Markenpflege · Lizenz

Marke lizenzieren: Vertrag, Kosten und Eintragung beim DPMA

Marke lizenzieren: Einfache und ausschließliche Lizenz, Vertragsklauseln, Lizenzgebühren sowie Eintragung und Kosten beim DPMA verständlich erklärt.

Kurzantwort

Mit einer Markenlizenz erlaubt der Markeninhaber einem anderen Unternehmen oder einer Person, die Marke in einem vertraglich festgelegten Umfang zu benutzen. Nach § 30 MarkenG kann die Lizenz einfach oder ausschließlich sowie zeitlich, räumlich und auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen beschränkt sein. Der Lizenzvertrag regelt unter anderem Nutzung, Qualität, Vergütung, Kontrolle und Beendigung. Davon getrennt kann die Lizenz auf Antrag und mit Zustimmung der anderen Vertragsseite für 50 Euro pro Marke in das DPMAregister eingetragen werden. Die Registereintragung ersetzt keinen präzisen Lizenzvertrag und das DPMA verlangt ausdrücklich nicht, den Vertrag einzureichen.

Lizenzarten
Einfach oder ausschließlich
Nutzungsrechte klar abgrenzen
DPMA-Formular
W 7633
für die Eintragung einer Lizenz
Registergebühr
50 €
pro lizenzierter Marke
Zahlungsfrist
3 Monate
ab Einreichung des Registerantrags
Beschränkung
Zeit, Gebiet, Angebot
auch Teillizenzen sind möglich
Lizenzvertrag
Nicht beim DPMA einreichen
Registerantrag bleibt getrennt

Wie kann ich eine Marke lizenzieren?

Zuerst legen Markeninhaber und Lizenznehmer fest, wer die Marke wofür, wo, wie lange und in welcher Form benutzen darf. Diese Regeln gehören in einen schriftlichen Markenlizenzvertrag. Danach kann die Lizenz mit Formular W 7633 beim DPMA eingetragen werden. Dafür muss die jeweils andere Vertragsseite schriftlich zustimmen; unterschreiben beide Seiten das Formular, reicht dies nach den Formularhinweisen grundsätzlich als Zustimmungsnachweis. Die amtliche Gebühr beträgt 50 Euro pro Marke und muss innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung gezahlt werden.

Marke lizenzieren: Das Wichtigste auf einen Blick
PunktRegelPraktische Bedeutung
RechtsinhaberMarke bleibt beim LizenzgeberAnders als beim Verkauf findet kein Inhaberwechsel statt
NutzungLizenznehmer erhält vertraglich festgelegte RechteUmfang muss eindeutig beschrieben sein
LizenzartEinfach oder ausschließlichEntscheidet über Exklusivität und weitere Lizenzen
BeschränkungenZeitlich, räumlich und gegenständlich möglichGebiet, Laufzeit und Waren oder Dienstleistungen konkret festlegen
RegistereintragungAuf Antrag möglichSeparater Schritt; ersetzt den Lizenzvertrag nicht
DPMA-Gebühr50 € pro lizenzierter MarkeInnerhalb von drei Monaten bezahlen
FormularW 7633Lizenzvertrag nicht mitsenden

Was bedeutet es, eine Marke zu lizenzieren?

Bei einer Lizenz bleibt die Marke grundsätzlich Eigentum des Markeninhabers. Der Lizenznehmer erhält nur das Recht, das Zeichen im vereinbarten Rahmen zu benutzen. Das kann etwa die Kennzeichnung bestimmter Produkte, Werbung, Vertrieb, Online-Auftritte oder ein Franchise-Konzept umfassen. Welche Nutzung tatsächlich erlaubt ist, ergibt sich aus dem Vertrag und sollte nicht nur mit allgemeinen Formulierungen wie „darf die Marke nutzen“ beschrieben werden.

Lizenz, Übertragung und bloße Zustimmung unterscheiden
ModellWem gehört die Marke?Was erhält die andere Seite?Typischer Einsatz
MarkenlizenzLizenzgeber bleibt InhaberZeitlich oder sachlich begrenztes NutzungsrechtVertrieb, Kooperation, Franchise oder Produktlinie
MarkenübertragungNeuer Inhaber übernimmt die MarkeVollständiges Markenrecht im übertragenen UmfangUnternehmenskauf, Umstrukturierung oder Verkauf
AbgrenzungsvereinbarungJede Seite behält ihre RechteRegeln für ein Nebeneinander ähnlicher KennzeichenKonfliktvermeidung zwischen zwei Inhabern
Unverbindliche LizenzbereitschaftInhaber bleibt unverändertNoch kein Nutzungsrecht, nur öffentlicher HinweisInteressenten im Register signalisieren, dass Gespräche möglich sind
Einfache Nutzungserlaubnis ohne klare GrenzenInhaber bleibt unverändertReichweite oft streitanfälligSollte durch einen präzisen Vertrag ersetzt werden

Soll die andere Seite Eigentümerin der Marke werden, ist keine Lizenz, sondern eine Markenübertragung gemeint. Soll die Marke dauerhaft aufgegeben werden, gelten wiederum andere Regeln; diese erklärt Marke löschen.

Was ist der Unterschied zwischen einfacher und ausschließlicher Markenlizenz?

Bei einer einfachen Lizenz darf der Lizenzgeber die Marke regelmäßig weiter selbst nutzen und weitere gleichartige Lizenzen vergeben. Bei einer ausschließlichen Lizenz erhält ein Lizenznehmer die exklusive Stellung im vereinbarten Umfang. Ob der Markeninhaber trotz Exklusivität selbst noch nutzen darf, sollte ausdrücklich geregelt werden. Gebiet, Produkte, Vertriebskanäle und Laufzeit können die Exklusivität weiter eingrenzen.

Einfache und ausschließliche Markenlizenz im Vergleich
FrageEinfache LizenzAusschließliche Lizenz
Weitere LizenznehmerGrundsätzlich möglichIm exklusiven Umfang grundsätzlich ausgeschlossen
Nutzung durch MarkeninhaberRegelmäßig weiterhin möglichSoll ausdrücklich geregelt werden
Marktposition des LizenznehmersNicht exklusivExklusiv im vereinbarten Bereich
Klage gegen MarkenverletzerGrundsätzlich nur mit Zustimmung des MarkeninhabersUnter gesetzlichen Voraussetzungen auch nach erfolgloser förmlicher Aufforderung des Inhabers
Typischer VertragsschwerpunktGleichbehandlung, Gebiet und parallele VertriebskanäleExklusivitätsgrenzen, Leistungs- und Nutzungspflichten
RegisterangabeAls einfache Lizenz kennzeichnenAls ausschließliche Lizenz kennzeichnen

Was muss in einem Markenlizenzvertrag geregelt werden?

Ein belastbarer Vertrag identifiziert Marke und Parteien, beschreibt die erlaubte Nutzung, bestimmt Lizenzart und Grenzen und regelt Vergütung, Qualität, Kontrolle, Unterlizenzen, Rechtsverteidigung, Laufzeit und Beendigung. Besonders wichtig sind konkrete Regeln für die Markendarstellung und die betroffenen Waren oder Dienstleistungen. Je wertvoller die Marke oder je exklusiver die Lizenz, desto eher sollte der Vertrag individuell rechtlich und steuerlich geprüft werden.

Checkliste für einen Markenlizenzvertrag
VertragsbereichWas sollte festgelegt werden?Warum wichtig
Parteien und VertretungVollständige Namen, Rechtsformen, Anschriften und VertretungsberechtigungEindeutige Zuordnung und wirksame Unterschrift
Lizenzierte MarkeRegisternummer, Markenform, Schutzgebiet und aktueller StatusVerwechslung mit anderen Zeichen vermeiden
LizenzartEinfach, ausschließlich oder konkret definierte AlleinstellungRechte weiterer Nutzer und des Inhabers klären
NutzungsumfangProdukte, Dienstleistungen, Werbung, Herstellung, Vertrieb, Online- und Social-Media-NutzungErlaubte Handlungen konkret abgrenzen
Gebiet und KanäleLänder, Regionen, stationärer Handel, Marktplätze und eigener ShopUngewollte Marktüberschneidungen verhindern
LaufzeitBeginn, Ende, Verlängerung und KündigungsfristenPlanbarkeit und geordnete Beendigung
MarkenauftrittSchreibweise, Logo-Dateien, Farben, Größen und FreigabeprozesseEinheitliches Markenbild sichern
QualitätMindeststandards, Prüfungen, Muster, Reklamationen und RückrufprozesseMarkenvertrauen und gesetzliche Rechte schützen
VergütungModell, Bemessungsgrundlage, Fälligkeit, Steuern und MindestbeträgeAbrechnung nachvollziehbar machen
Reporting und KontrolleBerichte, Belege, Prüfungsrechte und AufbewahrungVariable Lizenzgebühren überprüfen können
UnterlizenzenOb, wem und mit welcher Zustimmung Unterlizenzen erteilt werden dürfenUnkontrollierte Weitergabe verhindern
VerletzungenMeldung, Beweissicherung, Vorgehen, Kosten und VergleichsbefugnisseReaktion auf Nachahmer koordinieren
VertragsendeAbverkauf, Entfernung der Marke, Daten, Domains, Restbestände und ÜbergangsfristenNutzung nach Vertragsende sauber beenden

§ 30 Absatz 2 MarkenG nennt Dauer, zulässige Markenform, Waren und Dienstleistungen, Gebiet sowie Qualität ausdrücklich als Bereiche, in denen der Markeninhaber gegen einen vertragswidrig handelnden Lizenznehmer Rechte aus der Marke geltend machen kann. Diese Punkte sollten daher nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sprachlich präzise geregelt werden.

Wie hoch ist eine Markenlizenzgebühr?

Für die private Lizenzvergütung gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Festpreis. Die Parteien können eine Einmalzahlung, einen Betrag je verkauftem Produkt, eine Umsatzbeteiligung, eine Mindestlizenz oder eine Kombination vereinbaren. Die passende Höhe hängt unter anderem von Bekanntheit, Schutzumfang, Exklusivität, Gebiet, Laufzeit, wirtschaftlichem Potenzial und übernommenen Leistungen ab. Ohne belastbare Vergleichsdaten sollte keine angeblich marktübliche Prozentzahl versprochen werden.

Modelle für die Vergütung einer Markenlizenz
VergütungsmodellVorteilWorauf im Vertrag achten
EinmalzahlungEinfach planbar und wenig laufende AbrechnungWelche Laufzeit und welcher Umfang sind vollständig abgegolten?
Fester Betrag pro ZeitraumRegelmäßige, vorhersehbare EinnahmenAnpassung, Fälligkeit und Kündigung bei Zahlungsverzug
StücklizenzVergütung folgt der verkauften MengeZählweise, Retouren, Bundles und Nachweise
UmsatzlizenzBeteiligung am wirtschaftlichen ErfolgNetto- oder Bruttoumsatz, Rabatte, Plattformgebühren und verbundene Unternehmen
MindestlizenzSichert einen Mindestbetrag trotz schwacher VerkäufeZeitraum, Anrechnung und Folgen bei Nichterreichen
KombinationsmodellVerbindet Planungssicherheit und ErfolgsbeteiligungDoppelzählungen und Abrechnungslogik vermeiden
Unentgeltliche LizenzKann konzernintern oder strategisch passenSteuerliche und gesellschaftsrechtliche Folgen trotzdem prüfen

Wie wird eine Markenlizenz beim DPMA eingetragen?

Für die Registereintragung wird W 7633 verwendet. Antragsteller kann der Markeninhaber oder der Lizenznehmer sein; die Zustimmung der jeweils anderen Seite muss schriftlich nachgewiesen werden. Angegeben werden Registernummer, Parteien, Lizenzart, mögliche Unterlizenz und Beschränkungen. Der Vertrag selbst soll laut DPMA nicht eingereicht werden. Pro lizenzierter Marke fallen 50 Euro an, zahlbar innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung.

  1. 1
    Markenstatus prüfen

    Registernummer, Inhaber, Waren und Dienstleistungen sowie bestehende Rechte oder Lizenzen in DPMAregister kontrollieren.

  2. 2
    Lizenzvertrag abschließen

    Nutzungsumfang, Lizenzart, Vergütung, Qualitätskontrolle, Laufzeit und Beendigung schriftlich festlegen.

  3. 3
    Formular W 7633 ausfüllen

    Marke, Lizenzgeber, Lizenznehmer, Vertreter, Lizenzart und alle Beschränkungen vollständig angeben.

  4. 4
    Zustimmung dokumentieren

    Die jeweils andere Vertragsseite schriftlich zustimmen lassen; gemeinsame Unterschriften können den Nachweis grundsätzlich abdecken.

  5. 5
    Antrag einreichen

    Das Formular auf einem zulässigen Weg beim DPMA einreichen; den vertraulichen Lizenzvertrag nicht beifügen.

  6. 6
    Gebühr bezahlen

    50 Euro je lizenzierter Marke unter Angabe von Gebührennummer und Akten- oder Registernummer innerhalb von drei Monaten zahlen.

  7. 7
    Register kontrollieren

    Nach Bearbeitung Lizenznehmer, Lizenzart und vermerkte Beschränkungen in DPMAregister überprüfen.

Angaben im DPMA-Formular W 7633
FeldBenötigte AngabePrüfhinweis
MarkeRegisternummer oder AktenzeichenAuch angemeldete Marken können nach § 31 MarkenG erfasst werden
LizenzgeberInhaber oder bei Unterlizenz HauptlizenznehmerAngaben mit Register und Vertrag abgleichen
LizenznehmerName oder Firma, Anschrift und KontaktdatenRechtsform vollständig angeben
LizenzartEinfache oder ausschließliche LizenzZwingend auszufüllen
UnterlizenzKennzeichnung und BerechtigungHauptlizenz muss für Registereintrag bereits erfasst sein
Räumliche BeschränkungTeilgebiet DeutschlandsGebiet eindeutig bezeichnen
Zeitliche BeschränkungMindestens EnddatumEnddatum muss in der Zukunft liegen
Gegenständliche BeschränkungKonkrete Waren und DienstleistungenBloße Klassennummern vermeiden
ZustimmungUnterschrift oder gesonderte ErklärungSchriftform einhalten

Was kostet die Eintragung, Änderung oder Löschung einer Lizenz?

Beim DPMA kostet die Eintragung einer Lizenz 50 Euro pro lizenzierter Marke. Auch die Änderung oder Löschung einer eingetragenen Lizenz kostet jeweils 50 Euro. Reine Namens- oder Adressänderungen des Lizenznehmers bearbeitet das DPMA nach eigener Information gebührenfrei. Diese Amtsgebühren sind von Vertragsberatung, Verhandlung, Steuerprüfung und der privaten Lizenzvergütung zu trennen.

DPMA-Gebühren und Formulare für Markenlizenzen
VorgangFormularAmtliche GebührBesonderheit
Lizenz eintragenW 763350 € je MarkeZustimmung der anderen Seite nachweisen
Lizenz ändernW 763450 € je MarkeGeänderte Lizenzart oder Beschränkung konkret angeben
Lizenz löschenW 763550 € je MarkeLöschungsantrag des Lizenzgebers erfordert Zustimmung des eingetragenen Lizenznehmers
Name oder Adresse des Lizenznehmers ändernW 7634GebührenfreiNur registerbezogene Stammdatenänderung
Lizenzbereitschaft erklärenW 7636GebührenfreiUnverbindlicher Hinweis, keine Lizenz

Stand: 17.09.2026. Maßgeblich sind die aktuellen DPMA-Formulare, das Patentkostengesetz und die Hinweise des DPMA.

Wird die Gebühr für die Eintragung nicht innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Antrags gezahlt, gilt der Antrag laut Formularhinweis als zurückgenommen. Der Lizenzvertrag kann davon unabhängig zwischen den Parteien bestehen; ob und mit welchen Folgen das der Fall ist, hängt vom konkreten Vertrag ab.

Wie schützt der Lizenzgeber Qualität und Markenwert?

Der Lizenzgeber sollte nicht nur die Nutzung erlauben, sondern verbindliche Qualitäts- und Freigaberegeln schaffen. Dazu gehören Markenhandbuch, Produktstandards, Musterfreigaben, Prüf- und Berichtspflichten, Reklamationsverfahren und klare Folgen bei Verstößen. § 30 MarkenG erlaubt dem Inhaber, Markenrechte gegen einen Lizenznehmer geltend zu machen, der bestimmte Vertragsgrenzen einschließlich vereinbarter Qualitätsanforderungen verletzt.

Qualitätssicherung in einer Markenlizenz
KontrollbereichSinnvolle RegelRisiko ohne klare Regel
MarkendarstellungVerbindliche Dateien, Schreibweise, Farben und SchutzabständeUneinheitlicher oder markenschädlicher Auftritt
ProduktqualitätMessbare Standards, Prüfmethoden und StichprobenReklamationen beschädigen das Vertrauen in die Marke
WerbungFreigabepflicht für Aussagen, Kampagnen und Influencer-InhalteIrreführende oder rechtswidrige Kommunikation
VertriebZulässige Kanäle, Plattformen und GebietePreis- und Positionierungskonflikte
DokumentationRegelmäßige Berichte, Verkaufszahlen und QualitätsnachweiseVerstöße und Gebühren lassen sich schwer prüfen
Reklamation und RückrufMeldewege, Verantwortlichkeit und KostenverteilungLangsame oder widersprüchliche Krisenreaktion
VertragsverstoßAbhilfe, Vertragsstrafe, Kündigung und Entfernung der MarkeUnklare Durchsetzung und weitere Markenschäden

Wie wird eine Markenlizenz geändert oder beendet?

Der Vertrag sollte Kündigungsgründe, Fristen und Folgen des Vertragsendes schon zu Beginn regeln. Ist die Lizenz im Register eingetragen, werden Vertragsänderung und Registeränderung getrennt behandelt. Für eine Registeränderung dient W 7634, für die Löschung W 7635. Nach § 30 MarkenG braucht der Markeninhaber für die Löschung des Registervermerks grundsätzlich die Zustimmung des eingetragenen Lizenznehmers; der Lizenznehmer kann die Löschung selbst beantragen.

Was beim Ende einer Markenlizenz geklärt sein sollte
ThemaRegelungsfragePraktische Maßnahme
KündigungOrdentliche und außerordentliche Gründe, Fristen und FormZugang der Erklärung dokumentieren
MarkennutzungWann endet jede weitere Nutzung?Kennzeichnung auf Website, Shop und Werbung entfernen
RestbeständeDürfen vorhandene Produkte abverkauft werden?Menge, Zeitraum und Qualitätskontrolle begrenzen
Domains und KontenWer übernimmt markenbezogene Domains, Social-Media- und Marktplatzkonten?Übergabe und Zugangsdaten vertraglich regeln
UnterlizenzenEnden sie automatisch oder benötigen sie eigene Maßnahmen?Alle betroffenen Partner identifizieren
AbrechnungWann erfolgt die letzte Meldung und Zahlung?Prüfrechte über Vertragsende hinaus sichern
RegisterMuss der DPMA-Vermerk geändert oder gelöscht werden?W 7634 oder W 7635 einreichen und Gebühr zahlen
VertraulichkeitWelche Informationen bleiben geschützt?Nachvertragliche Pflichten ausdrücklich fortgelten lassen

Eine Übertragung der Marke beendet bestehende Lizenzen nach § 30 Absatz 5 MarkenG nicht automatisch. Bei einem geplanten Verkauf sollte deshalb vorab geprüft werden, welche Lizenzverträge bestehen und wie sie den wirtschaftlichen Wert sowie die Nutzungsmöglichkeiten eines Erwerbers beeinflussen.

Was ist eine Lizenzbereitschaft im DPMAregister?

Markenanmelder und eingetragene Inhaber können dem DPMA unverbindlich mitteilen, dass sie grundsätzlich zur Lizenzierung bereit sind. Diese Erklärung wird mit W 7636 eingetragen, ist gebührenfrei und kann jederzeit zurückgenommen werden. Sie gibt noch niemandem ein Nutzungsrecht und ersetzt weder Verhandlung noch Vertrag. Bei einer eingetragenen ausschließlichen, unbeschränkten Lizenz ist die Erklärung nicht zulässig.

Lizenzbereitschaft und konkrete Lizenz im Vergleich
PunktLizenzbereitschaftEingetragene Lizenz
BedeutungUnverbindliches Signal an InteressentenVermerk über eine tatsächlich erteilte Lizenz
NutzungsrechtNeinErgibt sich aus der Lizenzvereinbarung
FormularW 7636W 7633
DPMA-Gebühr0 €50 € pro Marke
Zustimmung eines PartnersNicht erforderlich, weil noch kein Lizenznehmer bestehtZustimmung der anderen Vertragsseite erforderlich
Rücknahme oder LöschungJederzeit schriftlich möglichEigenes Löschungsverfahren mit W 7635

Welche Fehler sollte man beim Lizenzieren einer Marke vermeiden?

Die häufigsten Fehler sind unklare Exklusivität, ein zu grob beschriebener Nutzungsumfang, fehlende Qualitätskontrollen, unprüfbare Umsatzangaben und ein ungeregeltes Vertragsende. Ebenfalls riskant ist die Annahme, eine DPMA-Eintragung ersetze den Vertrag. Vor Unterzeichnung sollten Rechtsstatus, Parteien, wirtschaftliches Modell und steuerliche Folgen geprüft werden.

Typische Fehler bei einer Markenlizenz
FehlerMögliche FolgeBesser
Nur „exklusiv“ schreibenStreit über Gebiet, Produkte oder EigennutzungExklusivität in mehreren Dimensionen definieren
Marke nicht eindeutig identifizierenFalsches oder unvollständiges Recht wird lizenziertRegisternummer, Darstellung und Status aufnehmen
Nur Klassennummern nennenUnklarer LeistungsumfangKonkrete Waren und Dienstleistungen benennen
Qualitätsregeln fehlenMarkenwert und Kundenerwartung leidenMessbare Standards und Freigaben vereinbaren
Umsatzbegriff bleibt offenFalsche oder nicht prüfbare LizenzabrechnungAbzüge, Retouren, Plattformumsätze und Verbundgeschäfte definieren
Unterlizenzen nicht regelnNutzungsrecht wird unerwartet weitergegebenErlaubnis, Grenzen und Zustimmung ausdrücklich festlegen
DPMA-Eintrag mit Vertrag verwechselnWirtschaftliche Regeln fehlenVertrag und Registervorgang separat erledigen
Vertragsende nicht planenMarke wird nach Kündigung weiter genutztAbverkauf, Löschung, Konten und Restbestände regeln
Steuern und Kartellrecht ausblendenNachzahlungen oder unwirksame BeschränkungenBei relevanten Modellen fachlich prüfen lassen
FAQ

Häufige Fragen

Kann ich meine Marke an ein anderes Unternehmen lizenzieren?

Ja. Der Markeninhaber kann einem Unternehmen oder einer Person eine einfache oder ausschließliche Lizenz für alle oder einzelne Waren und Dienstleistungen sowie für ganz Deutschland oder ein Teilgebiet erteilen.

Was ist der Unterschied zwischen Markenlizenz und Markenverkauf?

Bei der Lizenz bleibt der Lizenzgeber Markeninhaber und erlaubt nur die vertraglich bestimmte Nutzung. Bei einer Übertragung wechselt dagegen der Inhaber des Markenrechts.

Muss eine Markenlizenz beim DPMA eingetragen werden?

§ 30 MarkenG sieht eine Eintragung auf Antrag vor. Der Registereintrag ist ein separater Schritt und ersetzt den Lizenzvertrag nicht. Ob eine Eintragung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von den Interessen der Parteien ab.

Was kostet die Eintragung einer Markenlizenz beim DPMA?

Die Eintragung kostet 50 Euro pro lizenzierter Marke. Auch Änderung und Löschung einer eingetragenen Lizenz kosten jeweils 50 Euro; reine Namens- oder Adressänderungen des Lizenznehmers bearbeitet das DPMA gebührenfrei.

Welches Formular brauche ich für die Eintragung einer Lizenz?

Für die Eintragung dient W 7633. Änderungen werden mit W 7634 und die Löschung mit W 7635 beantragt. Eine unverbindliche Lizenzbereitschaft wird separat mit W 7636 erklärt.

Wie hoch sollte die Lizenzgebühr für eine Marke sein?

Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Prozentsatz. Möglich sind Einmalzahlung, Stück- oder Umsatzlizenz, Mindestlizenz und Kombinationen. Höhe und Modell hängen vom Markenwert, Umfang, Gebiet, Laufzeit und wirtschaftlichen Potenzial ab.

Darf ein Lizenznehmer Unterlizenzen vergeben?

Das sollte ausdrücklich im Vertrag geregelt werden. Für die Registereintragung einer Unterlizenz verlangt das DPMA entsprechende Angaben; die Hauptlizenz muss nach den Formularhinweisen bereits im Register eingetragen sein.

Wer kann gegen Markenverletzer klagen?

Ein Lizenznehmer kann grundsätzlich mit Zustimmung des Markeninhabers klagen. Ein ausschließlicher Lizenznehmer kann unter den Voraussetzungen des § 30 MarkenG auch handeln, wenn der Inhaber nach förmlicher Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist selbst klagt.

Was passiert mit der Lizenz, wenn die Marke verkauft wird?

Nach § 30 Absatz 5 MarkenG berührt ein späterer Rechtsübergang bereits erteilte Lizenzen grundsätzlich nicht. Käufer und Verkäufer sollten bestehende Verträge deshalb vor einer Übertragung vollständig prüfen.

Nachvollziehbarkeit

Quellen und Datenstand

Für amtliche Gebühren und Verfahren verwenden wir vorrangig Primärquellen. Maßgeblich sind stets die aktuellen Angaben der zuständigen Stellen.

  1. 01§ 30 MarkenG – LizenzenBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am
  2. 02§ 31 MarkenG – Angemeldete MarkenBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am
  3. 03§ 42a MarkenV – Eintragung einer LizenzBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am
  4. 04§ 42b MarkenV – Änderung oder Löschung einer LizenzBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am
  5. 05§ 42c MarkenV – Lizenzierungs- oder VeräußerungsbereitschaftBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am
  6. 06Gebührenverzeichnis zum PatentkostengesetzBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am
  7. 07Lizenzen und BereitschaftserklärungenDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
  8. 08Antrag auf Eintragung einer Lizenz W 7633Deutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
  9. 09Antrag auf Änderung einer Lizenz W 7634Deutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
  10. 10Antrag auf Löschung einer Lizenz W 7635Deutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
  11. 11Formulare für MarkenDeutsches Patent- und Markenamt · geprüft am
  12. 12Checkliste MarkenlizenzvertragIHK für München und Oberbayern · geprüft am
Nächster Schritt

Aus Wissen wird ein klares Einreichungspaket.

Beschreibe dein Vorhaben in normalen Worten. Markenregister.online bereitet die Angaben Schritt für Schritt auf.

Paket starten Jetzt verstehen, wie du deine Marke registrierstMarke prüfen