Der KMU-Fonds 2026 sieht für nationale und EU-weite Markenanmeldungen grundsätzlich eine Erstattung von 75 Prozent der förderfähigen amtlichen Gebühren vor, begrenzt auf 700 Euro für Marken und Designs. Aktuell ist Gutschein 2 für neue Anträge jedoch nicht verfügbar, weil die vorgesehenen Mittel ausgeschöpft sind. Wer noch keinen bewilligten Gutschein besitzt, sollte deshalb keine Erstattung einplanen und ausschließlich den offiziellen Status beim EUIPO verfolgen. Eine Markenanmeldung, die vor dem positiven Finanzhilfebescheid begonnen wurde, ist nicht nachträglich förderfähig.
- Aktueller Status
- Gutschein 2 geschlossen für neue Anträge; Stand 04.09.2026
- Erstattung
- 75 % nationale und EU-weite förderfähige Amtsgebühren
- Höchstbetrag
- 700 € gemeinsam für Marken und Designs je KMU
- Reihenfolge
- Erst Gutschein, dann Anmeldung sonst keine rückwirkende Erstattung
- Zielgruppe
- EU-KMU nach der maßgeblichen KMU-Definition
- Programmzeitraum
- Bis 04.12.2026 vorzeitige Schließung bei ausgeschöpften Mitteln
Was ist der KMU-Fonds 2026 für Marken?
Der KMU-Fonds ist ein EU-Finanzhilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen. Gutschein 2 kann grundsätzlich 75 Prozent förderfähiger amtlicher Gebühren für nationale oder EU-weite Marken- und Designanmeldungen erstatten, insgesamt höchstens 700 Euro. Am 4. September 2026 ist dieser Gutschein für neue Anträge geschlossen.
| Frage | Antwort | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
| Wie hoch ist die Förderung? | 75 % der förderfähigen amtlichen Gebühren | Das Unternehmen zahlt zunächst selbst und beantragt danach die Erstattung |
| Wie hoch ist der Höchstbetrag? | 700 € für Marken und Designs | Mehrere förderfähige Vorgänge teilen sich den verfügbaren Gutscheinwert |
| Ist Gutschein 2 aktuell beantragbar? | Nein | EUIPO und DPMA melden ausgeschöpfte Mittel für neue Anträge |
| Kann eine frühere Anmeldung nachträglich gefördert werden? | Nein | Die Tätigkeit darf erst nach dem positiven Finanzhilfebescheid beginnen |
| Wer kann beantragen? | In der EU ansässige KMU | Privatpersonen ohne antragstellendes KMU fallen nicht in diese Zielgruppe |
Status und Konditionen wurden am 04.09.2026 anhand der deutschen EUIPO- und DPMA-Seiten geprüft. Die offizielle Statusanzeige ist maßgeblich.
Wie viel kann der KMU-Fonds bei einer Marke sparen?
Bei einer elektronischen deutschen Markenanmeldung mit bis zu drei Klassen beträgt die amtliche Gebühr derzeit 290 Euro. Wäre ein gültiger Gutschein 2 vorhanden und die Gebühr vollständig förderfähig, entsprächen 75 Prozent rechnerisch 217,50 Euro. Bei einer EU-Marke mit einer Klasse wären es rechnerisch 637,50 Euro von 850 Euro.
| Anmeldung | Amtliche Gebühr | Rechnerische Erstattung | Verbleibende Amtsgebühr |
|---|---|---|---|
| Deutschland, elektronisch, bis 3 Klassen | 290,00 € | 217,50 € | 72,50 € |
| Deutschland, elektronisch, 4 Klassen | 390,00 € | 292,50 € | 97,50 € |
| EU-Marke, 1 Klasse | 850,00 € | 637,50 € | 212,50 € |
| EU-Marke, 2 Klassen | 900,00 € | 675,00 € | 225,00 € |
| EU-Marke, 3 Klassen | 1.050,00 € | 700,00 € Höchstbetrag | 350,00 € |
Rechenbeispiele, keine Förderzusage. Der 700-Euro-Höchstbetrag gilt gemeinsam für förderfähige Marken- und Designaktivitäten des Gutscheins. Gebührenstand: 04.09.2026.
Die deutsche elektronische Grundgebühr umfasst bis zu drei Klassen. Ab der vierten Klasse verlangt das DPMA aktuell 100 Euro je weiterer Klasse. Beim EUIPO deckt die Online-Grundgebühr von 850 Euro eine Klasse ab; die zweite Klasse kostet 50 Euro und jede Klasse ab der dritten 150 Euro. Die Unterschiede zwischen beiden Schutzgebieten erklärt Deutschland oder EU-Marke.
Ist der KMU-Fonds 2026 für Marken noch offen?
Nein, aktuell nicht für neue Marken- und Designanträge. Das EUIPO kennzeichnet Gutschein 2 wegen der hohen Zahl eingegangener Anträge als nicht verfügbar. Das DPMA bestätigt denselben Status. Andere Gutscheine können einen anderen Verfügbarkeitsstatus haben.
| Bereich | Gutschein | Status am 04.09.2026 | Was tun? |
|---|---|---|---|
| Marken und Designs | Gutschein 2 | Für neue Anträge nicht verfügbar | Offizielle EUIPO-Seite beobachten; nicht mit Förderung kalkulieren |
| Bereits bewilligter Gutschein | Gutschein 2 | Individuelle Laufzeit im Bescheid | Fristen im eigenen Konto und Finanzhilfebescheid prüfen |
| IP-Scan | Gutschein 1 | Für neue Anträge nicht verfügbar | Nicht mit Gutschein 2 verwechseln |
| Patente | Gutschein 3 | Separater Status | Für eine reine Markenanmeldung nicht einschlägig |
Der allgemeine Programmzeitraum läuft nach EUIPO-Angaben vom 2. Februar bis 4. Dezember 2026. Das bedeutet nicht, dass jeder Gutschein während dieses gesamten Zeitraums verfügbar bleibt. Die Mittel sind begrenzt und werden nach der Reihenfolge der Anträge vergeben. Deshalb konnte der Marken- und Designgutschein schon vor dem allgemeinen Enddatum schließen.
Sinnvolle Schritte bei geschlossenem Gutschein
- Den aktuellen Status direkt auf der offiziellen EUIPO-Seite prüfen statt veralteten Drittseiten zu vertrauen
- Markenname, Inhaber und Waren-/Dienstleistungsverzeichnis unabhängig von der Förderung sauber vorbereiten
- Kostenentscheidung ohne nicht zugesagte Erstattung treffen
- Bei einer möglichen Wiederöffnung zuerst den Gutschein beantragen und den Bescheid abwarten
- Keine kostenpflichtige Markenanmeldung nur aufgrund einer erwarteten Förderung vorziehen
Welche Unternehmen erfüllen die Voraussetzungen?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich in der EU ansässige Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Nach der vom DPMA wiedergegebenen KMU-Definition sind unter anderem höchstens 250 Mitarbeitende und bestimmte Umsatz- oder Bilanzgrenzen maßgeblich.
| Kriterium | Offizielle Vorgabe | Prüfpunkt |
|---|---|---|
| Sitz | Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union | Antragstellendes Unternehmen eindeutig bestimmen |
| Unternehmensgröße | Maximal 250 Mitarbeitende | Verbundene und Partnerunternehmen können relevant sein |
| Finanzgrenze | Maximal 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme | Aktuelle Unternehmensdaten bereithalten |
| Doppelförderung | Keine andere EU-Förderung für dieselbe Tätigkeit | Bereits beantragte oder erhaltene Mittel offenlegen |
| Zeitliche Reihenfolge | Tätigkeit erst nach positiver Förderentscheidung | Markenanmeldung nicht vorher starten |
Die Einordnung als KMU kann bei Beteiligungen oder Unternehmensgruppen komplexer sein. Maßgeblich sind der aktuelle Aufruf und die EU-KMU-Definition.
Ein Einzelunternehmen kann ein KMU sein, wenn es die Voraussetzungen erfüllt. Eine Person, die lediglich privat einen Markennamen sichern möchte und kein antragstellendes Unternehmen nachweisen kann, sollte dagegen nicht von der Förderung ausgehen. Ob eine Marke unabhängig von einer Gewerbeanmeldung gehalten werden kann, ist eine andere Frage; dazu gibt es den Leitfaden Marke anmelden ohne Gewerbe.
Welche Unterlagen braucht der Antrag?
Das EUIPO verlangt insbesondere passende Unternehmens- und Banknachweise. Firmenname, Steuerdaten und Kontoinhaber müssen übereinstimmen. Unleserliche, passwortgeschützte oder widersprüchliche Dokumente können Rückfragen auslösen.
| Unterlage oder Angabe | Muss enthalten | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer- oder Steuerbescheinigung | Amtlicher Unternehmensname und passende Steuer-ID | Abweichende Schreibweise des Firmennamens |
| Kontoauszug oder Bankbescheinigung | Unternehmensname, Bankname und Logo, vollständige IBAN, BIC/SWIFT | Privatkonto oder gekürzte IBAN |
| Unternehmensangaben | Mit Nachweisen identischer Name und Sitz | Markenname statt rechtlichem Unternehmensnamen |
| Ehrenwörtliche Erklärung | Bei externem Vertreter von beiden Parteien unterzeichnet | Fehlende oder unvollständige Unterschriften |
| Fördererklärung | Angaben zu anderen EU-Mitteln für dieselbe Tätigkeit | Doppelförderung nicht angegeben |
Wie funktioniert der KMU-Fonds bei einer Markenanmeldung?
Die richtige Reihenfolge ist entscheidend: Förderantrag stellen, positiven Bescheid und Gutschein abwarten, danach die Marke anmelden und amtliche Gebühr zahlen, anschließend die Erstattung im KMU-Fonds-Konto beantragen.
- 1Verfügbarkeit prüfen
Kontrolliere auf der offiziellen EUIPO-Seite, ob Gutschein 2 neue Anträge akzeptiert. Aktuell ist das nicht der Fall.
- 2Unterlagen vorbereiten
Halte Steuerbescheinigung, Banknachweis und übereinstimmende Unternehmensdaten bereit.
- 3Förderantrag stellen
Beantrage den Gutschein online im KMU-Fonds-Konto; ein Antrag ist nur bei geöffnetem Gutschein möglich.
- 4Entscheidung abwarten
Beginne die förderfähige Markenaktivität nicht vor der elektronisch zugestellten positiven Entscheidung.
- 5Marke anmelden und bezahlen
Reiche die nationale oder EU-weite Anmeldung ein und zahle die amtlichen Gebühren fristgerecht selbst.
- 6Erstattung beantragen
Trage Anmeldenummer, Anmeldetag und Gebührenaufschlüsselung im Erstattungsformular ein.
- 7Nachweis und Zahlung kontrollieren
Prüfe E-Mail-Bestätigung, Bearbeitungsstatus und den Eingang auf dem Bankkonto des KMU.
| Reihenfolge | Förderwirkung | Risiko |
|---|---|---|
| Gutschein bewilligt → Marke angemeldet → Erstattung beantragt | Grundsätzlich förderfähiger Ablauf | Individuelle Fristen und Gebühren müssen trotzdem eingehalten werden |
| Marke angemeldet → später Gutschein beantragt | Keine rückwirkende Förderung | Amtliche Gebühr bleibt vollständig beim Unternehmen |
| Gutschein beantragt → vor Bescheid Marke angemeldet | Tätigkeit zu früh begonnen | Gebühr ist nach EUIPO-Hinweis nicht erstattungsfähig |
| Gutschein erhalten → Frist verpasst | Gutschein kann ungenutzt verfallen | Keine Erstattung trotz früherer Bewilligung |
Das Unternehmen bleibt gegenüber dem Markenamt selbst für Anmeldedaten, Fristen und Zahlungen verantwortlich. Die DPMAdirektWeb-Anleitung erklärt den deutschen Einreichungsweg; die EU-Markenanmeldung zeigt den Ablauf beim EUIPO.
Wie kann Markenregister.online bei der Vorbereitung helfen?
Markenregister.online kann den Markennamen, Inhaberdaten und die Beschreibung der Waren und Dienstleistungen strukturiert für die spätere Selbstanmeldung vorbereiten. Die Plattform beantragt aber nicht automatisch den KMU-Fonds-Gutschein und verspricht keine Förderbewilligung.
| Aufgabe | Zuständige Stelle | Verantwortung |
|---|---|---|
| KMU-Fonds-Gutschein beantragen | KMU beziehungsweise bevollmächtigter Vertreter beim EUIPO | Förderdaten und Nachweise korrekt einreichen |
| Markenanmeldung vorbereiten | Unternehmen selbst oder unterstützender Dienstleister | Marke, Inhaber und Verzeichnis prüfen |
| Marke amtlich anmelden | Unternehmen beim DPMA oder EUIPO | Erst nach positiver Förderentscheidung beginnen, falls Förderung genutzt wird |
| Amtliche Gebühr zahlen | Unternehmen direkt an das Markenamt | Zahlungsfrist und korrekte Zuordnung beachten |
| Erstattung beantragen | Begünstigtes KMU im KMU-Fonds-Konto | Anmeldenummer, Datum und Gebühren korrekt angeben |
Markenregister.online ist selbst Anbieter eines kostenpflichtigen Vorbereitungsservices und damit keine neutrale Vergleichsstelle. Der Vorteil liegt in einer geführten Datenerfassung und einem vorbereiteten Einreichungspaket. Ob dieser Service zur eigenen Situation passt, sollte unabhängig von einem möglichen Zuschuss entschieden werden. Eine Förderbewilligung, Eintragung oder rechtliche Konfliktfreiheit wird nicht garantiert.
Welche Fehler gefährden die Erstattung?
Die häufigsten Risiken sind eine zu frühe Markenanmeldung, widersprüchliche Unternehmensdaten, ein ungeeigneter Banknachweis, verpasste Gutscheinfristen und die Annahme, jede private Zusatzleistung sei förderfähig.
| Fehler | Mögliche Folge | Besser |
|---|---|---|
| Marke vor Finanzhilfebescheid angemeldet | Keine Erstattung für diese Tätigkeit | Positive Entscheidung abwarten |
| Mit geschlossenem Gutschein fest kalkuliert | Finanzierungslücke | Nur bewilligte Förderung einplanen |
| Firmenname weicht auf Nachweisen ab | Rückfrage oder Ablehnung | Rechtlichen Namen identisch übernehmen |
| Privates Bankkonto eingereicht | Auszahlung kann scheitern | Bankkonto des begünstigten KMU verwenden |
| Gutscheinfrist übersehen | Gutschein verfällt | Bescheid und Konto aktiv überwachen |
| Servicekosten als Amtsgebühr behandelt | Teilweise nicht erstattungsfähiger Antrag | Förderfähige Positionen anhand offizieller Gebührenliste prüfen |
Häufige Fragen
Ist der KMU-Fonds 2026 für Marken noch verfügbar?
Gutschein 2 für Marken und Designs ist am 4. September 2026 für neue Anträge nicht verfügbar, weil die Mittel nach offizieller Mitteilung ausgeschöpft sind. Der Status kann sich ändern und sollte direkt beim EUIPO geprüft werden.
Wie hoch ist der Zuschuss für eine Markenanmeldung?
Grundsätzlich werden 75 Prozent der förderfähigen nationalen oder EU-weiten amtlichen Marken- und Designgebühren erstattet, begrenzt auf insgesamt 700 Euro je KMU für diesen Gutschein.
Kann ich den Zuschuss nach einer bereits eingereichten Marke beantragen?
Nein. Das EUIPO verlangt, dass zuerst die positive Förderentscheidung vorliegt. Tätigkeiten, die vor Zustellung des Finanzhilfebescheids begonnen wurden, sind nicht rückwirkend förderfähig.
Muss ich die Markenamtsgebühr zunächst selbst bezahlen?
Ja. Nach Bewilligung des Gutscheins wird die Marke angemeldet und die amtliche Gebühr bezahlt. Anschließend beantragt das KMU die Erstattung über sein KMU-Fonds-Konto.
Sind Anwalts- oder Plattformkosten ebenfalls zu 75 Prozent förderfähig?
Nicht automatisch. Die Förderung betrifft die im Programm ausdrücklich aufgeführten Gebühren. Private Service-, Plattform- oder Beratungskosten sollten getrennt betrachtet und anhand der offiziellen Gebührenliste geprüft werden.
Kann ein Einzelunternehmen den KMU-Fonds nutzen?
Ein Einzelunternehmen kann grundsätzlich antragsberechtigt sein, wenn es als in der EU ansässiges KMU die maßgeblichen Voraussetzungen und Nachweise erfüllt.
Welche Dokumente werden für den Antrag benötigt?
Zu den zentralen Unterlagen gehören eine amtliche Umsatzsteuer- oder Steuerbescheinigung und ein Banknachweis des Unternehmens mit Kontoinhaber, Bankname, vollständiger IBAN und BIC beziehungsweise SWIFT. Bei externen Vertretern kommt eine beidseitig unterzeichnete Erklärung hinzu.
Wann endet der KMU-Fonds 2026?
Der allgemeine Programmzeitraum läuft laut EUIPO bis zum 4. Dezember 2026. Einzelne Gutscheine können wegen begrenzter Mittel schon früher schließen; genau das ist bei Gutschein 2 aktuell geschehen.
Was soll ich tun, wenn Gutschein 2 geschlossen ist?
Prüfe regelmäßig die offizielle EUIPO-Statusseite, bereite deine Markenunterlagen unabhängig davon sauber vor und kalkuliere ohne eine nicht bewilligte Erstattung. Reiche die Marke nicht vorschnell nur wegen einer möglichen Wiederöffnung ein.
Quellen und Datenstand
Für amtliche Gebühren und Verfahren verwenden wir vorrangig Primärquellen. Maßgeblich sind stets die aktuellen Angaben der zuständigen Stellen.
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