Markenpflege · Verlängerung

Marke verlängern: Fristen, Kosten und Ablauf bei DPMA und EUIPO

Marke verlängern: Fristen, Kosten und Nachfrist bei DPMA und EUIPO. So bleibt der Schutz bestehen und teure Fehler werden vermieden.

Kurzantwort

Eine eingetragene Marke gilt grundsätzlich zehn Jahre und kann anschließend beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden. Beim DPMA kostet die Verlängerung einer Individualmarke derzeit 750 Euro für bis zu drei Klassen; jede weitere Klasse kostet 260 Euro. Eine Unionsmarke kostet bei elektronischer Verlängerung 850 Euro für eine Klasse, 50 Euro für die zweite und 150 Euro ab der dritten Klasse. Regulär wird innerhalb der sechs Monate vor dem Ablaufdatum gehandelt. Danach besteht noch eine sechsmonatige Nachfrist mit Zuschlägen. Wer auch diese Frist versäumt, verliert den Registerschutz.

Schutzdauer
10 Jahre
anschließend beliebig oft verlängerbar
DPMA-Verlängerung
750 €
Individualmarke, bis zu drei Klassen
EUIPO online
850 €
Individualmarke, eine Klasse
Reguläres Zeitfenster
6 Monate
vor Ablauf der Schutzdauer
Nachfrist
weitere 6 Monate
nur mit Zuschlag
Verlängerungswirkung
+10 Jahre
ab Ende der bisherigen Schutzdauer

Wie kann man eine Marke verlängern?

Für eine deutsche Marke genügt bei vollständiger Verlängerung grundsätzlich die fristgerechte und korrekt zugeordnete Zahlung der DPMA-Verlängerungsgebühr. Eine teilweise Verlängerung erfordert das Formular W 7412. Eine Unionsmarke wird am einfachsten über das Online-Verlängerungsformular des EUIPO verlängert. In beiden Systemen sollte der Vorgang vor dem Ablaufdatum erledigt werden.

Markenverlängerung bei DPMA und EUIPO auf einen Blick
PunktDeutsche Marke beim DPMAUnionsmarke beim EUIPO
Schutzdauer10 Jahre ab dem maßgeblichen Anmeldetag10 Jahre ab dem Anmeldetag
Reguläres ZeitfensterGebühr wird 6 Monate vor Schutzende fällig; bis Schutzende zuschlagsfrei zahlbarAntrag und Gebühr innerhalb von 6 Monaten vor dem Ablaufdatum
Nachfrist6 Monate nach Schutzende mit Zuschlagsgebühren6 Monate nach Ablauf mit 25 % Zuschlag
Vollständige VerlängerungKorrekte Gebührenzahlung genügt grundsätzlichOnline-Antrag und Gebührenzahlung
Teilweise VerlängerungFormular W 7412 mit den verbleibenden Waren und DienstleistungenOnline möglich; einzelne Klassen können ausgenommen werden
Neue Waren hinzufügenBei der Verlängerung nicht möglichBei der Verlängerung nicht möglich

Gebühren- und Fristenstand: 10.09.2026. Entscheidend sind der konkrete Registereintrag und die aktuellen Angaben des zuständigen Amts.

Was kostet es, eine Marke zu verlängern?

Die Kosten hängen vom Schutzgebiet, der Markenart, der Zahl der fortgeführten Klassen und einer möglichen Verspätung ab. Beim DPMA sind in der Verlängerungsgebühr für eine Individualmarke bis zu drei Klassen enthalten. Beim EUIPO wird bereits ab der zweiten Klasse zusätzlich berechnet.

Amtliche Kosten einer regulären Markenverlängerung 2026
MarkeGrundgebührEnthaltene KlassenWeitere Klassen
Deutsche Individualmarke750 €bis zu 3 Klassen260 € je Klasse ab der 4. Klasse
Deutsche Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke1.800 €bis zu 3 Klassen260 € je Klasse ab der 4. Klasse
Unionsmarke, online850 €1 Klasse50 € für Klasse 2; 150 € je Klasse ab Klasse 3
Unionsmarke, Papier1.000 €1 Klasse50 € für Klasse 2; 150 € je Klasse ab Klasse 3

Amtliche Gebühren ohne private Beratungs- oder Servicekosten. Für eine individuelle Kostenentscheidung ist der aktuelle Gebührenrechner beziehungsweise das aktuelle Formular des Amts maßgeblich.

Kostenbeispiele nach Anzahl der Klassen
UmfangDPMAEUIPO onlineEinordnung
1 Klasse750 €850 €DPMA-Grundgebühr enthält bereits bis zu drei Klassen
2 Klassen750 €900 €EUIPO berechnet 50 € für die zweite Klasse
3 Klassen750 €1.050 €EUIPO berechnet ab der dritten Klasse 150 € je Klasse
4 Klassen1.010 €1.200 €DPMA berechnet ab der vierten Klasse 260 €
5 Klassen1.270 €1.350 €Nur tatsächlich benötigte Klassen fortführen

Rechenbeispiele für Individualmarken bei fristgerechter Verlängerung. Eine verspätete Verlängerung ist teurer.

Die Verlängerung ist deutlich teurer als die ursprüngliche deutsche Online-Anmeldung. Deshalb lohnt sich vor der Zahlung eine Bestandsaufnahme: Welche Waren und Dienstleistungen werden noch angeboten, welche Klassen sind geschäftlich wichtig und welche Teile des Verzeichnisses werden nicht mehr benötigt? Die ursprünglichen Kosten einer Markenanmeldung und die EUIPO-Gebühren werden in separaten Leitfäden aufgeschlüsselt.

Welche Frist gilt für die Markenverlängerung?

Die reguläre Verlängerung sollte innerhalb der sechs Monate vor dem Ende der Schutzdauer erledigt werden. Nach dem Ablauf bleibt bei DPMA und EUIPO noch eine sechsmonatige Nachfrist. Diese Rettungsphase verursacht Zuschläge und sollte nicht als normale Planungsfrist behandelt werden.

Zeitachse der Verlängerung
ZeitpunktDPMAEUIPOEmpfehlung
Vor dem regulären FensterSchutzende und Inhaberdaten kontrollierenRegisterdaten und Konto kontrollierenInternen Verantwortlichen und Budget festlegen
6 Monate vor AblaufVerlängerungsgebühr ist fälligAntrag und Zahlung sind möglichVorgang jetzt abschließen
Bis zum SchutzendeZuschlagsfreie Zahlung möglichReguläre Einreichung und Zahlung möglichNicht bis zum letzten Bankarbeitstag warten
Bis 6 Monate nach AblaufNachfrist mit DPMA-ZuschlagsgebührenNachfrist mit 25 % ZuschlagSofort handeln und Zahlung exakt prüfen
Nach Ende der NachfristLöschung wegen NichtverlängerungLöschung aus dem RegisterRechtliche Folgen individuell prüfen lassen

Bei deutschen Marken hängt das konkrete Schutzende vom Anmeldedatum ab. Für ab dem 14. Januar 2019 eingetragene Marken endet die zehnjährige Schutzdauer grundsätzlich an dem Kalendertag, der dem Anmeldetag entspricht. Bei älteren Marken endet sie nach der DPMA-Darstellung mit Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt. Maßgeblich ist das im Register ausgewiesene Schutzendedatum.

Wie verlängert man eine deutsche Marke beim DPMA?

Bei einer vollständigen Verlängerung genügt grundsätzlich die korrekte Zahlung der Verlängerungsgebühr mit Registernummer und Gebührennummer. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht zwingend. Wer den Schutz nur für einen Teil der Waren und Dienstleistungen fortführen möchte, verwendet das amtliche Formular W 7412.

  1. 1
    Registereintrag prüfen

    Registernummer, Schutzendedatum, Inhaber, Zustellanschrift sowie bestehende Waren und Dienstleistungen in DPMAregister kontrollieren.

  2. 2
    Schutzumfang entscheiden

    Festlegen, ob die Marke vollständig oder nur für einen Teil der bisherigen Waren und Dienstleistungen verlängert werden soll.

  3. 3
    Gebühr berechnen

    Für eine Individualmarke 750 Euro bis zu drei Klassen und 260 Euro für jede weitere fortzuführende Klasse kalkulieren.

  4. 4
    Zahlung eindeutig zuordnen

    Bei der Zahlung die richtige Gebührennummer, die Registernummer und den Namen des Inhabers angeben.

  5. 5
    Teilweise Verlängerung beantragen

    Nur bei einer Einschränkung das Formular W 7412 ausfüllen und die verbleibenden Waren und Dienstleistungen konkret benennen.

  6. 6
    Registerstand nachhalten

    Nach der Buchung kontrollieren, ob das neue Schutzendedatum in DPMAregister eingetragen wurde.

Wann ist das DPMA-Formular W 7412 erforderlich?
VorhabenFormular W 7412Wichtig
Alle bisherigen Waren und Dienstleistungen verlängernGrundsätzlich nicht erforderlichVollständige und korrekt zugeordnete Zahlung genügt
Nur einzelne Klassen verlängernErforderlichDie fortzuführenden Waren und Dienstleistungen konkret angeben
Einzelne Begriffe innerhalb einer Klasse streichenErforderlichTeilweise Verlängerung bewirkt eine Einschränkung des Schutzumfangs
Neue Waren oder Dienstleistungen ergänzenNicht möglichDafür ist grundsätzlich eine neue Markenanmeldung zu prüfen
Inhaber oder Anschrift ändernAnderes FormularRegisteränderung getrennt von der Verlängerung beantragen

Wie verlängert man eine Unionsmarke beim EUIPO?

Das EUIPO empfiehlt die elektronische Verlängerung über sein Online-Formular. Sie kostet für eine Individualmarke 850 Euro für die erste Klasse und ist damit günstiger als die Papierverlängerung. Antrag und Zahlung müssen regulär spätestens bis zum Ablaufdatum eingehen.

  1. 1
    EUIPO-Konto öffnen

    Die betreffende Unionsmarke aufrufen und Inhaber-, Vertreter- und Kontaktdaten kontrollieren.

  2. 2
    Klassen auswählen

    Entscheiden, ob alle oder nur bestimmte eingetragene Klassen fortgeführt werden sollen.

  3. 3
    Online-Verlängerung starten

    Das offizielle Verlängerungsformular nutzen; die elektronische Variante ist günstiger als Papier.

  4. 4
    Gebühren prüfen und zahlen

    850 Euro für die erste Klasse, 50 Euro für die zweite und 150 Euro für jede weitere Klasse berücksichtigen.

  5. 5
    Bestätigung sichern

    Einreichungs- und Zahlungsbestätigung herunterladen und die Registeraktualisierung kontrollieren.

Wer künftig nur noch in einzelnen EU-Staaten Schutz benötigt, sollte nicht vorschnell auf eine Verlängerung verzichten. Das EUIPO nennt neben der Verlängerung auch die Umwandlung in nationale Rechte als mögliche Strategie. Das ist rechtlich und kostenmäßig komplexer und sollte vor Fristablauf individuell geprüft werden. Grundlagen zur Reichweite finden sich im Vergleich deutsche Marke oder EU-Marke.

Kann man die Marke bei der Verlängerung ändern?

Das registrierte Zeichen kann durch die Verlängerung nicht modernisiert oder ausgetauscht werden. Auch neue Waren und Dienstleistungen lassen sich nicht ergänzen. Möglich ist nur, den bisherigen Schutzumfang vollständig fortzuführen oder durch Streichungen einzuschränken.

Was sich bei einer Markenverlängerung ändern lässt
ÄnderungswunschBei Verlängerung möglich?Sinnvoller Weg
Gleiches Zeichen weiter schützenJaMarke fristgerecht verlängern
Nicht mehr benötigte Waren streichenJaTeilweise Verlängerung wählen
Nicht mehr benötigte Klassen streichenJaKosten und tatsächliche Nutzung gemeinsam prüfen
Neue Produkte oder Leistungen ergänzenNeinNeue Anmeldung für den zusätzlichen Schutzumfang prüfen
Logo oder Schreibweise modernisierenNeinNeue Marke für das veränderte Zeichen prüfen
Inhaber- oder Adressdaten berichtigenNicht als VerlängerungGesonderte Registeränderung einreichen

Die Entscheidung über eine neue Anmeldung hängt davon ab, wie stark sich Zeichen, Angebot oder Geschäftsmodell verändert haben. Wer bislang nur eine Wortmarke besitzt und nun zusätzlich ein neues Logo schützen möchte, sollte die Unterschiede zwischen Wortmarke und Wort-/Bildmarke beachten. Eine Verlängerung ersetzt keine Recherche für ein neues Zeichen.

Wann lohnt sich die Verlängerung einer Marke?

Eine Verlängerung ist besonders sinnvoll, wenn das Zeichen weiter geschäftlich genutzt wird, Wiedererkennung aufgebaut hat oder für Lizenzen, Vertrieb und Unternehmenswert relevant bleibt. Vor der Zahlung sollten jedoch Nutzung, Schutzumfang, mögliche Konflikte und die künftige Marktstrategie geprüft werden.

Entscheidungshilfe vor der Verlängerungsgebühr
PrüffrageSpricht eher für VerlängerungSpricht für nähere Prüfung
Wird die Marke aktiv genutzt?Ja, nachweisbar für zentrale Waren oder DienstleistungenSeit Jahren keine ernsthafte Nutzung
Hat der Name wirtschaftlichen Wert?Bekanntheit, Kundenbindung, Lizenzen oder VertriebProjekt dauerhaft beendet
Passt der Schutzumfang noch?Klassen decken das heutige Angebot abViele alte Klassen, neue Angebote nicht erfasst
Bleibt das Schutzgebiet relevant?Deutschland beziehungsweise EU bleiben KernmärkteGeschäft vollständig verlagert oder aufgegeben
Sind Registerdaten aktuell?Inhaber und Anschrift stimmenUmfirmierung, Verkauf oder Adresswechsel nicht eingetragen

Allein die Zahlung schützt nicht gegen einen späteren Verfallsantrag wegen Nichtbenutzung. Nach § 49 MarkenG kann eine Marke auf Antrag verfallen, wenn sie über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren nicht rechtserhaltend benutzt wurde. Unternehmen sollten deshalb Nutzungsnachweise wie Produktabbildungen, Rechnungen, Werbemittel und zeitlich dokumentierte Vertriebsunterlagen geordnet aufbewahren.

Welche Fehler sollte man bei der Verlängerung vermeiden?

Die größten Risiken sind ein falsch berechnetes Schutzende, eine unvollständige oder nicht zuordenbare Zahlung, veraltete Registerdaten, unnötige Klassen und betrügerische Zahlungsaufforderungen. Ein fester Fristenprozess reduziert diese Risiken deutlich.

Typische Fehler bei der Markenverlängerung
FehlerMögliche FolgeBesser
Erinnerung des Amts abwartenFrist wird bei falscher Anschrift übersehenSchutzende intern mit Vorfristen überwachen
Zu spät zahlenZuschläge oder endgültiger SchutzverlustReguläres Sechsmonatsfenster nutzen
Registernummer fehltZahlung kann nicht sicher zugeordnet werdenVerwendungszweck und Gebührennummer exakt übernehmen
Alle Klassen ungeprüft verlängernUnnötig hohe KostenTatsächliche und geplante Nutzung je Klasse bewerten
Neue Produkte einfach ergänzenErweiterung wird nicht wirksamSeparate Neuanmeldung prüfen
Behördenähnliche Rechnung bezahlenZahlung an privaten Anbieter ohne VerlängerungswirkungEmpfänger und offiziellen Registervorgang prüfen

Praktische Fristenroutine für Unternehmen

  • Schutzendedatum und Registernummer zentral dokumentieren
  • Zwölf, neun und sechs Monate vor Ablauf interne Erinnerungen setzen
  • Inhaber- und Zustelldaten mindestens jährlich prüfen
  • Nutzung und benötigte Klassen vor der Budgetfreigabe bewerten
  • Nur über offizielle Portale oder eindeutig verifizierte Amtskonten zahlen
  • Bestätigung, Kontoauszug und aktualisierten Registerauszug archivieren
FAQ

Häufige Fragen

Wie lange ist eine eingetragene Marke gültig?

Eine deutsche Marke und eine Unionsmarke gelten grundsätzlich zehn Jahre ab dem maßgeblichen Anmeldetag. Sie können anschließend beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.

Was kostet die Verlängerung einer Marke beim DPMA?

Die Verlängerung einer deutschen Individualmarke kostet derzeit 750 Euro für bis zu drei Klassen. Für jede fortgeführte Klasse ab der vierten Klasse fallen zusätzlich 260 Euro an. Bei verspäteter Zahlung kommen Zuschlagsgebühren hinzu.

Was kostet die Verlängerung einer Unionsmarke?

Die elektronische EUIPO-Verlängerung kostet 850 Euro für eine Klasse, 50 Euro für die zweite Klasse und 150 Euro für jede Klasse ab der dritten. Die Papierverlängerung hat eine Grundgebühr von 1.000 Euro.

Wann muss eine Marke verlängert werden?

Regulär wird die Verlängerung in den sechs Monaten vor dem Schutzende erledigt. Wer das Ablaufdatum verpasst, hat noch eine sechsmonatige Nachfrist, muss dann aber zusätzliche Gebühren bezahlen.

Brauche ich beim DPMA immer einen Verlängerungsantrag?

Für die vollständige Verlängerung einer deutschen Marke genügt grundsätzlich die fristgerechte, vollständige und korrekt zugeordnete Gebührenzahlung. Für eine teilweise Verlängerung ist das Formular W 7412 erforderlich.

Kann ich bei der Verlängerung neue Klassen hinzufügen?

Nein. Eine Verlängerung kann den bestehenden Schutzumfang fortführen oder einschränken, aber nicht erweitern. Für neue Waren, Dienstleistungen oder Klassen ist grundsätzlich eine neue Anmeldung zu prüfen.

Was passiert, wenn ich die Nachfrist verpasse?

Wird auch die sechsmonatige Nachfrist nicht eingehalten, wird die Marke wegen Nichtverlängerung aus dem Register gelöscht. Welche Möglichkeiten danach bestehen, sollte wegen möglicher Zwischenrechte individuell geprüft werden.

Ist eine behördenähnliche Verlängerungsrechnung echt?

Nicht unbedingt. DPMA und EUIPO warnen vor irreführenden privaten Zahlungsaufforderungen. Prüfe Absender, Empfänger, Registernummer und den Vorgang direkt über die offizielle Website beziehungsweise das amtliche Konto, bevor du zahlst.

Bleibt eine unbenutzte Marke durch Verlängerung unangreifbar?

Nein. Die rechtzeitige Verlängerung verhindert nur den Ablauf wegen Nichtverlängerung. Eine über fünf Jahre nicht rechtserhaltend benutzte Marke kann unabhängig davon auf Antrag wegen Verfalls gelöscht werden.

Nachvollziehbarkeit

Quellen und Datenstand

Für amtliche Gebühren und Verfahren verwenden wir vorrangig Primärquellen. Maßgeblich sind stets die aktuellen Angaben der zuständigen Stellen.

  1. 01Prüfung, Eintragung und VerlängerungDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
  2. 02Antrag auf vollständige oder teilweise Verlängerung einer Marke (W 7412)Deutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
  3. 03§ 47 MarkenG – Schutzdauer und VerlängerungBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am
  4. 04§ 49 MarkenG – VerfallBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am
  5. 05Markenschutz und BenutzungsverpflichtungDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
  6. 06Meine Anmeldung verwalten: Unionsmarke verlängernAmt der Europäischen Union für geistiges Eigentum · geprüft am
  7. 07Häufig gestellte Fragen: VerlängerungenAmt der Europäischen Union für geistiges Eigentum · geprüft am
  8. 08Verordnung (EU) 2017/1001 über die UnionsmarkeEUR-Lex · geprüft am
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