiden?
Die größten Risiken sind ein falsch berechnetes Schutzende, eine unvollständige oder nicht zuordenbare Zahlung, veraltete Registerdaten, unnötige Klassen und betrügerische Zahlungsaufforderungen. Ein fester Fristenprozess reduziert diese Risiken deutlich.
| Fehler | Mögliche Folge | Besser |
|---|---|---|
| Erinnerung des Amts abwarten | Frist wird bei falscher Anschrift übersehen | Schutzende intern mit Vorfristen überwachen |
| Zu spät zahlen | Zuschläge oder endgültiger Schutzverlust | Reguläres Sechsmonatsfenster nutzen |
| Registernummer fehlt | Zahlung kann nicht sicher zugeordnet werden | Verwendungszweck und Gebührennummer exakt übernehmen |
| Alle Klassen ungeprüft verlängern | Unnötig hohe Kosten | Tatsächliche und geplante Nutzung je Klasse bewerten |
| Neue Produkte einfach ergänzen | Erweiterung wird nicht wirksam | Separate Neuanmeldung prüfen |
| Behördenähnliche Rechnung bezahlen | Zahlung an privaten Anbieter ohne Verlängerungswirkung | Empfänger und offiziellen Registervorgang prüfen |
Praktische Fristenroutine für Unternehmen
- Schutzendedatum und Registernummer zentral dokumentieren
- Zwölf, neun und sechs Monate vor Ablauf interne Erinnerungen setzen
- Inhaber- und Zustelldaten mindestens jährlich prüfen
- Nutzung und benötigte Klassen vor der Budgetfreigabe bewerten
- Nur über offizielle Portale oder eindeutig verifizierte Amtskonten zahlen
- Bestätigung, Kontoauszug und aktualisierten Registerauszug archivieren
Häufige Fragen
Wie lange ist eine eingetragene Marke gültig?
Eine deutsche Marke und eine Unionsmarke gelten grundsätzlich zehn Jahre ab dem maßgeblichen Anmeldetag. Sie können anschließend beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.
Was kostet die Verlängerung einer Marke beim DPMA?
Die Verlängerung einer deutschen Individualmarke kostet derzeit 750 Euro für bis zu drei Klassen. Für jede fortgeführte Klasse ab der vierten Klasse fallen zusätzlich 260 Euro an. Bei verspäteter Zahlung kommen Zuschlagsgebühren hinzu.
Was kostet die Verlängerung einer Unionsmarke?
Die elektronische EUIPO-Verlängerung kostet 850 Euro für eine Klasse, 50 Euro für die zweite Klasse und 150 Euro für jede Klasse ab der dritten. Die Papierverlängerung hat eine Grundgebühr von 1.000 Euro.
Wann muss eine Marke verlängert werden?
Regulär wird die Verlängerung in den sechs Monaten vor dem Schutzende erledigt. Wer das Ablaufdatum verpasst, hat noch eine sechsmonatige Nachfrist, muss dann aber zusätzliche Gebühren bezahlen.
Brauche ich beim DPMA immer einen Verlängerungsantrag?
Für die vollständige Verlängerung einer deutschen Marke genügt grundsätzlich die fristgerechte, vollständige und korrekt zugeordnete Gebührenzahlung. Für eine teilweise Verlängerung ist das Formular W 7412 erforderlich.
Kann ich bei der Verlängerung neue Klassen hinzufügen?
Nein. Eine Verlängerung kann den bestehenden Schutzumfang fortführen oder einschränken, aber nicht erweitern. Für neue Waren, Dienstleistungen oder Klassen ist grundsätzlich eine neue Anmeldung zu prüfen.
Was passiert, wenn ich die Nachfrist verpasse?
Wird auch die sechsmonatige Nachfrist nicht eingehalten, wird die Marke wegen Nichtverlängerung aus dem Register gelöscht. Welche Möglichkeiten danach bestehen, sollte wegen möglicher Zwischenrechte individuell geprüft werden.
Ist eine behördenähnliche Verlängerungsrechnung echt?
Nicht unbedingt. DPMA und EUIPO warnen vor irreführenden privaten Zahlungsaufforderungen. Prüfe Absender, Empfänger, Registernummer und den Vorgang direkt über die offizielle Website beziehungsweise das amtliche Konto, bevor du zahlst.
Bleibt eine unbenutzte Marke durch Verlängerung unangreifbar?
Nein. Die rechtzeitige Verlängerung verhindert nur den Ablauf wegen Nichtverlängerung. Eine über fünf Jahre nicht rechtserhaltend benutzte Marke kann unabhängig davon auf Antrag wegen Verfalls gelöscht werden.
Quellen und Datenstand
Für amtliche Gebühren und Verfahren verwenden wir vorrangig Primärquellen. Maßgeblich sind stets die aktuellen Angaben der zuständigen Stellen.
- 01Prüfung, Eintragung und VerlängerungDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
- 02Antrag auf vollständige oder teilweise Verlängerung einer Marke (W 7412)Deutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
- 03§ 47 MarkenG – Schutzdauer und VerlängerungBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am
- 04§ 49 MarkenG – VerfallBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am
- 05Markenschutz und BenutzungsverpflichtungDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
- 06Meine Anmeldung verwalten: Unionsmarke verlängernAmt der Europäischen Union für geistiges Eigentum · geprüft am
- 07Häufig gestellte Fragen: VerlängerungenAmt der Europäischen Union für geistiges Eigentum · geprüft am
- 08Verordnung (EU) 2017/1001 über die UnionsmarkeEUR-Lex · geprüft am